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Toleranzen im Treppenbau
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Toleranzen im Treppenbau

Hallo!
Haben vor ein paar Tagen unsere Stahlzweiholmtreppe mit Massivbuchenstufen bemängelt. Vom EGAbk. ins OGAbk. ist der Abstand Wand zur Seitenwange Stufe teilweise nicht parallel. Hat uns der Treppenbauer heute auch eingestanden. Schlimmster Fall: Eckstufe hat einen Abstand von 19 mm (hinten) und 30 mm (vorn) auf der Seite zur Wand (an dieser Stelle ist die Stufe 50 cm tief). Nicht schön wie der Treppenbauer eingestehen musste. Er hat als Lösung vorgeschlagen die Stufe abzusägen (vor Ort, eine Dose Würth Lack dabei). Habe ich abgelehnt. Habe da meine Zweifel ob das so auf die schnelle optisch akzeptabel hinzubekommen ist. Hätte ja zur Folge dass wir eine unterschiedliche Fuge zur Wand hätten. (angestrebt hat er wohl und ab und zu auch erreicht 22 mm Abstand zur Wand. Muss ich das akzeptieren? Was gibt es für alternativen?
Die 3 mangelhaften Stufen austauschen? Würde wohl Probleme geben wegen Farbabweichungen. Alle Stufen absägen? 30 mm Spalt zur Wand hinnehmen und vor allem, nachlackieren bekommt man das hin?
Alle Stufen neu machen lassen? Ist das noch verhältnismäßig?
Danke für Infos, speziell die zulässigen Abstände und Toleranzen würden mich interessieren
MfG
Härke
  • Name:
  • Härke
  1. DIN 18065

    Foto von Josef Schrage

    Hallo Frau/Herr Härke,
    in der DINAbk. 18065 steht unter Punkt 6.6 Seitenabstand
    "Der Seitenabstand von Treppenläufen und Treppenpodesten zu Wänden und/oder Geländern darf nicht mehr als 6 cm betragen. "
    In der Praxis also sollte der Seitenabstand gleichmäßig zur Wand verlaufen und das Maß von 6 cm nicht überschreiten.
    Aus Ihrer Beschreibung geht nicht hervor, ob die Ursache der Ungleichmäßigkeiten an Ihrer Treppe in der Wand oder der Treppe liegen.
    Es sollte jedoch möglich sein einen gleichmäßigen Stufenabstand nachträglich herbeizuführen. Dazu müssen die Stufen entsprechend abgeschnitten werden. Ein Austausch ist nicht erforderlich, auch Neue Stufen werden passend geschnitten. Die Nachlackierung sollte für einen Fachmann kein Problem darstellen.
    Freundliche Grüße
  2. Ist die Wand im Lot?

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Wichtig ist die Fluchtlinie der Treppe. Die muss vom Treppenbauer eingehalten werden. Für eine krumme Wand ist er nicht verantwortlich zu machen. Testen Sie das mal aus. Ich hatte schon mehrere solcher Fälle auf dem Tisch.
  3. OK, aber ...

    Der Vorschlag vom Treppenbauer (er wollte es gleich machen), die betreffenden Stufen parallel absägen und mit Spraydosenlack nachversiegeln. Hätte ja aber zur Folge dass die betrffenden Stufen dann 30 mm Wandabstand hätten, die anderen Stufen 20 mm. Dürfte seltsam aussehen.
    Mein Vorschlag wäre: Alle Stufen ab, fachgerecht vom Tischler auf 30 mm Wandabstand sägen und vernünftig nachlackieren. Klar mehr Aufwand, aber mein gutes Recht oder?
    Die Wand ist sicher nicht auf 50 mm 15 mm schief. Die quasi identische Kellertreppe darunter passt ja auch. Betroffen sind die 3 Stufen in einer 90 Grad Ecke/Kurve/Wendel
    Danke schön für die Infos bisher ...
  4. Nicht OK Aber ...

