Diese Suchbegriffe sind im Text markiert: toleranz

Architekt haftet für falsche Ausschreibung?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architekt haftet für falsche Ausschreibung?

Hallo, unser Bau ist jetzt fertig. Folgender Hintergrund:
Treppenbau erstellt Geländer nach Planung und Ausschreibung (VOBAbk.-Vertrag, Pauschalpreis). Nun wurde in einer Position eine Abweichung um 100 % abgerechnet und von mir auch bezahlt.
Ich bin der Meinung der Unternehmer stand die Bezahlung zu, weil die Massentoleranz von mehr als 10 % nicht vom Unternehmer zu leisten ist. Nun stellt sich jedoch für mich die Frage: Ist der Architekt Schuld? . Welche Erfahrungen diesbezüglich könnt ihr mir geben?
  • Name:
  • Torsten
  1. Überschreitungen

    von bis zu 60 % (nach Gerichtsurteilen) sind noch kein Grund den vereinbarten Werklohn (Pauschalen) zu erhöhen. Was lag dem Unternehmer zur Kalkulation vor, was wurde ihm erläutert bis zum Abschluss des Vertrages? Hat er die Massenermittlung des Architekten prüfen können? Ist die Massenermittlung falsch, ist der Architekt natürlich Schuld. Heißt aber nicht, das der dann die Mehrkosten zu übernehmen hat, bei richtiger Ermittlung wären diese Kosten beim Bauherrn ja "Sowieso" angefallen.
    • Name:
    • Schorse
  2. Ohne Fakten kann man solche Frage nicht klären

    Foto von Hans-Joachim Rüpke

    Lieber Torsten,
    ohne Fakten kann man solche Frage nicht klären.
    Ich bräuchte den Bauvertrag, das LVAbk., die Planung und die Abrechnung mit allen Unterlagen zum Ablauf von etwaigen Bauvertragsänderungen.
    Das, was Sie uns oben brachten, reicht nur für einen "Gemeinplatz".
    Viele Grüße
  3. Fakten, Fakten, Fakten..

    ich starte mal den Versuch der näheren Erläuterung:
    • Ausschreibung/Planung:

    Geländer für Betonfertigtreppe halb gewendelt, KG-EGAbk. mit Brüstung ges. 2,1 m

    • Angebot über diese 2,1 m, Pläne waren bekannt, Treppe wurde vor Ausführung besichtigt
    • VOBAbk.-Vertrag mit Pauschalpreis: Grundlage: Ausschreibung und Angebot
    • Abrechnung: Geländer ist tatsächlich 4,2 m, Änderungswunsche gab es keine, bezahlt wurden 4,2 m (nach Überprüfung vor Ort).

    So, mehr gibt es eigentlich nicht zu sagen. Mir ist bewusst, dass ich die Summe eh bezahlen muss und Fehler machen alle einmal, jedoch kam hier ein Mehrpreis von 1000 DM zustande, die jetzt an einer anderen Ecke fehlen.

    • Name:
    • Torsten
  4. Angebot

    Foto von Hans-Joachim Rüpke

    zuerst mal verstehe ich nicht richtig, Pauschalfestpreis oder Einheitspreisvertrag (mit Festpreisen)?
    Dann das Angebot, das umfasste ablesbar eine Leistungsposition mit 2,10 m, darauf, auf diese LVAbk.-Positionen, wurde anscheinend der Auftrag erteilt? Wurde das Angebot vor Vergabe pauschalisiert? Oder lehnten Sie den Einheitspreisverttrag ab und boten Sie dem AN ein Pauschalisierung an?
    Die Abrechnung ergabt dann tatsächlich 4,2 m, m.E. müssen Sie vermutlich zahlen. Aber ein paar Fragen sind noch offen.
    Viele Grüße
  5. Pauschalpreis

    Das Angebot beruht auf die LVAbk. und Planung. Aus der Summe der Positionen wurde ein Pauschalpreis vereinbart. Nun kommt natürlich Unternehmer und sagt das Angebot (und damit der Pauschalpreis) beruht ja auf anderen Massen also ist Pauschalpreis nicht mehr haltbar. Ich bin in solchen Sachen eher unbedarft und bin hierbei der gleichen Meinung wie die Firma und habe bezahlt. Denn die Leistung wurde ja im vollen Umfang erbracht. Auch wenn es letztendlich mehr geworden ist. Ich frage mich aber dennoch, hätte der Architekt die Massenabweichung (100 %) erkennen müssen?
    • Name:
    • Torsten
  6. Pauchalvertrag Mengenüberschreitung Mehrkostenanmeldung

