Es entstand durch Teilung eines noch viel größeren Grundstücks und erhielt seinerzeit bei der Teilung eine gemeinsame Zufahrt zusammen mit dem Nachbarn. Diese ist in einer Dienstbarkeit geregelt. Hier heißt es:
Das Grundstück Flurnummer X (Erschließungssweg) dient als Erschließungsweg für die Flurnummer y (ich) und z (Nachbar). Weiter heißt es: " ... In Erfüllung ... gestatten die Eigentümer des Grundstücks Flurnummer X dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flurnummer y sowie der Flur Nummer z dieses dauernd und unentgeltlich zu nutzen. Die Nutzung dient ausschließlich dem beschränkten öffentlichen Verkehr (Anliegerverkehr) im Sinne des Artikel 4 baybo sowie zum fahren und gehen von und zu den herrschenden Grundstücken nicht aber zum Abstellen von Fahrzeugen. "
Zur Sicherung der eingeräumten Nutzungsrechte wurde auf Flurnummer X eine Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers von Flurstück y&z eingetragen.
Bei der geplanten Teilung des Grundstücks stellen sich nunmehr zwei Fragen:
1. In der Dienstbarkeit heißt es zunächst, bei dem Grundstück X handelt es sich um einen Erschließungsweg. Ist unter Erschließung auch die Versorgung mit Strom Wasser Gas Telekom etc. gemeint? Kann also darauf bestanden werden, dass die Erschließung des nun abzutrennenden Grundstückteils ebenfalls über das sogenannte Erschließungsgrundstück X erfolgt?
2. Das Recht gilt für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks y&z. Wenn das Grundstück y nun jedoch geteilt wird in 2 Grundstücke, wird es eine neue Bezeichnung erhalten z.B. "A". A ist aber in der Dienstbarkeit nicht erwähnt denn es wird ja erst neu entstehen. Wird sich damit automatisch auch dieser Erschließungsweg auf eine Partei mehr, nämlich den Erwerber des neuen Grundstücks mit der neuen Flur Nummer beziehen?
Klärend möchte ich noch hinzufügen, dass das Grundstück X im gemeinsamen Besitz der derzeitigen Eigentümer des Grundstücks y&z ist zu jeweils 50 % nämlich. Ich hatte angedacht, dem Käufer meine eigenen NUgtzungs - und Leitungsrechte zur Hälfte zu übvertragen, der Nachbar möchte aber gern verhindern, dass das Grundstück abgetrennt und weiter bebaut wird. Wenn er sich also erfolgreich gegen die Erschließung über x wehren könnte, würde es sich sozusagen um ein Hubschraubergrundstück handeln, wenn es geteilt wird. Außerdem würde es bedeuten, dass ich kein Baugrundstück, sondern nur einen unbebaubaren riesigen Garten besitze.