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Hallo,
    ob Sie "männlein" oder "weiblein" sind wissen wir immer noch nicht.
    Ist es nicht eine Frage des Miteinanderumgehens sich zumindest so weit zu erkennen zu geben, dass man/Frau weiß mit wem man/Frau es zu tun hat?
    Einfach mal so eine Frage ins Forum zu "knallen" ist eine Art und Weise die ich unhöflich finde. (das musste mal raus)
    Zu Ihrem Problem:
    Haben die ungleichmäßigen Abstände der Treppenstufen zur Wand ihre Ursache in der Treppenausführung, so trägt der Treppenbauer die Kosten einer Anpassung im Rahmen der von mir zuvor genannten DINAbk. und der darin erlaubten Abstände zur Wand.
    Bestehen jedoch Ungleichmäßigkeiten im Wandverlauf (siehe Herbert Fahrenkrog) tragen Sie, ob "männlein" oder "weiblein" ist jetzt mal egal, die entstehenden Kosten.
    Liegt das Problem dazwischen, eben mit entsprechendem Ergebnis.
    Freundliche Grüße
  5. Härke

    Ich muss Herrn Josef Schrage einfach Recht geben. Es ist nicht nur unhöflich, sich nicht soweit mit Namen zu nennen, dass wenigstens zu erkennen ist, antwortet man hier Männlein oder Weiblein, es ist, in meinen Augen, sogar eine ZIEMLICHE Unhöflichkeit. Ein wenig Anstand für eine kostenlose Antwort wäre doch nicht zu viel verlangt, oder? Sie hätten das in Ihrer Antwort "nachholen" können.
    Probieren Sie es mal!
    Gruß
  6. @ HF + Herr Schrage

    Ganz so leicht kommt der Treppenbauer bei einer krummen Wand nicht davon! Er hätte das merken und Bedenken anmelden müssen! Damit der Maurer/putze hätte nacharbeiten können.
    Hat er aber wohl nicht. Also hat er auch den schwarzen Peter und darf selber nacharbeiten.
  7. Entschuldigung

    ich wollte nicht unhöflich sein. Danke trotzdem für die Tipps.
    Sie können mich mit Herr Härke ansprechen.
    Die Unregelmäßigkeiten liegen an der Treppe, die Wand ist gerade (ich kenne die Toleranzen nicht, aber ich denke i.O.)
    Wenn es denn doch an der Wand liegen sollte, müsste ja wohl aber der Generalunternehmer dafür geradestehen, genauso wie für den Fall dass die Treppe schief ist. Aber mal abgesehen von der Schuldfragen, Wie wird es fachgerecht nachgebessert? Kann der Treppenbauer das auf der Baustelle? Oder besser abschrauben, kürzen, lackieren in der Tischlerei?
    Hoffe jetzt niemanden zu sehr vor den Kopf gestoßen zu haben. Bin halt im Stress darunter leidet möglicherweise die Höflichkeit.
    Gruß
    P. Härke
  8. Ja nun ...

    Werter Fragesteller
    Wenn Sie einen Bauträger haben, kann's Ihnen wurscht sein, wer da was verbockt hat. Erstmal jedenfalls,
    Sinnvoll wäre es schon, die Stufen abzubauen und neu "herzurichten".
    Fragt sich bloß, ob das noch wird. Wer schon mit solchen Vorschlägen kommt wie Lack aus der Spraydose und vor Ort Kreischsägen ...!
  9. Rücksprache mit Treppenbauer