    Foto von Hans-Joachim Rüpke

    der Architekt ist hier außen vor. Das ist ihm m.E. nicht anzulasten. Beim Einheitspreisvertrag regelt sich das, (wobei Sie natürlich das Mengenrisiko tragen) allein, denn zusätzlicher Vergütung stünde auch eine vermehrte Leistung gegenüber, die für Sie natürlich zu einem neuen Einheitspreisvereinbarung führen könnte, wenn Sie dies vom Unternehmer verlangten. Er müsste Ihnen u.a. z.B. zumindest dann die ersparten Kosten aus der Gemeinkostenumlage erstatten (beim Einheitpreisvertrag).
    Da Sie aber mit dem Unternehmer eine Pauschalisierung vereinbart hatten, steht nun die Frage, ob der Unternehmer nicht dieses Mengenrisiko allein zu tragen hat. Obwohl der Auftragsumfang von der Planung ablesbar war, gab es bestimmt keine Mehrkostenanmeldung (weil es auch keine Änderung des Bauentwurfs gab!). Insoweit dürften Sie von der Forderung sogar überrascht gewesen sein. Formal wäre die Forderung des Unternehmers m.E. erstmal ohne Berechtigung. Aber aus menschlicher Sicht haben Sie natürlich eine sehr gerechte Meinung, der ich Hochachtung zollen möchte.
    Viele Grüße
  7. Für was soll er haften? Sie sagten doch selber, das Mehrmengen notwendig waren.

    Bei fehlerfreier Ausschreibung hätten sie den Auftrag für die Mangen doch auch erteilt. Wo ist also der Schaden für den der Architekt haften soll?
    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe
  8. Pauschalpreise / Einheitspreise

    Hallo Torsten,
    Pauschalverträge bezeihen sich ganz sicher auf den psch. veranschlagten Arbeitsumfang. Wie ich hier lesen kann, also um ein Treppengeländer 2,10 m. Und dies hat der Handwerker auch so kalkuliert. 10 % Mengenänderung trägt der Handwerker selber. ABER ... und das ist ihnen hoch anzurechnen, dass sie die berechnete Leistung auch voll bezahlt haben, der Handwerker muss natürlich den BH auch unverzüglich davon in Kenntnis setzten, falls er bemerkt, hier kommt er nicht mit der geplanten und kalkulierten Leistungen zurecht ... es stimmt etwas nicht, wenn sich die Leistung fast verdoppelt. Der Planer ist hier sicher außen vor, denn Mengenmehrungen, Preisänderungen etc. müssen vom BH bestätigt werden und nicht vom eingesetzten Planer, er bezahlt die ganze Sache ja nicht. Steht auch mehrfach in der VOBAbk. ... "der BH ist zu informieren". Ich finde es sowieso immer recht nett, wenn private BH einen VOB-Vertrag abschließen und nicht recht über diesen Bescheid wissen. Sie enthält ja nicht nur Recht für den BH, als vielmehr auch Pflichten für den BH! Also ... man sollte erst Fußball spielen, wenn man auch die Regeln kennt. Bei der nächsten Treppe ... sollte der Fachmann auf sie zukommen ... bevor etwas "Mehr" gemacht wird und mit ihnen diese Mehrleistung auch abstimmen. Das ist recht einfach und unproblematisch, wenn noch keine Leistungen auf beiden Seiten erbracht wurden. Also der Handwerker noch kein Mat+Lohn verbraucht hat und sie noch keine Mehrleistung bezahlt haben. Hier entstehen gewöhnlich die meisten Ärgernisse und enden auch meist bei der Justiz. Bei Einigung wird der Handwerker mit dem abgegebenen Einheitspreis, seine Mehrleistungen weiterkalkulieren. Das die Treppe fertig werden sollte ist schon klar, aber ich denke das es auch richtig ist, das sie als BH auch von Mehrkosten informiert werden sollten, bevor diese auftreten. Ein VOB-Vertrag sichert beiden Seiten die vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten zu. Hier hat der Handwerker einen "menschlichen" BH getroffen und sollte sich vielmals bei ihnen für die vollständige Bezahlung seiner Handwerkerleistung bedanken.
    Danke
    • Name:
    • Herr Schmeisser
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Ausschreibung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. Handwerkersuche und Bauausschreibungen
  2. Firmen - A-Z der Bau-Partner: A bis F
  3. Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
  4. Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
  5. Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
  6. Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
  7. Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
  8. Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
  9. Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
  10. Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architekt, Ausschreibung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architekt, Ausschreibung" oder verwandten Themen zu finden.

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN