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Abnahme Parkettboden  -  Auffälliger Ast erlaubt?
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Abnahme Parkettboden  -  Auffälliger Ast erlaubt?

Werte Experten,
ich brauche einen dringenden Rat. Heute erfolgt die Abnahme
meiner Eigentumswohnung, in welcher ein 8 mm Eicheparkettboden
verlegt wurde.
Bei der Abnahme musste ich feststellen, dass an einer Stelle
eine große Auffälligkeit vorherrscht. (Siehe Foto).
Kann dieser Punkt beanstandet werden oder muss ich diesen
optischen Mangel hinnehmen?
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Abnahme Parkettboden  -  Auffälliger Ast erlaubt?" im BAU-Forum "Estrich und Bodenbeläge"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Joschi
  1. Astlöcher oder Harzgallen in Parkett

    Hallo Joschi,
    das sieht mir nicht nach Ast aus, sondern nach einer Harzgalle. Ist das möglich?
    Was für ein Parkett ist das?
    • ein Stabparkett?
    • ein Mehrschichtparkett (früher: Fertigparkett)
    • eine Massivdiele
    • Lamparkett
    • welche Sortierklasse gilt? (Symbole: Kreis, Dreieck oder Quadrat)

    Zusatzfragen:
    Klebt die Harzgalle (wenn es denn eine ist) oder ist eine Absenkung beim Überstreichen mit den Fingerkuppen zu fühlen?
    .-. -. -. -. -. -.
    MfG Klaus Rauer; Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen

  2. Hallo Klaus, es handelt sich um einen 8 mm ...

    Hallo Klaus,
    es handelt sich um einen 8 mm starken Eiche Mosaik Parkett
    der im englischen Verband verlegt wurde. Die einzelnen Stäbchen
    sind auf einem Netz zu einem Quadrat von ca. 20 x 20 cm zusammengeklebt. Ich habe das jetzt mal so beschrieben weil ich ein Laie bin. Es ist also kein klassischer Einzelstaab Fertigparkett mit
    Nut. So ein einzelner Staab auf dem Netz hat ca. 2 cm Breite und 10 cm Länge.
    Was die Sortierklasse bin ich nicht sicher. Ich habe gerade die Baubeschreibung gelesen und da steht Eiche Natur.
    Eine genaue Sortierklasse ist direkt in der Baubeschreibung
    nicht definiert. Ich denke hiermit muss ich es wohl hinnehmen oder?
    Eine Absenkung ist nicht zu spüren.
    DENNOCH:
    Lässt sich so ein kleines Element austauschen? Die sind ja nicht
    mit einer Nut verbunden. Diesen Vorschlag fand der Abnahmeleiter aber nicht gut mit der Begründung: "Es würde danach noch schlimmer aussehen als jetzt" weil:

    1) Die Versiegelung nun über den ganzen Boden einheitlich ist
    und man die reparierte Stelle erkennen könnte wenn die Stelle neu Versiegelt wird.

    2) Die Hölzer aneinander gepresst sind und man dadurch Fugen sehen würde, wenn man ein neues einsetzt.
    Kann man diese Behauptungen so stehen lassen? Oder kann man
    diesen Staab bedenkenlos rausnehmen, ersetzen und neu versiegeln?
    Ich würde es auch aus eigener Tasche bezahlen wenn nötig. Der Parkettleger kommt eh nochmal, weil im an manchen Stellen der
    Kleber aus den Fugen quillt und diese Fehler kostenlos beseitigt werden. Bei diesem Anlass würde ich auch die oben genannte Reparatur beauftragen ...
    Nun ja, da frägt man sich als Kunde, ob so manch Parkettleges blind ist. Der ganze Boden einheitlich und an einer Stelle dieser
    Fehler ... Dieses "Plättchen" hätte man ruhig wegwerfen können ...
    Danke Klaus und einen schönen Abend,
    Joschi

  3. Äste in Mosaikparkett  -  Bewertung

    Hallo Joschi,
    alle Angaben, welche ich benötigte, habe ich tatsächlich ausnahmslos von Dir erhalten.
    Der Parkettwerkstoff ist nach DINAbk. 13488 "Holzfußböden  -  Mosaikparkettelemente" Ausgabe Mai 2003 zu beurteilen.
    Diese Norm liegt derzeit offen vor mir auf dem Schreibtisch.
    Die Sortierklasse ist bei der Angabe "Natur" gleichzusetzen mit dem "Quadratsymbol".
    Hier sind eigentlich (fast) alle Merkmale wie Äste >2 mm etc. zuklässig, soweit sie nicht die Funktion und die Dauerhaftigkeit des Parkettfußbodens beeinflussen.
    ABER!
    Du hattest schon den richtigen Hinweis selber gegeben.
    Das Parkett ist damit zwar nicht grundsätzlich mangelhaft, doch bei starken Abweichungen (und davon darf man angesichts des länglichen Erscheinungsbildes ausgehen) vom Allgemeinzustand muss der AN eine Auswahl der zu verlegenden Einheiten dahingehend treffen, dass keine optischen Beeinträchtigungen erfolgen und ein unter Berücksichtigung der Art und Verteilung dieser Merkmale einheitliches Oberflächenbild erzielt wird.
    Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Parkett mit hohem Splintanteil verlegt werden soll.
    Wie sieht es nun in Deinem Fall aus?
    So, wie das Foto zeigt, wäre zu klären, ob die betroffene Fläche gut einsehbar ist  -  oder unter einer späteren Aufstandsfläche eines Schrankes verschwindet.
    In letzterem Beispiels bräuchten wir nicht über eine zusätzliche Maßnahme zu reden. Der Fall würde als Hinzunehmende Unregelmäßigkeit ad acta gelegt werden.
    Ist der Bereich einsehbar, wirkt also damit diese längliche Struktur störend, so muss man sich über die weitere Vorgehensweise durchaus unterhalten.
    Warum?
    Der Parkettleger hat die Prüfungs- und Sorgfaltspflicht auch am eingesetzten Material. Es muss vor der Verlegung prüfen, ob sich ggf. eine ungünstige Optik o.ä. ergeben kann.
    Nun würde ich nicht sofort "mit der Keule" auf alle Beteiligten am Bau losgehen. Auch der Parkettleger hat einmal einen schlechteren Tag.
    Ich würde vorschlagen, die Verlegeeinheit wieder aufzunehmen und gegen eine andere, farblich ins Gesamtbild passende Einheit auszutauschen.
    Das geht! Der Parkettleger ist ein Fachmann, welcher mit Holzwerkstoffen umzugehen vermag. Auch ohne Fugen in den Übergängen.
    Im Übrigen ist es ziemlich egal, ob Nut und Feder vorhanden wären. Den Austausch auch solcher Elemente (damals waren es zudem auch verleimte Laminatfußodenelemente, welche aus der Fläche herausgearbeitet und sauber ersetzt wurden) beherrsche sogar ich.
    Und da soll noch jemand behaupten, die Sachverständigen wären wie die Eunuchen: Sie wissen zwar wie es theoretisch geht, doch selber auszuführen Vermögen sie nicht ...

    Fazit:
    Bauleiter holen, ansprechen, dass auf jeden Fall ausgetauscht wird  -  Fertig!
    .-. -. -. -. -. -. -. -
    Viel Erfolg: Klaus

  4. Hallo Klaus, was soll ich sagen? TAUSEND DANK ...

    Hallo Klaus,
    was soll ich sagen?
    TAUSEND DANK FÜR DEINE Mühe!
    Es ist wirklich toll zu erfahren das es noch Menschen gibt
    die sich Mühe geben so umfangreich auf ein Problem zu Antworten.
    Ich werde die Angelegenheit morgen ansprechen mit Deinen Argumenten. Mal sehen was sich ergibt. Ich hoffe die sind einsichtig (((:
    Falls es Dich interessiert, werde ich auf jeden Fall das Ergebnis
    hier posten.
    Nochmals Danke und einen schönen Abend!
    Joschi
  5. Hallo Klaus, ich habe noch eine Frage. An ...

