Hallo Forum,
mein Verblendmauerwerk wurde mit einem holländischen Handstrichziegel erstellt ebenfalls auch die Rollschichten. Das Mauerwerk wurde in der Zeit der Bauphase an den Fensterausschnitten nicht oder nur sehr ungenügend abgedeckt. Nach Fertigstellung der Verblendung (ohne Rollschicht) vergingen ca. 4 Wochen bis die Fenster eingesetzt wurden. Später wurde wieder nicht abgedeckt und bis die Rollschichten gemauert wurden vergingen nochmal ca. 3,5 Monate.
Bevor die Rollschicht erstellt wurde, habe ich auf der Wetterseite schon unter den Fensterausschnitten leichte Farbveränderungen (Feuchtigkeit) festgestellt, diese aber weiter nicht beachtet. Dann, als alle Arbeiten abgeschlossen waren und nach weiteren starken Regenfällen, habe ich unter den Rollschichten die gleichen, nur stärker ausgeprägten Farbveränderungen festgestellt. Im Bereich unter den Rollschichten und jetzt sogar im seitlichen Bereich der Fensterausschnitte trocknet der Verblender nicht mehr richtig ab.
Der Unternehmer sagt ich müsste die Rollschichten mit einer Wetterschutzfarbe behandeln weil der Stein so viel Wasser aufnimmt. Ist das richtig? Gebaut wurde nach VBO. Wer muss hier Haften und welche Mittel sind gut geeignet für eine Nachbehandlung?
Außenmauerwerk meines Neubaus durchfeuchtet. Unternehmer winkt ab!
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Außenmauerwerk meines Neubaus durchfeuchtet. Unternehmer winkt ab!
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Dämmung eventuell durchfeuchtet?
Der Unternehmer hat gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik sein Werk bis zum zeitpunkt der Abnahme vor schädigenden Einflüssen zu schützen, sofern dies mit einem vertretbaren Aufwand erfolgen kann. Dazu gehört auch das Abdecken von Öffnungen in der Bauphase. Wenn es zum (Feuchte-) Schaden kommt liegt es aus technischer Sicht im Verantwortungsbereich des Bauunternehmens, wenn keine Schutzmaßnahmen durchgeführt wurden. Die Frage nach der Haftung kann nur ein Jurist beantworten.
Fraglich ist, ob gegebenenfalls die Dämmung durchfeuchtet ist und wie stark. Einige Dämmstoffe verändern nach Durchfeuchtung ihre Eigenschaften, sodass sie unter Umständen ausgewechselt werden müssen.
Ob eine technische Trocknung notwendig ist, ist vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Ob die Steine nachbehandelt werden müssen kann nicht ungesehen geklärt werden. Wenn dies so ist, hätte der Bauunternehmer jedenfalls im Vorfeld im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten darauf hinweisen müssen.
Uwe Wild -
Feuchte Außen- und Innenwand (Außenwand, Innenwand)
Bei einer in 1998 in Niedersachsen fertiggestellte und im Juni 1999 verkaufte Doppelhaushälfte trat im Juli 2004 das erste Mal Feuchtigkeit und Schimmel an der Außenwand im Wohnzimmer auf. Die Feuchtigkeit hat sich ca. 5 cm über der Sockelleiste des Parkettbodens gebildet. Weil die Käufer in ein anderes Haus gezogen sind, stand die Doppelhaushälfte von Februar - August 2004 leer. In dieser Zeit wurde weder gelüftet noch geheizt. Seit September 2004 ist das Haus wieder bewohnt und die Feuchtigkeit und der Schimmel ist verschwunden.
1.) Das Haus steht auf ein Ringfundament 40 x 90 cm, d.h. hat keinen Keller.
2.) Zweischalige Außenwände, 17,5 cm Porenbeton, 10 cm Dämmung, 4 cm Luftschicht und 11,5 Verblendmauerwerk.
3.) Horizontal- und Z-Sperre aus PVC vorhanden.
Aufgrund der Feuchtigkeit und der drohenden Verjährung der Gewährleistungsfrist haben die Käufer beim Gericht ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet. Daraufhin hat ein Bausachverständiger aus Sachsen eine Feuchtemessung mit dem Gerät Klimatherm BK5 den Schaden begutachtet. Am Tag der Messungen hat es sehr stark geregnet. Die Außenwand liegt im Westen und das Regenwasser lief permanent an der Außenwand herunter. Das Messgerät zeigte Werte um 65 an. Die Messungen an der Innenwand lagen zwischen 25 und 55. Im Wohnzimmer war eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit. Seit Tagen hat die neue Eigentümerin unter Einsatz von Lösungsmittel und sehr viel Wasser die mit Latexfarbe getrichenen Tapeten gelöst. Am Tag der Messung lag auf dem Parkettboden eine sehr feuchte Abdeckfolie.
Mit dem Messgerät will der Sachverständige eine fehlende Horizontalsperre festgestellt haben. Die Firma Klimatherm, die das Messgerät entwickelt hat, sagt dazu: Völliger Blödsinn. Man könnte mit dem Gerät nur Feuchtigkeit messen. Nicht aber den Entstehungsherd bestimmen.
Aufgrund der schlechten Witterungsverhältnisse hätte die Messungen an einem anderen Tag widerholt werden müssen!
Übrigens haben die damaligen Käufer nach Kauf an dieser Aueßenwand das Erdniveau um ca. 35 cm erhöht, sodass dieses Niveau oberhalb der Horizontalsperre liegt, d.h. die Funktion dieser Sperre wird aus meiner Sicht aufgehoben. Dann wurde noch über die ganze Länge der Giebelaußenwand ein Kieselbeet angelegt. Damit keine Unkraut wachsen kann, hat man unter den Kieselsteine eine wasserundurchlässige Folie gelegt, sodass das Regenwasser nicht abfließen kann bzw. sich Stauwasser bildet, die an die Außenwand drückt.
All diese Kritikpunkte hat der Sachverständige ignoriert. Sein Fazit war die fehlende Horizontalsperre.
Übrigens habe ich die Horizontal- und Z-Sprerre persönlich eingebaut.
Der Grundwasserspiegel liegt in dem Gebiet bei minus 2,5 m. Außerdem habe ich für das komplette Doppelhaus eine Sandplatte von 1,2 m hergestellt.
Bei der anderen Doppelhaushälfte sind diese Feuchtigkeitsschäden nicht aufgetreten.
Wo ist nun die Ursache dieser Feuchtigkeit zu suchen?
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