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Eckfenster so zulässig?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Eckfenster so zulässig?

Hallo,

dürfen Eckfenster verbaut werden ohne vorherige Rücksprache, sodass man nur immer eine Seite kippen kann? Wurden vorab nicht vom Bauträger darüber informiert und beanstanden dies nun natürlich. Antwort von ihm: "Wer kippt schon zwei Fenster gleichzeitig! " Das zweite Problem könnte man mit kürzeren Knaufen lösen, denn: die Fenster lassen sich nicht mal öffnen, da die Knaufe im Weg sind. Trotzdem läuft man Gefahr, dass man sich die Finger einklemmt! Meinung Bauträger ist nun: Fenster wechseln heißt, Verzug um ca. 4-6 Wochen und die Kosten für Verzug und Fenstertausch würden wir selber tragen müssen. Ist das rechtmäßig?

DANKE!

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Eckfenster so zulässig?" im BAU-Forum "Fenster und Außentüren"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Claudia
  1. Wer hat es geplant?

    Wenn wie hier 2 Fenster nur mit dem Rahmnenprofil gegeneinander gebaut werden  -  weil z.B. ein möglichst schlanker Eckpfosten geplant ist -, dann ist es technisch nicht anders möglich, als dass nur jeweils 1 Flügel gekippt werden kann.

    Beide Fenster kippen hätte bedeutet, dass an beiden Fenstern eine Rahmenaufdopplung verbaut werden müsste. Dann wäre es aber m.E. kein echtes Eckfenster mehr gewesen. Weder von außen noch von innen wäre das eine optisch gute Lösung.

    Mein Tipp: Lassen wie es ist.

    Wenn's geändert werden soll: Wenn nicht ausdrücklich vereinbart war, dass beide Fenster gleichzeitig gekippt werden können, entspricht das Eckfenster der üblichen Ausführung = also nichts Mangel.

    Nachtrag:

    Gleiches Thema hier:

    • Name:
    • M.P.
  2. Zulässig?

    Foto von Josef Schrage

    hier kommt es nicht darauf an ob estwas "zulässig" ist.

    Das nur einer der beiden Fensterflügel gekippt werden kann ist doch logisch, diese stehen dazu ganz einfach zu nahe beieinander. Um zu erreichen die Fensterflügel gleichzeitig in Kippstellung zu bringen wäre es erforderlich die Eckkonstruktion entsprechend zu verbreitern und die Fenster entsprechend schmaler auszuführen.

    Das kann dann aber (wie hier und anderswo schon oft passiert) zu der Frage führen, ob die Eckpfosten-Konstruktion nicht hätte schmaler ausgeführt werden können.

    Die eingeschränke Möglichkeit der Fensteröffnung durch die Fenstergriffe (ein Scholdbürgerstreich?) lässt sich ganz einfach durch den gegenseitigen Austausch der Fenster bewerkstelligen. Das ist eine Sache von 2 Arbeitsstunden.

    Gruß

  3. Auch wenn die Beschläge umgetauscht werden ...

    Foto von wiki

    Auch wenn die Beschläge umgetauscht werden, lassen sich beide Fenster auch nicht auf kipp stellen, weil sie dann oben zusammenstoßen werden, ganz öffnen kann man dann beide Fenster aber leichter
  4. ich würde auch wie Josef schrage ...

    ich würde auch wie Josef schrage vorschlug beide Fenster gegeneinander tauschen. wenn man dann eins öffnet z.B. zum Putzen kommt man besser dran weil die Flügel nicht so im Raum stehen. kippen kann man immer nur eins, aber man verletzt sich beim öffnen auch nicht so leicht.
  5. Keinerlei Info über Nachteile

    ... Dass diese Fenster so wie sie jetzt verbaut sind, nicht aufgehen, das verstehe ich schon  -  allerdings wurden wir nicht vom Bauleiter über die Nachteile informiert. Wenn man Eckfenster bestellt geht man doch davon aus, dass sie ganz normal zu kippen und öffnen gehen?! Über alles andere sollte man doch informiert werden oder liege ich da falsch? Ob die Blende nun rechts und links 5 cm länger ist ist mir doch egal, Hauptsache die Fenster gehen normal auf.
  6. Das ist wohl eine zu hohe ...

