Wir haben ein Grundstück in Schleswig-Holstein, das ist vorn mit einem Einfamilienhaus bebaut. Seit 4 Jahren gibt es einen neuen Bebauungsplan, der eine zusätzliche rückwärtige Bebauung zulässt.
Für diesen rückwärtigen Grundstücksteil ist die Erschließung über einen öffentlichen Wohnweg parallel zu unserem Grundstück vorgesehen. Das Dumme ist, dazwischen liegt das Grundstück unserer Nachbarn und die verweigern uns ein Wegerecht.
Ein Pfeifenstiel an unserem Vorderhaus vorbei wird mit Verweis auf den B-PlanAbk. abgelehnt.
Nun wollen wir unser Grundstück aber gar nicht teilen, sondern lediglich hinten innerhalb des Baufensters bebauen. Vorgesehen sind 2 kleine 2- Zimmerwohnungen für unsere Kinder, zusammen ca. 100 m² Wohnfläche. Dabei werden sämtliche Bauvorschriften eingehalten. Da die hintere Fassade exakt 60 m hinter der vorderen Grundstücksgrenze liegt, benötigen wir auch keine Feuerwehrzufahrt. Die Stadt verwehrt uns dennoch die Baugenehmigung und besteht darauf, dass wir den hinteren Grundstücksteil separat erschließen.
Ist das zulässig? Schon mal vielen Dank für Ihre Antworten!
Die Stelllätze würden bei uns im Vorgarten Platz finden und es ist nur ein Fußweg zum hinteren Wohnhaus vorgesehen.