Architektenhaftung
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architektenhaftung

Hallo zusammen mal eine Frage:
Mein Architekt hat, aus Zeitdruck, für ein Gewerk eine Firma beauftragt, die angebliche die günstigeste in dem Bereich ist. Nun kam die Rechnung und sie ist, im Vergleich zu anderen Firman, deren Angebote später eintrafen, mehr als doppelt so hoch. Frage: Muss ich das bezahlen, denn ich habe keinen Vertrag mit der ausführenden Firma. Muss mein Architekt im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung haften? Oder bin ich an das, was der Architekt macht gebunden, da ich ihn ja mit sämtlichen Phasen beauftragt habe. Mein Architektenvertrag ist übrigens ähnlich dem von

P. S: Rechtsanwalt fragen nützt nichts bzw. geht nicht, da sowas nicht die Rechtschutzversicherung deckt.
Vielen Dank für Eure Tipps

  1. Au man ...

    Erstmal bitte (er) klären, wie hoch denn die Rechnung der anderen Firmen gewesen wäre, wenn die diese Leistungen ausgeführt hätten.
    Könnte es sein, dass die dann ähnlich hoch oder gar höher ausgefallen wären?
    Und dann können Sie nicht sagen, ich habe der Firma ja nichts schriftlich in Auftrag gegeben.
    Sie haben die Firma nicht vom Hof gejagt, obwohl Sie von deren Arbeit wussten. Also haben Sie einen Vertrag geschlossen.
    Wenn Sie sich einen Anwalt nur leisten können, wenn es die Rechtsschutz zahlt, dann sieht es aber finster aus.
  2. In Ordnung iss da nicht ...

    In Ordnung iss da nicht was der Kollege da gemacht. Die Ausschreibung, die ja anscheinend ein Teil seiner Leistung war, ist hier nicht nur nicht ausgeführt worden, sondern letztendlich sollen Sie die Zeche dafür zahlen.
    Trotzdem: Um wieviel geht's denn. Oder anders gesagt: Wenn der Architekt dringend  -  um den Baufortschritt nicht gefährden  -  für irgendeine Tätigkeit kurz mal einen Maler brauchte, der dann schneidige 400 € für seine Leistung abgerechnet hat und hinterher stellt sich heraus, dass ein anderer das für 200 gemacht hätte, dann: "so what? ".
    Andererseits schreiben Sie, dass später ja Angebote kamen (die dann aber günstiger waren). Warum musste es denn hoppla  -  hopp gehen?
    Bitte füttern Sie uns doch noch mit ein paar Details. Denn: Selbst wenn der Architekt hier den richtigen Weg (Ausschreibung, Vergabeverhandlungen, Vergabe) abgekürzt hat, so bleibt die Frage, warum er dies tat. Hat er möglicherweise durch die Inkaufnahme dieses von Ihnen beschriebenen Mehrpreises an anderer Stelle Zeit und Geld gespart, was sonst nicht möglich gewesen wäre ...? Man kann das zumeist nicht schwarz-weiß sehen. es kann durchaus Gründe für sein Handeln gegeben haben. Diese kennen wir nicht.
    Also: More informations, please!
    Gruß
    Thomas Bock
  3. Architektenhaftung

    Es ging um die Grundleitungen, und darum das 3 Tage später die Fundamente und später die Sohle (Platte) gegosssen wurde, deswegen die Eile. Anderseits hätte man das auch mal rechtzeitig ausschreiben können, denn der Bauantrag, war Mitte Februar, der Baubeginn Ende März. Unterschied günstiges Angebot und Rechnung der ausführenden Firma: 890 € zu 2400 € (Brutto).
    Da wir, wie viele Bauherren auch, schon 60000 € über Plan sind, zählt jeder €.
    Übrigens war die Firma schon da als ich am Bau ankam, Ich wusste nichts von deren Start, geschweige denn von deren Kostenansatz..
    Und zum Thema Rechtsanwaltskosten: Die neue Gebührenordnung für Rechtsanwälte im letzten Jahr hat die Besuchskosten beim Rechtsanwalt mal eben verdoppelt. Und bei der Differenz, also 1500 € versuche ich es halt erstmal außergerichtlich, denn nachher läuft es sowieso auf eine Vergleich raus, jeder zahlt seine Anwaltskosten und man hat kaum was dabei gewonnen. Nur leider ist die Firma nicht der selben Auffassung wie ich und ist nicht sehr kompromissbereit.
  4. Also mal ganz langsam ...

