Diese Suchbegriffe sind im Text markiert: Baufertigstellung

Neue Infos wegen Eigenheimzulage / Gesetzestext  -  Große Freude?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Neue Infos wegen Eigenheimzulage / Gesetzestext  -  Große Freude?

Hallo,
im Moment gibt es ja viele Fragen ob bei Bau eines Hauses und Bauantrag in 2003 und Fertigstellung in späteren Jahren die Eigenheimzulage laut Gesetzesstand in 2003 gezahlt werden.
Unter folgender URL könnt ihr die Gesetzesvorlage einsehen. Die Seite 10 des 66seitigen PDFs ist interessant:

Zitat: "Dem § 19 (EigenheimzulageG) wird folgender Absatz angefügt:
(8) Dieses Gesetz ist letztmals anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Falle der Herstellung vor dem 1.1.2004 mit der Herstellung des Objektes begonnen ... hat. "
Im bestehend bleibenden Absatz (5) findet sich folgendes:
(5) Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei Baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden.
Alles klar?
Diese Änderung ist unabhängig davon wie die neue Förderung aussehen wird.
Dies sollte jetzt weiter beobachtet werden. Ich denke aber, dass im Wortlaut sich nichts mehr ändern wird. Wie gesagt, ein anderes Thema ist die neue Förderung. Die hat damit nichts zu tun.
Da ich ein Betroffener bin (Bauantrag noch Ende 2003, Bau 2005) werde ich mir zu gegebener Zeit beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft einholen.
Wie sind eure Meinungen hierzu?
Ach ja, keine Rechtsberatung. Ich bin Laie und habe die Texte auf öffentlich zugänglichen Quellen gefunden.
Viele Grüße
Harald Schneider

  1. Wie lange ...

    Wie lange lässt sich denn dann die Fertigstellung/Beanspruchung hinausziehen, also Antragsstellung+Genehmigung 2003, Baubeginn 2006, Bezugsfertig 2006+X. Wie groß darf das X sein?
    Gruß und Dank
    Sascha
    • Name:
    • Herr SasCon
  2. Ganz einfach!

    Die Förderung kann genutzt werden wenn man 2003+X baut.
    Das X richtet sich nach den in der Landesbauverordnung geregelten Gültigkeit eines Bauantrags.
    Beispiel Rhl. Pf. :
    Antrag Ende 2003, Gültigkeit nach Bestätigung (i.d.R. nach ca. 1-2 Monaten) und Erteilung der Baugenehmigung 4 Jahre.
    D. h: der Bau muss innerhalb von 4 Jahren begonnen werden. Weil sonst ein Neuantrag nötig wäre.
    Für die Zeit die eine Baufertigstellung laut Gesetz haben darf habe ich keine Ahnung, aber wenn man also bis Ende 2007 fertig ist langts allemahl.
    vorsicht Laienmeinung!
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Eigenheimzulage, Gesetzestext". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

    Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Eigenheimzulage, Gesetzestext" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Eigenheimzulage, Gesetzestext" oder verwandten Themen zu finden.

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN