Baugenehmigung und fehlende Feuerwehrzufahrt (Eilt!)
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Baugenehmigung und fehlende Feuerwehrzufahrt (Eilt!)
Ein Grundstück in Hessen, das in einem Bebauungsplan als Baugrundstück ausgewiesen ist, liegt ca. 65 m von einer öffentlichen Straße entfernt. Die ca. 3,00 m breite Zufahrt über das vordere Grundstück ist durch Baulast und Grunddienstbarkeit gesichert. Nach ca. 10 m ragt in 2,50 m Höhe ein 50 cm breiter und 5 m langer Erker in die Zufahrt hinein. Dadurch hat die Zufahrt an dieser Stelle nur 2,50 m Breite. Jetzt wurden Bauanträge für zwei Doppelhäuser gestellt. Die Baubehörde teilte mit, dass die Feuerwehr den Brandschutz nicht gewährleistet sieht, da eine Feuerwehrzufahrt eine durchgängige Breite von 3 m und Höhe von 3,50 m haben müsse. In der entsprechenden Vorschrift des § 5 Abs. 1 S. 4 der Hessischen Bauordnung wird bei Zufahrten von mehr als 50 m Länge eine Zufahrt verlangt, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich ist. Daraufhin wurden folgende Vorschläge gemacht, die eine Feuerwehrzufahrt überflüssig machen. Zunächst wurde ein Hydrant auf dem Grundstück angeboten. Dies wurde von den Stadtwerken abgelehnt, da wegen Anschlusses an das Trinkwassernetz und die zu geringe Abnahme von Frischwasser eine Verkeimung zu befürchten sei. Weiter wurde vorgeschlagen, einen Hydranten direkt vor dem Beginn der Zufahrt zu installieren. Dies ist nach Auskunft der Stadtwerke auf eigene Kosten möglich. Da der nächste Hydrant ca. 200 m entfernt ist, würde weniger Schlauch benötigt. Insoweit ist die Feuerwehr der Auffassung, dass wegen der Länge des Weges der erforderliche Druck zum Löschen nicht hergestellt werden könne. Ein weiterer Vorschlag, war, Steckleitern und ggf. Schläuche in einer feuersicheren und für die Feuerwehr jederzeit zugänglichen Vorrichtung vorzuhalten. Hierzu wurde von der Feuerwehr noch nicht Stellung genommen. Weiter wurde festgestellt, dass die Feuerwehr ein Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 mit einer Wasserkanone hat, die bis 60 m weit reicht, sowie einen tragbaren Wasserwerfer, der vor Ort direkt einsetzbar ist. Außerdem ist eine tragbare Feuerwehrpumpe vorhanden und zwar bei einem Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS. Auch hierzu steht eine Antwort der Feuerwehr aus. Wer kann hierzu aus fachlicher Sicht etwas zu den Aussichten sagen? Wären Sprinkleranlagen in den Häusern möglich und ausreichend bzw. wie teuer könnte dies etwa werden? Wer hat weitere Vorschläge, mit welchen Auflagen eine Baugenehmigung erreicht werden kann? Wer kennt ein guten Brandschutzsachverständigen im Raum Südhessen? Um schnelle Antworten wird gebeten!
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wieder mal ein super Stil
und immer nur fordern, fordern, fordern.
Hallo und guten Tag
Klar, für Antworten, die - zumal eiligst - per Ausrufezeichen eingefordert werden und nichts kosten (dürfen), braucht man auch nicht auf eine nichtvorhandene Kinderstube zurückgreifen. Wie auch.- Laienmeinung. Hätte es auch bleiben lassen können. *
Gruß
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Vorschlag:
Werden Sie Mitglied in der örtlichen Feuerwehr, machen einige Übungen mit und Schulungen und Sie werden dann wohl selber feststellen, dass Ihre Vorstellungen von Löschangriff nicht übereinstimmen. Natürlich ist alles machbar. Auch die Schlauchlänge ist nicht wirklich das Problem.
Aber
Erst Innenangriff, dann Außen. Also nützt die Kanone erst was, wenn das Haus in vollen Flammen steht. Nur dann ist es eh zu spät.
Der Schnellangriff am TLF hat nur eine begrenzte Länge, da heute die meisten Hochdruck verwenden um den Wasserschaden gering zu halten. Und irgendwann passt halt nicht mehr mehr Schlauch auf die Trommel drauf. Pech wenn es dann nicht mehr bis zu Ihrer Wohnung reicht.
Menschenrettung geht vor. Und da geht es um Sekunden, ob jemand mit Rauchvergiftung nur ins Krankenhaus muss oder gleich auf den Friedhof.
Aber die Feuerwerhr wird immer EIGENSCHUTZ betreiben und einen Innenangriff im brennenden Haus niemals ohne Löschmittel Ausführen. (Ausnahmen, wenn Baulicher Brandschutz gegeben ist (z.B. Fluchttreppenhaus, Feuerwehraufzug, vorhandene Steigleitung etc.).
Es nützt nämlich niemand was, wenn dann 2 Feuerwerhrleute bei der zu rettenden Person sind, aber der Rückweg abgeschnitten ist.
Dann gibt es 3 Tote statt 1.
PS: Ich war mal in der Feuerwehr. Vieles habe ich schon längst vergessen, aber müsste noch für die Antwort hier ausreichen. -
Feuerwehrzufahrt ist nur ein Oberbegriff
Feuerwehrzufahrt ist ein nach DINAbk. geregelter Begriff für die Abmessung und Belastungsfähigkeit einer Zufahrt sowie der Anspruch auf Parkverbot etc.