    (auch auf die Gefahr hin, wieder mal als Schutzengel der Architekten beschimpft zu werden)

    1) Für 890 € kann keine Firma die Grundleitungen für ein Einfamilienhaus incl Übergabeschacht und Druckprüfung machen. Deswegen ja die Bitte NICHT nur Summen zu vergleichen, sondern Inhalte!

    2) Sind vier Wochen zwischen Genehmigung und Baubeginn nicht wirklich viel.

    3) Ist die Planung, Ausschreibung und Bauleitung von Grundleitungen keine Leistung nach HOAIAbk. Teil II, sondern nach Teil IVAbk., wofür dem Architekten, wenn er es denn mitmacht, ein WEITERES Honorar (zusätzlich zu seinem "Hachbauhonorar") zusteht. Bevor Sie also den Architekten hier in Haftung nehmen können, müssen Sie ihm erstmal das Honorar für die Leistung bezahlen. Und was bleibt dann noch an Differenz?

    4) Was sagt denn der Architekt zu dem ganzen Thema? Haben Sie den überhaupt schon mal ganz höflich auf die Sache und seine Einstellung zu diesen "Mehr"kosten angesprochen.

    5) Ich an Stelle des Kollegen würde, wenn ich von einer solchen Einstellung erfahren würde, alle Arbeiten erst nach schriftlicher Beauftragung durch SIE aufnehmen lassen und für jeden fälligen Nachtrag die Arbeiten bis zur schriftlichen Nachbeauftragung unterbrechen lassen.

    6) Wessen Architekt ist es überhaupt? Ihrer oder der eines Bauträger/GÜ?
    Und wenn es Ihrer ist, was genau ist den vertraglich vereinbart?

  5. Die Firma

    braucht auch nicht kompromißbereit zu sein, denen steht das Geld zu, und zwar von Ihnen. Es ist Ihre Baustelle, die Leistung wurde für Ihr Haus erbracht und ob der Architekt da eine 'illegale Geschäftsbesorgung' oder wie das heißen mag getätigt hat, braucht den Bauunternehmer nicht zu interessieren, denn, s.o. Sie haben ihn nicht weggeschickt. Sie könnten dann (theoretisch) in einem zweiten Schritt versuchen den Architekt in Regress zu nehmen. Sinnvoll finde ich das nicht, denn es ist mehr als fraglich, ob die Firma Billigbau für diesen Preis annehmbar gearbeitet hätte, ein Angebot sagt leider nur sehr wenig über die Leistungsfähigkeit des Anbieters. Besser mal mit dem Architekt reden, sofern es nicht schwerwiegendere Probleme gibt (60 T?) (Nur eine Laienmeinung) Nebenbei, unsere Fassade hat eine Firma zum doppelten Preis des günstigsten Anbieters gemacht, der war hinterher froh, dass er diesen komplizierten Auftrag nicht bekommen hatte ...
    @Dühlmeyer: Mit Flügeln und weißem Hemdchen oder doch eher Flammenschwert? :-)
    Gruß
    Volker
  6. OT ...

    Wenn, dann mit Pfeil und Bogen ;-)).
    Und so ganz in weiß  -  och nö, ich glaub, das steht mir nicht. ;-).
  7. 60.000!?

    60.000 € über Plan, und das schon in so einer frühen Phase?!
    da ist ja wohl noch mehr "Diskussionsbedarf" mit Ihrem Architekten ...
  8. Vielen Dank an alle, dass das in der ...

    Vielen Dank an alle,
    das das in der normalen HOAIAbk., also in den vereinbarten 9 Leistungsphasen nicht enthalten ist, wusste ich nicht, dennoch habe ich alle Architektenleistungen zu einem Festpreis beauftragt gehabt. Nichtsdestotrotz hatten wir gestern ein klärendes Gespräch, und wir werden die Kuh irgendwie vom Eis bekommen, da der Schaden im Vergleich zum gesamten Gewerk ja noch eher gering ist, deswegen auch mein Nachgeben, auch wenn es ärgerlich ist. Außerdem finde ich, dass so Sachen wie Regress, Anwalt jeglich weitere Basis zunichte machen.
    Weitere Beauftragungen von Baufirmen werden nur noch schriftlich fixiert, was ja auch normal ist, hier war halt nur Eile, da wir Aufgrund des Schnees im März eh in Verzug waren.
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