Diese Suchbegriffe sind im Text markiert: Bauteil

Grenzabstände zu Balkon?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Grenzabstände zu Balkon?

Hallo zusammen,
wir träumen von der Erweiterung unseres Balkons, damit etwas mehr als zwei Hocker drauf passen.
Allerdings kennen wir die einzuhaltetenden Grenzabstände nicht, und auch die Lektüre der Gesetzestexte und einiger Anfragen im Forum lässt noch viele Fragen offen.
Deswegen anbei eine Skizze:
  • Dunkelblau unser Haus mit schraffiertem bestehendem Balkon.
  • Hellblau das Nachbarhaus
  • Rot die Grenze
  • Grün die Prinzipskizze des neuen Balkons
  • Balkon wäre in 4-5 m Höhe über Grund (Gelände leicht abfallend)
  • Standort Baden-Württemberg

Nach allem, was ich bisher gelesen habe, müsste ich einen Abstand von 2 m zur Grenze einhalten. Richtig? Ausnahmen gibt es aber wohl für transparente Bauweisen (Gitter, Glas?)?
Nach Norden (Skizze genordet) hin fällt das Gelände nach der Grenze extrem ab, ist nicht bebaut bzw. bebaubar. Gelten da die gleichen Regeln?
Gruß Kai

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Grenzabstände zu Balkon?" im BAU-Forum "Balkon und Terrasse"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Kai
  1. Da

    Hallo Kai,
    sich die LBOAbk. in dem § 6 nicht so stark geändert hat, fällt der Balkon in dieser Größe unter den § 5 und wird abstandsflächenpflichtig. Zwei Meter Grenzabstand sind nur bei untergeordneten Bauteilen möglich (§ 5 Abs. 6 Satz 1 LBO). Die topographie des Geländes bleibt nicht außer Betracht, weil sich daraus die Höhe baulichen Anlage berechnet.
    Warum steht der Nachbar nur 2 m von der Grenze entfernt?
    Gruß aus Hessen
  2. Abstandsfragen

    Hi,
    beide Häuser sind schon etwas älter, unseres von 56, das andere ähnlich alt.
    Sind die Abstandsflächen im Paragraph 6 die, die bis zur Grenze freibleiben müssen und nicht überbaut werden dürfen? Das Rechtsdeutsch überfordert mein Maschinenbaustudium ...
    Gruß Kai
    • Name:
    • Kai
  3. Die

    Hai Kai,
    Abstandsflächen stehen in § 5 LBOAbk., die Sonderfälle stehen in § 6 LBO.
    Wenn ein Balkon als "untergeordnetes Bauteil" eingestuft werden soll, dann darf er max. 1,50 m vor das Gebäuder hervortreten und max. 5,0 m breit/lang sein. In dem Fall, darf er dann bis auf zwei Meter an die Grenze.
    Der geplante Balkon ist aber etwas größer, deshalb nach § 5 LBO abstandsflächenpflichtig und und nach § 50 Anhang Nr. 1 a bzw. k genehmigungspflichtig.
    Kann das sein, dass der Nachbar nach altem "badischem Baurecht" 1,80 m von der Grenze entfernt ist?
    Gruß aus Hessen
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Balkon, Grenzabstand". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Grenzabstand nicht eingehalten
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Ich bin entsetzt  -  darf ein Architekt so etwas überhaupt?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Genehmigung erforderlich?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kommentar zur LBO RLP
  5. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Terrasse auf Garagendach
  6. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Terrassenüberdachung Grenzabstand
  7. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - 11902: Grenzabstände zu Balkon?
  8. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Terrasse auf Garagendach!
  9. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Abstandsregelung Balkon bei Doppelhaus?
  10. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Terrassenabstand zum Nachbarn?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Balkon, Grenzabstand" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Balkon, Grenzabstand" oder verwandten Themen zu finden.

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN