wir träumen von der Erweiterung unseres Balkons, damit etwas mehr als zwei Hocker drauf passen.
Allerdings kennen wir die einzuhaltetenden Grenzabstände nicht, und auch die Lektüre der Gesetzestexte und einiger Anfragen im Forum lässt noch viele Fragen offen.
Deswegen anbei eine Skizze:
- Dunkelblau unser Haus mit schraffiertem bestehendem Balkon.
- Hellblau das Nachbarhaus
- Rot die Grenze
- Grün die Prinzipskizze des neuen Balkons
- Balkon wäre in 4-5 m Höhe über Grund (Gelände leicht abfallend)
- Standort Baden-Württemberg
Nach allem, was ich bisher gelesen habe, müsste ich einen Abstand von 2 m zur Grenze einhalten. Richtig? Ausnahmen gibt es aber wohl für transparente Bauweisen (Gitter, Glas?)?
Nach Norden (Skizze genordet) hin fällt das Gelände nach der Grenze extrem ab, ist nicht bebaut bzw. bebaubar. Gelten da die gleichen Regeln?
Gruß Kai