im Moment gibt es ja viele Fragen ob bei Bau eines Hauses und Bauantrag in 2003 und Fertigstellung in späteren Jahren die Eigenheimzulage laut Gesetzesstand in 2003 gezahlt werden.
Unter folgender URL könnt ihr die Gesetzesvorlage einsehen. Die Seite 10 des 66seitigen PDFs ist interessant:
Zitat: "Dem § 19 (EigenheimzulageG) wird folgender Absatz angefügt:
(8) Dieses Gesetz ist letztmals anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Falle der Herstellung vor dem 1.1.2004 mit der Herstellung des Objektes begonnen ... hat. "
Im bestehend bleibenden Absatz (5) findet sich folgendes:
(5) Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei Baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden.
Alles klar?
Diese Änderung ist unabhängig davon wie die neue Förderung aussehen wird.
Dies sollte jetzt weiter beobachtet werden. Ich denke aber, dass im Wortlaut sich nichts mehr ändern wird. Wie gesagt, ein anderes Thema ist die neue Förderung. Die hat damit nichts zu tun.
Da ich ein Betroffener bin (Bauantrag noch Ende 2003, Bau 2005) werde ich mir zu gegebener Zeit beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft einholen.
Wie sind eure Meinungen hierzu?
Ach ja, keine Rechtsberatung. Ich bin Laie und habe die Texte auf öffentlich zugänglichen Quellen gefunden.
Viele Grüße
Harald Schneider