Eigenheimzulage - Neujahrsfalle
BAU-Forum: Baufinanzierung
Eigenheimzulage - Neujahrsfalle
ich möchte hier nochmal eine Frage zur Eigenheimzulage stellen.
Wir möchten noch in diesem Jahr (voraus. 2. Dez. Woche) in unser neues Einfamilienhaus einziehen. Fertigstellung und Bezug wären damit ja beide in 2004. Kann ich den Antrag auf Eigenheimzulage nun bereits im November stellen, oder erst nach erfolgtem Einzug? Würde den Antrag eigentlich ganz gerne jetzt abgeben, um keine Probleme mit der Neujahrsfalle zu bekommen. Denn wenn wir z.B. am 15.12. einziehen und ich erst dann den Antrag abgeben, habe ich die Befürchtung, dass er evtl. nicht mehr in den verbleibenden paar Arbeitstagen bearbeitet wird und wir dann ein Opfer der Neujahrsfalle werden - oder zählt dann das Datum des Eingangs im Finanzamt? Wie sollen wir uns in dieser Situation am besten verhalten?
Für eine kurze Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.
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Eingangsdatum
zählt bei solchen Dingen. Allerdings glaube ich (vorsicht Laienmeinung!) dass der Antrag durchaus später (nach dem 31.12) gestellt werden kann, da Sie ja die Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen Ihre Steuererklärung ja auch nicht am 31.12 abgeben. Nur ummelden müssen Sie sich vorher. -
Link nachschieb
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einen habe ich noch
noch ein Link (bin jetzt auch neugierig geworden). Im Zweifelsfall einfach bei Ihrem Finanzamt nachfragen ... -
Antrag darf erst NACH Einzug gestellt werden
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Zusammengefasst
In diesem Jahr umziehen UND bei Einwohnermeldeamt ummelden und nach Umzug UND Ummeldung beantragen.
Nochmal zur Neujahrsfalle. In diese tappen Sie nur, wenn das Haus bei a) Neubau 2004 schon bewohnbar ist bzw. b) bei Altbau Nutzen/Lasten 2004 nach Kauf auf sie übergegangen sind, Sie aber nicht einziehen, sondern erst 2005. Dann verlieren Sie den Anspruch für 2004 -
Nochmal zur Sicherheit
Erst einmal vielen Dank für die bisherigen, sehr hilfreichen Antworten.
Ich möchte nur noch einmal zusammenfassen, ob ich das auch so richtig verstanden habe:- wir ziehen am z.B. 10.12.2004 in unser neues Einfamilienhaus ein
- wir melden uns in der Gemeinde um
- anschließend stellen wir den Antrag ans FA, wobei es letztendlich unerheblich ist, ob der Antrag noch in 2004 oder erst im Jan. 2005 beim FA eingeht.
Wichtig ist also nur, dass die Fertigstellung und der (tatsächliche) Einzugstermin noch in 2004 ist, dann kann der Antrag auch erst in 2005 beim FA eingehen - soweit korrekt?
Mal 'ne andere Frage:
Anhand welcher Unterlagen lässt sich das FA eigentlich nachweisen, wann ein Haus "fertiggestellt" ist? -
Baufertigstellungsanzeige
Soweit ich das von hier aus beurteilen kann, liegen Sie richtig. Auf den Homepages der Finanzämter gibt es auch überall FAQs dazu. Die sagen alle nur AB wann man beantragen kann, da wird nirgendswo davon gesprochen BIS wann man MUSS. Also sollte das kein Problem sein. Beim Bauamt muss man (bzw. der Bauleiter) eine Baufertigstellungsanzeige einreichen (soweit ich das weiß) -
Ne, ne, läuft anders herum
Nach FA-Sicht ist "beziehbar" grob gesag: Alles außer Tapeten und Fußbodenbelägen ist fertig. Also, das FA geht davon aus, das es zumutbar ist, Wände und Fußböden auch erst zu erstellen, wenn man schon drin wohnt, wichtig nur alle Ver- und Entsorgungsmedien sind betriebsbereit und das Haus ist beheizbar.
Ich denke mal, im Zweifel werden Handwerkerrechnungen geprüft und im Anschluss bei den Handwerkern angerufen, wann diese fertig waren. Die Fertigstellungsanzeige ist dem FA egal.