    Hallo Klaus, ich habe noch eine Frage. An manchen Stellen quillt der Kleber durch die Fugen. Wie kann es eigentlich sein, dass ein Kleber an den Fugen austritt? Der Parkettboden müsste doch vor dem versiegeln geschliffen werden? Würden hierbei die Klebereste nicht automatisch entfernt werden? Sprich: Ist es möglich das der Parkett gar nicht geschliffen wurde?
    2. Den Kleber kann man an der Oberfläche teilweise mit dem Fingernagel wegkratzen. Wie kann es sein, dass ein Kleber
    durch die Versiegelung "durchquillt" oder hat man den eventuell "mitversiegelt"?
    Was denkst Du?
    Viele Grüße,
    Joschi
  6. Mosaikparkett und ausgetretener Klebstoff

    Guten Morgen Joschi,
    derartige Parkettböden mit lediglich 8 mm Gesamtdicke sollte man nicht direkt nach der Verlegung ob ihrer ohnehin geringen Nutzschicht berauben. Jede Renovierung (schleifen) bedeutet ca. 1 mm bis 1,5 mm Materialverlust. So etwas will kein Hersteller seinem (End) Kunden antun!
    Das bedeutet: derartige Parkettarten sind meistens bereits werksseitig versiegelt, sie brauchen nur verlegt zu werden und sind nach dem Aushärten des Klebstoffbetts ohne weitere Nachbehandlung sofort nutzungsbereit.
    Für diese Vermutung spricht Vieles. Auch, da der Parkettleger die Verlegeeinheit in das Klebstoffbett gerückt und angeklopft hatte  -  und der Klebstoff hierdurch unbeabsichtigt zwischen den Elementkanten an die Oberfläche der Verlegeeinheiten geführt wurde.
    Da die Lamellenoberflächen bereits werksseitig versiegelt waren, brauchte der Parkettleger auch nicht mehr abschließend zu schleifen, zu verkitten, zu versiegeln.
    Der ausgetretene Klebstoff konnte sich seinem neuen Eigentümer so zur Schau stellen ...
    .-. -. -. -. -
    MfG Klaus
  7. Guten Morgen Klaus! Gute Nachricht: Der Parkettleger ist ...

    Guten Morgen Klaus! Gute Nachricht: Der Parkettleger ist uns zufällig über den Weg gelaufen und wir haben ihn uns gleich gekrallt. Er hat sich die Sache angeschaut und hat sich dearart
    gewundert, dass bei der Abnahme so ein Zirkus veranstaltet wurde. Er hat es sofort eingesehen und wird den Mangel umgehend beheben. Er sagte das ist gar kein Problem. Wir waren so erfreut, dass wir ihm gleich ein Trinkgeld zuegschoben haben. Das musste einfach sein ((((: Denn jetzt erspare ich mir den Aufwand "ewige" Diskussionen mit dem Bauträger zu führen, der ja scheinbar gar keine Ahnung hatte und nur darauf aus war, so wenig wie möglich beanstanden zu lassen.
    Was den Boden angeht, er wurde definitiv roh angeliefert. Ich habe mir die Verlegung in anderen Wohneinheiten angesehen und da wurde auch geschliffen und versiegelt.
    Der Parkettleger sagte aber, er wird den Kleber entfernen und den
    Boden an diesen Stellen wieder mit Wachs versiegeln. Damit wäre der Boden dann wieder dicht.
    Ist so ein Wachs auch beständig? Oder muss ich hier selbst hin und wieder "Nachwachsen"?
    Alles in allem bin ich jetzt aber sehr erleichtert und kann meine Wohnung nun richtig und ohne "Optische Fehler" genießen.
    Viele Grüße und einen schönen Tag,
    joschi
  8. Schlusswort

    Offenbar hatte der Volksmund auch hier wieder Recht, wenn er behauptet: Ende gut  -  Alles gut.
    Der Parkettleger verwendet Hartwachs, um Lücken oder Macken in Parkettoberflächen wieder farbeinheitlich zu verschließen.
    Der Wachs wird zwecks Gebrauch erwärmt und härtet binnen weniger Minuten aus.
    Da bedarf es keiner Nachpflege seitens des Bauherrn oder anderen, wie z.B. "nachwachsen"!

    Es freut mich, wenn die Sache nun  -  recht zügig zudem  -  zu einem guten Ende kam. Ohne Streit!
    .-. -. -. -. -
    Eine angenehme Vorweihnachtszeit und auch zukünftig viel Freude mit dem neuen Fußboden: Klaus

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