    Habe heute nochmals mit dem Treppenbauer telefoniert:
    Natürlich würden alle Stufen nachgebessert damit ein gleichmäßiger Wandabstand gewährleistet ist. (Dann haben ich und meine Frau den Monteur falsch verstanden als er meinte er schaffe heute nicht mehr alle Stufen zu machen?!?!)
    Auf Nachlackieren hätte ich aber keinen Anspruch, laut DINAbk. XYZ (18065?) bräuchten nur Vorderseite und Oberseite lackiert werden ... Wandseite sowieso nicht und Unterseite auch nicht.
    Bei einer Zweiholmtreppe wo ich von unten draufschauen kann? Warum hat er es dann im ersten Ansatz gemacht?
    Er würde das schon hinbekommen und wäre verärgert weil wir seinen Monteur (Vizechef?) quasi bei der Mängelbeseitigung behindert hätten. Er will jetzt nochmal Rücksprache mit seinem Kompanion halten und sich dann melden wie und wann was gemacht wird.
    Ich weiß nicht ...
    Vielleicht meldet sich Herr Schrage nochmal dazu?
    Danke im Voraus!
  10. Rücksprache mit Treppenbauer

    Habe heute nochmals mit dem Treppenbauer telefoniert:
    Natürlich würden alle Stufen nachgebessert damit ein gleichmäßiger Wandabstand gewährleistet ist. (Dann haben ich und meine Frau den Monteur falsch verstanden als er meinte er schaffe heute nicht mehr alle Stufen zu machen?!?!)
    Auf Nachlackieren hätte ich aber keinen Anspruch, laut DINAbk. XYZ (18065?) bräuchten nur Vorderseite und Oberseite lackiert werden ... Wandseite sowieso nicht und Unterseite auch nicht.
    Bei einer Zweiholmtreppe wo ich von unten draufschauen kann? Warum hat er es dann im ersten Ansatz gemacht?
    Er würde das schon hinbekommen und wäre verärgert weil wir seinen Monteur (Vizechef?) quasi bei der Mängelbeseitigung behindert hätten. Er will jetzt nochmal Rücksprache mit seinem Kompanion halten und sich dann melden wie und wann was gemacht wird.
    Ich weiß nicht ...
    Vielleicht meldet sich Herr Schrage nochmal dazu?
    Danke im Voraus!
  11. DIN

    Foto von Ralf Dühlmeyer

    Hallo Herr Härke,
    in der DINAbk. 18065 sind die Messregeln und Hauptmaße etc. geregelt. Über die Art und Weise der Oberflächenbehandlung steht da nichts.
    Dass Holz allseitig geschützt werden muss ist nur dann relevant wenn Einwirkungen von außen zu Schäden führen können z.B. im Außenbereich. Die DIN in der steht, dass bei Treppenstufen nur Vorderseite und Oberseite lackiert werden müssen, soll der gute Mann Ihnen mal zeigen.
    Andererseits würde ich das Thema der Wandseitigen Stufenkanten nicht so hoch hängen, da diese keiner besonderen Beanspruchung unterliegen. Ein Oberflächenschutz (auch mit einer Spraydose) reicht da aus. Wenn jedoch die Kanten gerundet (angefast) sind und auch wieder gerundet oder angefast werden ist dieser Kantenbereich zu lackieren.
    Ich verstehe nicht, dass die Treppenbaufirma so ein Problem daraus macht aber vielleicht gab es wie schon oft zwischen den Beteiligten ein (beiderseitiges) Kommunikationsproblem!? ...
    Freundliche Grüße
  12. das der Spaydosenlack als Schutz ausreicht glaube ich ja auch ...

    da aber die kanten leicht gerundet sind (kleiner Radius von ca. 1-2 mm) habe ich eben auch weifel das man das anlackieren dann doch sieht. An einem Handlauf hat er das bei der Montage auch gemacht, die Stirnseite gekürzt, nicht geschliffen und dann kurz gesprayt. Die Seite ist deutlich dunkler als der Rest, ich denke mal weil der Lack in die Fasern gezogen ist?
    Ein Kommunikationsproblem lag vorher nicht vor, er wollte wohl schnelle Feierabend machen und war dann sauer das wir ihn wieder weggeschickt haben.
    OK, vielen Dank für die hilfreichen Hinweise!
    Gruß
    Härke
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