Damit entfällt der Zugang zur Tiefgarage. Die in der Tiefgarage liegenden Stellplätze können nicht mehr genutzt werden.
Welche baurechtlichen Konsequenzen kann diese nach sich ziehen? Kann dies zur Rücknahme der ursprünglichen Baugenehmigung führen? Drohen weitere Sanktionen wie Stilllegungsverfügung, Nutzungsuntersagung oder gar Abrissverfügung?