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus - Förderung für Niedrigenergiehaus
- … über 8 Jahre gezahlt. Beantragt wird er beim Finanzamt mit der Eigenheimzulage. …
- … der Fertigstellung an, nicht des Einzugs. Der sollte aber, wegen der Neujahrsfalle immer im Jahr der Fertigstellung (oder Anschaffung) liegen, sonst geht für …
- … da es sich um die Eigenheimzulage und damit verbunden Niedrigenergiehauszulage handelt und dies eine Sache des Finanzamtes …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Frage zur Eigenheimzulage
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Sachlage Eigenheimzulage (Eigenheimzulage) für Geburt 2. Kind
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- … - wir haben am 20.12.2005 den Bauantrag gestellt, haben somit Anspruch auf Eigenheimzulage …
- … uns auf die neue Adresse ummelden) und dann den Antrag zur Eigenheimzulage stellen, bekommen wir dann 8 Jahre mal 2850 (1250+800+800) …
- … Neujahrsfalle …
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- … Eigenheimzulage: Erstjahr / Neujahrsfalle …
- … b) Tappe ich auch in die Neujahrsfalle , wenn die Übergabe erst in 2007 erfolgt? …
- … mit dem jeweiligen Vorjahr statt), für das Sie das erste Mal Eigenheimzulage beantragen. So ist es ja möglich, innerhalb des Förderzeitraums innerhalb der …
- … 8 Jahre auch später Eigenheimzulage zu beantragen, wenn das Einkommen in der Zwischenzeit unter die Grenzen gesunken ist. …
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- … Weiter zielte meine Frage darauf ab, ob der Anspruch auf die Eigenheimzulage möglicherweise komplett verloren gehen könnte, da ein Einzug möglicherweise erst im …
- … > die Eigenheimzulage beantrage > (z.B. 2007), sondern das Jahr der …
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- … > auf die Eigenheimzulage möglicherweise komplett verloren gehen …
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- … ich hoffe nur, Sie haben sich auch 2005 umgemeldet. Denn so haben Sie die Eigenheimzulage für 2005 gerettet, die, zumindest wenn jemand die Bewohnbarkeit in …
- … 2006 umgezogen wären, weg gewesen wäre. Das wäre dann die klassische Neujahrsfalle gewesen. So haben Sie alles richtig gemacht und können den Antrag …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Jetzt bauen, nächstes Jahr einziehen, ein Jahr Eigenheimzulage verloren?
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimzulage ab 2006: Was ist es denn: Neubau oder was?
- … Eigenheimzulage ab 2006: Was ist es denn: Neubau oder was? …
- … Kann ich denn nun erst auch in 2006 (bei Einzug) die Eigenheimzulage mit Kinderzuschuss beantragen und verliere ich ein Jahr Förderung? …
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- … Eigenheimzulage zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung. Sie beantragen die Eigenheimzulage bei Einzug und …
- … ähhhh - ich weiß immer noch nicht ob ich in die Neujahrsfalle tappe oder nicht. Bezugsfertig ist das Haus erst 2006. …
- … nundas erste Jahr (2005) die Eigenheimzulage? …
- … keine neujahrsfalle …
- … eine Neujahrsfalle gibt es meines Wissens nach nur beim Kauf von Eigentumswohnungen, …
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- … das eine ist, ob überhaupt ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht, das andere jedoch, ob ich 8 oder 7 Jahre lang …
- … diese Eigenheimzulage beziehe. …
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- … Eigenheimzulage …
- … die Neujahrsfalle gibt es auch im Herstellungsfall. …
- … Neujahrsfalle Neubau …