    Foto von Karsten Zänkert

    Das ist wohl eine zu hohe Erwartung: "Aufklärung über Nachteile" Aber eine Bemusterung/ Baudurchsprache vor Baubeginn ist wohl noch Stand des allgemeinen Bauablaufes mit Bauträger. Aber warum kommt man auf die Idee, die beiden Griffe da im Blickfang so dicht nebeneinander zu machen? Gibt es da etwa auch noch Rollläden?
  7. Mit jedem normalen menschlichen Verstand hätte ...

    Foto von Karsten Zänkert

    Mit jedem normalen menschlichen Verstand hätte man das schon in der Planung gesehen
  8. Laien!

    ... natürlich hätte das EIN GEÜBTER schon in der Planung gesehen! Aber mit einem Blick auf den Bauplan kann man wohl von Laien nicht erwarten, dass diese wissen, dass gerade diese Eckfenster sich nicht gleichzeitig kippen lassen und die Griffen das Öffnen komplett blockieren! Da fragt man sich doch eher wofür der Bauträger /Bauleiter sein Geld bekommt. Dieses Geld ist dann wohl jetzt gut in einen Anwalt investiert.
  9. hier geht es wohl um mehr ...

    hier geht es wohl um mehr wenn praktikable Vorschläge nicht angenommen werden. Man ist also nicht um Konsens bemüht, stattdessen Anwalt.

    Dafür fehlt mir dann doch das Verständnis ...

  10. ok

    Der Bauträger/Generalunternehmer wird zukünftig keine Eckfenster mehr bauen oder nur Festverglasungen oder eben fette breite Eckfeiler.

    Womöglich waren es sogar die Bauherren selbst, die in der Planungsphase geäußert haben, man wolle möglichst viel Glas und nur einen ganz schmalen Pfeiler, damit der Raum möglichst hell werde!?!?

    Sich dann auf die Beratungspflicht zu berufen, weil man es sich als Laie nicht vorstellen konnte und mit den Nutzungseigenschaften des Ergebnisses nicht zufrieden ist, dass erinnert schon sehr an Amerika, wo man zum Verbraucherschutz wo die Hersteller auf Micowellen schreiben müssen, dass man keine Haustiere darin trocknen darf.

    Eckfenster sind nun mal immer bedienungsunfreundlich. Egal wieherum man sie anschlägt, sie stören sich immer gegenseitig. DAS hätte man sich auch als Laie vorstellen können.

    Was uns Berater hier irritiert, ist die Tatsache, dass es hier scheinbar nicht um eine einfache Lösung geht, sondern darum völlig kostenneutral alles geändert zu bekommen, was man vorher nicht bedacht hat.

  11. Bauleiterforum

    Ganz klar: unsere Schuld! Sie wollen eine schwarze Haustür und bekommen dann eine blaue  -  ihr Fehler! Habe hier genug unqualifizierte Antworten erhalten  -  Danke!
  12. Bauherrn

    Foto von Uwe Tilgner

    sind ziemlich oft Beratungsresistent
  13. Der

    Vergleich in 11 ist schlicht falsch, es sei denn, Bauherr hat im Auftrag bestellt "muss gleichzeitig kippbar sein".

    Davon ausgehend, dass die Ausführung der zeichnerischen Darstellung entspricht (schlanker Eckpfosten) hat ein Bauherr dann, wenn Eigenschaften nicht weiter beschrieben sind, gem. BGBAbk. Anspruch auf eine Ausführung, welche die Eigenschaften hat, die bei Werken gleicher Art und Güte üblich sind.

    Guckst Du § 633 BGB.

    Und da ist es nun mal üblich, dass sich Eckfenster nicht gleichzeitig kippen lassen.

    Zur Änderung des Anschlags der Fenster wurde weiter oben schon geschrieben.

    • Name:
    • M.P.
  14. Ergänzung

    ... übrigens für alle Bauexperten hier, die meinten sie kennen sich aus: von Anwalt sowie Gutachter ganz klar bescheinigt, dass Eckfenster natürlich falsch verbaut sind bzw. dies ein klarer Planungsfehler ist! Eckfenster müssen IMMER  -  zumindest wenn auf einer Seite gekippt, auf der anderen Seite zu Öffnen möglich sein!
  15. Wäre

    Nicht das erste Gutachten, dass in einem Prozess keinen Bestand hat.

    Aber vielleicht knickt Planer/Fensterbauer ja ein.

    • Name:
    • M.P.
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