Hallo zusammen,
wir haben uns im Dezember 2006 in Dortmund eine ETW gekauft und in unserem Kaufvertrag steht unter dem Punkt Baubeginn, voraussichtlich Januar 2007 und Fertigstellung voraussichtlich September 2007. Nun gab es Anfang 2007 den Sturm Kyrill und der Bauträger beruft sich nun darauf, dass der Termin wegen des Sturms und der Schlechtwettertage (24) im September nicht eingehalten wurde. Wir haben daraufhin ein Brief verfasst, in dem wir vorsorglich Ansprüche wegen Verzug anmelden. Darauf hin kam zurück, dass der Sturm, die Schlechtwettertage und nun auch noch unser Sonderwunsch Fußbodenheizung dafür verantwortlich seien soll. Vertrag nach BGBAbk.!
Habe wir Chancen auf eine Entschädigung? Und was müssen wir tun?
Danke im Voraus
Frank Lattoch
Voraussichtlicher Fertigstellungstermin
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge
Voraussichtlicher Fertigstellungstermin
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bei soviel voraussichtlichen Terminen
brauchen Sie sich keine Gedanken über eine Entschädigung zu machen ...
Gruß -
Was glauben Sie,
ist der Unterschied zwischen:
1.) verbindlichem Fertigstellungstermin
2.) voraussichtlichem Fertigstellungstermin
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