Sie wollen doch auch dass die Feuerwehr mit einer Drehleiter kommt und wollen doch auch im Notfall von einem Krankenwagen abgeholt werden oder?
Folglich geht es um einen Rettungsweg jeglicher Art.
Als einzige Ersatzmaßnahme könnte ich mir eine separate abgesperrte Zufahrt über ein anderes Grundstück vorstellen, das nur im Notfall benutzt wird.
Ein Trick wäre, den Rettungsweg auf unter 50 Meter zu verkürzen oder man bricht (oder fährt) den Erker ab.
Gruß -
Besorgen Sie sich doch mal ...
Besorgen Sie sich doch mal den genauen Wortlaut der Baulast und stellen ihn hier rein. Und ohne einen Lageplan mit Maßen kann man dazu sowieso nichts sagen.
Freundliche Grüße aus Hessen -
@kho
Servus,
ich bin noch aktiv unterwegs und kann Deine Ausführungen nur unterstützen.
TLF24/50, Wurfweite 60 m in Idealfall, bei einer dichten Bebauung wie dort vermutet, uninteressant. Das FZG ist eher für Waldbrände oder Industriebebauung etc. gedacht. Mit der Besatzung 2/1 kann man bei Gebäudeebränden kaum was reißen.
LF16/TS, hat keine eigenen Wassertank ...
und bitte schön haben Sie, Fragesteller schon mal eine TS8 geschleppt? Oder einen Löschangriff in Gruppenstärke mitgemacht, am besten im Feurschein, nachts bei Regen, mit Wasserversorgung über lange Strecken?
Die Feuerwehr versucht immer so nah wie möglich ranzufahren, um alles Gerät in Reichweite zu haben, manchaml sind schnelle Raektionen auf Brandverläufe erforderlich.
Das wichtigste zum Schluss
Der örtliche Feuerwehrkommandant ist auch persönlich verantwortlich, den Brandschutz in seinem Bereich zu gewährleisten. Was soll dem den noch alles aufgebürdet werde? -
Hätte ein längere Text werden sollen - Anmerkungen ...
aber dann war alles weg. Nun in Kurzform (u.a. an den Fragesteller)
Ja, wir hatten mal zum Spaß bei einer Übung unter vollem Atemschutz das Notstromaggregat im Laufschritt getragen. War spaßig. Aber möchte ich nicht über 100-er von Metern machen. Auch kann ich mich an viele Übungen errinnern wo wir die TS runter zum Fluss geschleppt haben. Unsere wurde mit Anlasser und Batterie "optimiert", und gleich noch ein paar Kilo mehr.
Und eine Übung mit Wasserförderung über lange Strecken war auch schon drin. Wenn nur nicht die vielen Schläuche nachher aufzuräumen gewesen wären.
Und selbst die 3-teilige Schiebeleiter geht nicht unter 3 Personen zu stellen. Und auch unsere Anhängeleiter, obwohl fahrbar, braucht Leute zum stellen. Die käme zwar durch die Enge Einfahrt, muss aber dann gefahren werden. Und das kostet Zeit und Mannstärke.
Fazit: Natürlich kann man auf den vorbeugenden Brandschutz verzichten und hoffen dass nie was geschieht. Was Statistisch vielleicht sogar zutrifft. (oder der Glaube dran ... St. Florian ... verschon mein Haus zünd andere an ...)
Nur leider zeigt die Praxis dass es eben nicht immer so ist.
Schön wenn es nur Sachschaden ist. Leider gibt es halt auch Personenschaden. "Nur" eine Rauchvergiftung geht ja noch, aber ein paar Sekunden länger gibt es halt nur noch Friedhof. Da nützt auch kein nasses Handtuch vor dem Mund/Nase. Denn genau das ist ja da tückische dran am Rauch. Es genügen wenige Atemzüge bis zum Exitus.
In einem 1-Fam. Haus mag das alles noch akzeptabel sein. Aber in einem Mehrfamilienhaus ist das Risiko größer. Wenn dann noch das Treppenhaus verraucht ist, wird es Lustig für die Feuerwehr.
Dann wollen nämlich viele Menschen am Fenster ganz schnell gerettet werden, falls diese nicht vorher schon gesprungen sind (auf den harten Boden und damit verletzt oder Tot). Sprungtuch wie früher oder heute Sprungretter ist halt oftmals aus Zeitgründen keine Option mehr.
Denn genau in solchen Fällen wird dann meist die Drehleiter von der nächsten Stadt angefordert, wenn die eigene Feuerwehr nichts hat oder schon alles im "Einsatz hat".
Gut wenn das Feuer Abend/Nachts ausbricht, dann ist wenigstens die Feuerwehr fast vollzählig im Einsatz. Schlecht wenn es Tagsüber ist wo viele auswärts arbeiten sind.
Fazit: Machen Sie die Einfahrt breiter. Irgendwie. Geht nicht am Nachbargrundstück was.
Und trotzdem für den Fragesteller was positives. Mir fällt gerade ein, wir haben in unserem Ort auch so einen Wohnblock. Da passt auch kein Feuerwehrauto rein. Mit dem Auto geht es noch, aber für Feuerwehrauto zu klein.
Ich glaube, hier hat der Bauträger gar nicht erst die Feuerwehr gefragt. Dürften aber auch 40 m sein. Sie sehen also, es gibt sowas doch. Leider. Aber da kommt man notfalls von der Rückseite noch ran. Also etwas andere Situation.
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