Unterlagen nach Baufertigstellung
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Unterlagen nach Baufertigstellung
Hallo, nachdem unser Bau nun abgeschlossen ist, habe ich von meinem Architekten verlangt, dass er mir einige Unterlagen, zur Vervollständigung meiner Baumappe, übergeben möchten. Jetzt hat er mir einen Satz Zeichnungen übergeben, welche mit der tatsächlichen Ausführung teilweise nicht übereinstimmen. Des Weiteren schreibt er, dass Revisionsunterlagen nicht übergeben werden, da diese nicht vertraglich vereinbart wurden. Ich habe den Architekten bis Leistungsphase 7 beauftragt bzw. der Vertrag wurde mir so unter die Nase gehalten. Heute weiß ich, dass die Phase 8 auch mit dazugehört, aber bei Vertragsunterzeichnung war mir die Bedeutung nicht bewusst. Nun was meint Ihr dazu? Auf meine Bitte die Prüfprotokolle für Elektro, Wasser und Heizung und das Bautagebuch zu übergeben, antwortete er, dass ich diese bei den jeweiligen Firmen einholen müsste. Auch kann er mir eine Kostenfeststellung nach DINAbk. 276 nicht überreichen, weil ihm nicht alle Rechnungen vorliegen. Ich denke, dass die Kostenfeststellung mit in die Kostenschätzung gehört. Oder liege ich falsch? Muss ich das hinnehmen? Von der Schlussrechnung habe ich noch 1000,- Mark einbehalten, weil da noch eine offene Sache ist (unabhängig von den Unterlagen). Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus.
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Recht
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Beschreibung der Vertragsverhältnisse unklar
Also, Sie hatten einen Architektenvertrag bis Leistugnsphase 7?
Wer hat dann die Vergabe der Einzelgewerke gemacht? Oder hatten Sie einen GUAbk.? Wer hat denn dann die Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) und 9 (Bewachung der Mängelbeseitigung und Abschlussdokumentation) gemacht? Sie selbst, der Architekt oder ein GU? Hieraus ließe sich durch einen guten Anwalt verschiedenes ableiten.
Eine Kostenfeststellung ist Teil der LPh 8 und 9 =>wenn Sie nur bis LPh 7 beauftragt haben, dann haben Sie nur en Anrecht auf sog. Kostenanschläge. Aber auch hierzu wäre mal zu klären, wer die Phase 8 und 9 denn eigentlich ausgeführt hat. -
Fehlerkorrektur
Meine Frage eigentlich:
Wer hat nach der Vergabe der Gewerke die Bauüberwachung / Bauleitung sowie die Überwachung der Mängelbeseitigungsarbeiten gemacht? Der Architekt, der Bauherr oder ein GUAbk.?
Wer waren Ihre Vertragspartner? Allein der Architekt, die Einzelunternehmen oder ein GU? Aus der Beantwortung dieser Fragen ließe sich ableiten, von wem Sie welche Unterlagen fordern können. Generell stehen Ihnen diese Unterlagen zu, fragt sich nur von wem! Bei einem Generalunternehmer-Vertrag erhalten Sie die Unterlagen von selbigem Generalunternehmer. Bei einem Architektenvertrag (sofern alle LPh beauftragt sind) vom Architekten und andernfalls von den Einzelfirmen. Hat der Architekt die Bauleitung gemacht auch ohne Vertrag und hat er die Revisionsunterlagen von den Firmen erhalten, so ist er auch verpflichtet, diese an Sie weiterzugeben.
Eine andere Frage beschäftigt mich auch noch:
Wer ist für die Abweichungen zwischen Bauzeichnungen und Ausführung verantwortlich? Ist Ihr Bauvertrag überhaupt ordentlich erfüllt oder hatten Sie gar keinen? Sind Sie zufrieden damit, dass die Ausführung nicht der Planung entspricht?
Also ich wäre da in manchen Punkten etwas "sonderbar" (stinkig) wenn ich nicht das bekomme, was mir laut Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) zusteht. Naja - ist wohl Schuld des Bauleiters und nicht des Entwerfers (Planer / Architekt). -
Sorry Fehler
Habe mich vertan. Der Architekt hat Planung und Bauüberwachung gemacht. Also wurde inkl. LPAbk. 8 beauftragt. Die Phase 9 muss ich nun notgedrungen selber machen (dumm gelaufen). Die Gewerke wurden einzeln vergeben (kein Generalunternehmer/Bauträger). Einzelne Gewerke habe ich selbst in die Hand genommen, weil der Architekt keine Ahnung hat, z.B. : Heizung (Wärmepumpe). -
sehe das so:
Die Gewerke, die Sie selbst übernommen haben, ich vermute, der Architekt wollte für haustechnische Gewerke nicht gegenzeichenen, wären Sie also selbst verantwortlich, am besten vor Bezahlung der Schlussrechnung von den einzelnen Firemen Gewährleistungsbescheinigungen und sofern vertraglich vereinbart Revisionspläne anfordern (Heizung, Sanitär, Elektro).
Eine Kostenfeststellung kann Ihr Architekt natürlich nur für die Gewerke vornehmen, für die ihm die komplette Rechnungslegung vorliegt. Kostenschätzung gehört in die Planungsphasen, Kostenfeststellung ist in Verbindung mit Rechnungsprüfung Leistungsphase 8 zu sehen. Das Bautagebuch muss der Architekt Ihnen nicht unbedingt herausgeben. Sie könnten Ihn bitten, dass ewr Ihnen die Unterlagen zum Kopieren überlässt, wenn Sie sie zur Vollständigkeit haben wollen. Was die Übereinstimmung von Plänen und Ausführung betrifft, folgendes: Oft werden Aufgrund verschiedener Umstände vor Ort notwendoige Abstimmungen zur Ausführung getroffen, die vom Plan abweichen. Dies wird i.d.R. irgendwo schriftlich dokumentiert (Bautagebuch oder Bauprotokoll) Eine Änderung der Pläne ist nicht erforderlich. Bestandspläne, also auch der genaue Zustand des Hauses nach Übergabe, sind besondere Leistung der Leistungsphase 9 zu vereinbaren und gesondert zu honorieren. -
doch, muss er
Moin zusammen,
doch, das Bautagebuch muss er dem BH zur Verfügung stellen. Es sind auch ganz bestimmte Anforderungen an die Führung gestellt. So reicht es z.B. nicht, eine lose Blattwerksammlung vorzulegen, sondern es muss ein gebundenes Werk sein, mit einer chronologischen Führung ohne die Möglichkeit, einzelne Elemente nachträglich zu löschen oder einzufügen.
Grüße
Stefan Ibold -
Nachfrage
Vielen Dank für die Antworten. Bin aber nicht schlauer als vorher. Gibt es im Internet eine Adresse, wo man sich über Rechte/Pflichten von Architekten informieren kann. Und gibt es eine Liste der vom Architekten mind. anzufertigenden Unterlagen für den BH bei Beauftragung bis Leistungsphase 8? Danke im Voraus. Gruß -
Da werden Sie viel suchen müssen
Da gibt es nämlich sehr viel zu, unter anderem auch Urteile. Verusche Sie es mit Google und "Architekt Recht" oder "Architekt Pflicht"
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