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Baubeginn nicht erfolgt: Verzug?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Baubeginn nicht erfolgt: Verzug?

In unserem BGBAbk.-Bauvertrag verpflichtet sich der Bauunternehmer spätestens 6 Wochen nach Vertragsunterzeichnung mit dem Bau zu beginnen. Nun sind die 6 Wochen rum, es ist nichts passiert. Im Vertrag sind keine Strafen genannt, aber irgendeine Konsequenz muss es doch jetzt haben oder?
  • Name:
  • Helge
  1. Mal ganz anders gefragt:

    Warum wurde denn bislang noch nicht mit dem Bau begonnen? Haben Sie mit dem Unternehmer schon über die Gründe gesprochen?
  2. Baubeginn

    Baubeginn ist noch nicht erfolgt, weil wir seit Wochen auf die Genehmigung zur Grundwasserabsenkung warten. Das ist natürlich nicht das Problem des Unternehmers, ABER die Tatsache an sich (hoher Wasserstand) war bekannt. Insofern hätte doch dieser ganze Genehmigungskram auch schon viel früher beantragt werden müssen. Bauunternehmer hat auch zugegeben, die Lage falsch eingeschäzt zu haben. Nur, uns drängt die Zeit, weil wir ja auch irgendwann aus der alten Wohnung raus müssen, von der laufenden Zwischenfinanzierung mal ganz abgesehen..
    • Name:
    • Helge
  3. Fertigstellungstermin?

    Haben Sie denn einen Fertigstellungstermin fix vereinbart, lautet der Vertrag auf XX Monate nach Baubeginn oder gibt es gar keinen fixen Fertigstellungszeitpunkt?
  4. Fertigstellung

    Ist laut Vertrag: 5 Monate nach Baubeginn. Vielleicht kann er ja die verlorene Zeit auch aufholen?
    • Name:
    • Helge
  5. so wird das nix

    Foto von Lieselotte Tussing

    wir wissen von hier aus ja noch nicht mal, was Ihr Auftragnehmer für Pflichten hat, ganz zu schweigen von Ihren Pflichten.
    Ihre Ausgangsfrage ist verhältnismäßig eindeutig, schwieriger wird es dann schon mit der Sache der Genehmigung Grundwasserabsenkung und wer weiß, was sonst noch an Passi in Ihrem Vertrag drin steckt, die Sie als Laie nicht einschätzen können und deshalb auch nicht nennen.
    Bitte gehen Sie zu einem Anwalt, der Baurecht als Lieblingsfach hat, lassen Sie sich von ihm 'Erst-beraten' (rd. 180 €) und erklären, was Ihr Vertrag an Tücken und Lücken aufweist. Sie haben zwar schon unterschrieben aber durch diese Maßnahme wissen Sie wenigstens halbwegs, worauf Sie aufpassen müssen.
    Übrigens: ohne Datum (Tag, Monat, Jahr) haben Sie die allerschlechtesten Karten, die man überhaupt haben kann. Und ohne Nennung einer Strafe (Verzugspassus) können Sie noch nicht mal was anfangen ...
    • Name:
  6. Ich stimme Tu voll und ganz zu:

    Gehen Sie zu einem Baurechtler, gehen Sie direkt dorthin, lassen Sie eine Erstberatung durchführen und schlafen Sie in der Folgezeit deutlich ruhiger. Die Gebühr ist gut investiert.
    Sie sind schon in den ersten Fettnapf getreten indem Sie einen Bauvertrag ohne eindeutige Definition der zeitlichen Abläufe und Termine unterschrieben haben. Holen Sie sich das Fachwissen um die jetzige Lage sicher zu beurteilen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Ein Anwaltsbesuch hat nichts mit Misstrauen gegenüber Ihrem Bauträger oder sogar einem gerichtlichen Verfahren zu tun. Es dient nur Ihrer Absicherung und der Bauträger muss es noch nicht mal wissen.
  7. wenn sie da schon keine ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ... Konventionalstrafe (so nennt sich die Verzugsstrafe) vereinbart haben, dann sollten Sie bei anderen Gewerken so erforderlich einen detaillierten Vertrag abschließen.
    Im Link sind die Gründe dafür mal angesprochen.
    Grüße
    Stefan Ibold
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