- … Falls die erworbene Wohnung Aufgrund erheblicher Mängel nicht bewohnbar ist und erst einmal instand gesetzt werden muss, so wird dadurch nicht der Beginn des 8-jährigen Förderzeitraums hinausgeschoben. Die Förderung beginnt auch in diesem Fall mit der Anschaffung , also mit dem Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten gemäß Kaufvertrag. Sie beginnt nicht erst in dem Jahr, in dem die Mängel behoben worden sind, also nicht wie bei Bauherren mit der Fertigstellung . Falls Sie im Jahr der Anschaffung die Wohnung nicht beziehen können, geht Ihnen leider ein Jahr der Förderung verloren. Die Durchführung von Baumaßnahmen und Renovierungsarbeiten stellt keine Form der Eigennutzung dar, für die bereits eine Eigenheimzulage gewährt wird (BFH-Urteil vom 29.1.2003, BStBl. 2003 II S. 565). …
- … beginnt nämlich erst mit dem Jahr des Einzugs. Ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur für die Jahre des Förderzeitraums, in denen das Objekt …
- … STEUERRAT: Vorsicht vor der Neujahrsfalle! Damit Ihnen keines der 8 Förderjahre verloren geht, beachten Sie bitte …
- … verlieren. Dies erscheint mir auch aus historischer Sicht sinnvoll. Als die Eigenheimzulage aufgelegt wurde, wurde ein Haus nämlich nicht im Eiltempo gebaut. Vor …
- … dass das Datum des Bauantrag die Regeln für den Erwerb der Eigenheimzulage festlegt. Vielmehr (und das steht im ersten Posting von Frau Sus-595-Hel) …
- … Jahr tatsächlich und nachweisbar weiter zu machen, sonst gibt es keine Eigenheimzulage! …
- … Ist diese Klippe umschifft, gilt für die Neujahrsfalle das oben gesagte. …
- … Sonderfall des teilfertigen Gebäudes kommt aber es für die Anwendung des Eigenheimzulagengesetzes in beiden Fällen auf das Datum des Kaufvertrages an. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimzulage 2005 (Nachweis per Meldebescheinigung und dessen Kontrolle)
- … Eigenheimzulage 2005 (Nachweis per Meldebescheinigung und dessen Kontrolle) …
- … 1. Ist es möglich sich noch 2005 im Einwohnermeldeamt umzumelden mit dem Ziel die vollen 8 Jahre Eigenheimzulage auszuschöpfen? …
- … Kann ich Renovierungskosten (Rechnungen) allgemein noch nach dem Einzug für die Eigenheimzulage geltend machen? …
- … Habe ich dann mit Einbußen bei der Eigenheimzulage (geänderte Gesetzeslage) zu rechnen? …
- … Ehrliche Hilfe für die Erschleichung von Eigenheimzulage …
- … vom Gesetzgeber Änderungen/Streichungen der Eigenheimzulage anstehen, will ich auch nichts falsch machen. …
- … * Kauf 2005 und Verzicht auf 1 Jahr Eigenheimzulage, …
- … b) Habe ich mit Einbußen bei der Eigenheimzulage durch die anstehende Änderung der Gesetzeslage zu rechnen? …
- … in 2006 wäre sicherlich die schlechteste Lösung dann doch lieber die Neujahrsfalle ;-) …
- … im Schacht mit der Eigenheimzulage. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Neujahrsfalle bei Altbausanierung
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimzulage Neujahrsfalle bei Kauf ETW?
- … Eigenheimzulage Neujahrsfalle bei Kauf ETW? …
- … Hallo, kurze Frage zur Eigenheimzulage und Neujahrsfalle. Ein Freund ist gerade etewas verwirrt. Klar …
- … ist der Fall als BH: Bauantrag heute, Eigenheimzulage wird nach Regelung für dieses Jahr, Fertigstellung im Dezember, Einzug im Dezember => 8 Jahre Förderung, Fertigstellung im Dezember, Einzug im Jan. => Neujahrsfalle => 7 Jahre Förderung. …
- … -://www.google.de/search?hl=de&c2coff=1&q=zweifelsfragen+eigenheimzulage&meta= …
- … ungerecht: Wie soll ein Wohnungskäufer denn (wenn's anders wäre) der Neujahrsfalle entgehen? …
- … Rechtslage zum ZEITPUNKT DES ÜBERGANGS VON NUTZEN usw., d.h. wenn die Eigenheimzulage vorher abgeschafft wird, bekommt man dann gar keine! Der Zeitpunkt von …
- … Anschaffung zählt das Datum des Kaufvertrages. Der Kaufvertrag enthält für die Eigenheimzulage zwei wichtige Zeitpunkte: …
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