Untergeordnetes Bauteil?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Untergeordnetes Bauteil?

Hallo,
ich plane ein freistehendes Einfamilienhaus (Pläne unter

Vielen Dank

  1. Auf den ersten Blick ist das im Grundriss

    dargestellte Bauteil ein untergeordnetes Bauteil  -  und bekommt somit bei einem Vorsprung von 0.75 m < 1.5 m auch keine Abstandsfläche. Da ich aber in Ihrem Link auch eine Lageplan zum Bauantrag sehe mit einer Abstandsfläche für besagtes Bauteil würden mich mal die Ansichten interessieren ... Gibt's die auch irgendwo?
  2. Bitteschön..

    Hallo,
    vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Ansichten habe ich zugefügt. Ich habe gehört, dass ein untergeordnetes Bauteil nicht vom Boden beginnen darf (sorry, ist bestimmt nicht fachmännisch ausgedrückt). Kann das sein? Eine Eingangstreppe gilt doch auch als untergeordnet und beginnt zweifelsfrei auf dem Boden.
  3. untergeordnet

    Foto von Martin G. Halbinger

    Es gibt keine fixen Maße bis zu welcher Größe ein Bauteil untergeordnet ist. Es gibt aber verschiedene Anhaltspunkte. Dabei ist auch die Gestaltung relevant. Ein dominantes Bauteil kann auch bei kleineren Abmessungen als nicht untergeordnet wirken.
    Als Anhaltspunkte gelten z.B. :
    • Breite max 1/3 der ges. Fassadenbreite
    • Fassadenfläche max 1/5 der ges. Fassadenfläche
    • Tiefe max 1,50 m
    • bei Gauben: durchlaufende und abgesetzte Trauf- und Firstlinie.

    Ich würde den Quergiebel als nicht untergeordnet ansehen.

  4. durch die Ansicht wird es klarer:

    Aufgrund der durchbrochenen Traufhöhe ist das  -  nennen wir es Zwerchhaus?  -  vorgesetzte Bauteil nicht mehr als untergeordnetes Bauteil anzusehen; obwohl es weniger als 1.5 vor die Gebäudeflucht vortritt. Es erhält somit eine eigene Abstandsfläche.
    @Herr Halbinger: die Breite ist den Nordrheinwestfalen egal, es könnte rein theoretisch auch z.B. ein Balkon von 1.5 über die gesamte Hauslänge gehen ohne eine eigene Abstandsfläche zu erhalten ...
  5. Sind Friesengiebel nicht höher

    und schmaler in Relation zum Resthaus, als der hier gezeigte es ist?
    I. Simon
    • Name:
    • Frau Ind-295-Sim
  6. Vielen Dank..

    Ich wollte mich nur recht herzlich für die Hilfe bedanken. Dann wird es wohl nichts damit, das Haus auf dem Grundstück nach vorne zu ziehen. Offensichtlich werden wir ja wohl eine eigene Abstandsfläche für den zusätzlichen Giebel und den damit einhergehenden Grenzabstand von 3 m zum Nachbargrundstück einhalten müssen.
    Nochmals, vielen Dank.
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