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besteht für uns ein notwegerecht?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

besteht für uns ein notwegerecht?

sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben vor ein paar jaren ein Baugrundstück von einer Wohnungsbaugesellschaft gekauft. nun möchten wir gern darauf bauen. folgendes Problem: unser Grundstück liegt hinter dem leerstehenden Grundstück der Wohnungsbaugesellschaft. an unser Grundstück kommt man nur durch einen Fußweg ran der anderweitig auch nur als Feuerwehrzufahrt oder zum Be- und Entladen (Beladen, Entladen) befahren werden darf. er hält auch gar nicht die Last eines krans aus, der unsere Haus innerhalb von 2 Tagen aufstellen wird. sind so ca. 50 t!?
also müssten wir mit dem Kran einmal über das Grundstück der wohnungsbauges. rüber fahren und für ca. 1 Tag müsste da ein lastwagen mit den hausteilen drauf stehen. das Grundstück ist eine Jahrzehnte alte wiese, wo es also kein Problem geben müsste, aber trotzdem wären wir bereit eine Baustraße errichten zu lassen.
jetzt muckt die Wohnungsbaugesellschaft aber so ein bisschen rum und will uns dafür nicht so recht die Genehmigung erteilen.
gibt es da irgendein recht das wir haben? ist ja schließlich von denen gekauft worden als Bauland? ich hoffe es war einigermaßen verständlich:-)
(ohne diese Genehmigung können wir den Hausbau knicken)
schon mal vielen Dank für die mühen.
Gruß Daniela meyer
(Schleswig-Holstein)
  1. Korrektur

    Es ist ja von denen als Bauland VERKAUFT worden (oben habe ich gekauft geschrieben , sorry)
  2. Mal dumm gefragt

    Sie haben eine Baugenehmigung?
    Die Erschließung ist gesichert?
    Das mit der Wohnungsbaugesellschaft ist wohl mit Geld und einer gut ausgeführten Baustraße (also mit Trennlage zur Wiese) zu lösen.
    Haben Sie dort schon mal nach dem Preis für die Nutzung gefragt?
    Können Sie nicht alternativ die Feuerwehrzufahrt aufschottern und ggf. so lassen, weil diese dann im Zustand besser ist als jetzt (weiß ich nicht, ist aber eine Idee mal mit der Gemeinde /Stadt sprechen).
  3. Mal schlau geantwortet :)

    Baugenehmigung ist noch nicht da.
    Erschlossen ist das Grundstück.
    Die Baugenossenschaft hat mir am Telefon kurz und knapp geantwortet, "Wir lehnen es Grundsätzlich ab"
    Das war alles.
    Nun habe ich dort nochmal bei einem anderen Sachbearbeiter angerufen und dem nochmal unser Problem geschildert.
    Der sagte nun das er jemanden zum Grundstück rausschickt, der sich das mal ansieht.
    Warten wir mal ab.
    Gruß Sven
  4. es ist keine Not

    Im Wissen um die Belastbarkeit eines Weges können Sie Ihren Bau planen, eine Belastung von 50 Tonnen ist zumindest ungewöhnlich.
    Eine Feuerwehrzufahrt ist für eine Belastung von über 30 Tonnen ausgelegt.
    Wenn Sie die "Not" selbst herbeiführen, können Sie von dritten keine Zustimmung erwarten.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
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