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Welche Ansprüche kann ich stellen, wenn der Baubeginnsverzug Schäden verursacht?
BAU-Forum: Dach

Welche Ansprüche kann ich stellen, wenn der Baubeginnsverzug Schäden verursacht?

Es handelt sich hierbei um eine Dachaufstockung (Bungalow). Der eigentliche Baubeginn sollte der 6.12.04 sein (trocknes Wetter!) Wurde aus Firmengründen vorgeschlagen auf den 3.1.05 zu verschieben mit 2 % "Winterrabbat". Von der Baufirma wurde der Abriss angeboten, aber nicht zwingend, also in Eigenleistung vorgenommen. Dazu habe ich am 29.12. rückgefragt ob tatsächlich am 3.1.05 begonnen wird: ja! Darauf Abriss am 30. +31.12. durchgeführt. Dach mit Baufolie abgedeckt und verklebt. Durch Schnee (28.12) und Regen (31.12. +2.1.) schwer undicht geworden, drang bereits am 31.12.04 Wasser in die darunter liegenden Räume ein. Am 3.1.05 wurde der Baubeginn verschoben mit der Begründung, dass die Stahlträger nicht rechtzeitig geliefert wurden. Man bemühte sich wohl, sie woanders her zu bekommen. Jetzt soll erst am 6.1. begonnen werden. Es geht mir nicht um die Schäden, die in etlichen Räumen entstanden sind, weil das fast zu erwarten war, aber es hätte noch schlimmer kommen können, wenn es nicht die letzten beiden Tage trocken gewesen wäre. Ich möchte grundsätzlich wissen, wie ich die Firma verantwortlich machen kann für den Verzug, der mich genommene Urlaubstage gekostet hat und des weiteren dazu führt, dass ich durch die Nichtabnahme der Bankgelder Bereitstellungszinsen bezahlen muss. Kann ja sein, dass jetzt der ein oder andere darüber lächelt, aber ich bin nun mal Laie und möchte mir auch nicht von Anfang an alles gefallen lassen. NRW
  • Name:
  • milka
  1. Keine,

    die der Mühe Wert wären. Durch die Eigenleistung haben Sie natürlich auch selbst die Verantwortung für die Dachabdichtung übernommen, aber darum ging es ja wohl nicht. Bereitstellungszinsen fallen doch wohl noch nicht mit Baubeginn an, oder zahlen Sie vorher? Falls der geplante Fertigstellungstermin eingehalten wird und das Geld für die Rg entsprechend abgerufen wird, wäre doch alles OK Urlaubstage könnte man so sehen, dass diese auch später für die Eigenleistung gebraucht worden wären. (Laienmeinungen)
    Nachdenklich würde mich stimmen, dass bei einem um einen Monat verschobenen Beginn das Material nicht da war.
    Gruß
    V. L.
  2. Bevor noch mehr Nässeschäden entstehen,

    würde ich mir statt Baufolie Gewebeplanen kaufen, die sind zwar teurer, aber eine durchweichte Decke ist auch nicht toll. Zur Haftung schließe ich mich dem bereits gesagten an.
  3. Dann aber richtig ...

    Planen mit aufgesetzten Latten befestigen, nur Tacker/Nägel hält nicht. Leichtes Gefälle durch untergelegte Bretter, damit's auch abläuft.
    (aus Erfahrung ...)
    Gruß
    VL
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