Hallo zusammen,
wie bereits in einem früheren Beitrag erwähnt, planen wir einen Umbau in unserem Einfamilienhaus. Da werden einige Wände rausgerissen und ein Paar Fenster neu geschaffen.
Der Statiker hat die Unterlagen gesehen und meint, alles, was wir wünschen, ist machbar. Die Statik macht er auch.
Frage: brauchen wir dann für die Arbeiten extra einen Bauleiter? Finde ich mit 5 Tsd ziemlich teuer ... Kann man nicht gleich Firmen beauftragen?
Zweite Frage Baugenehmigung: für die Erstellung der Zeichnungen für die Beantragung der Baugenehmigung werden dann wieder 2,5 Tsd fällig. Ist das auch üblich so? Oder soll ich diese Frage lieber im Forum über Baugenehmigungen stellen?
Und noch was: es geht letztendlich um Abbruch zweier tragenden Wände, drei neue Fensterdurchbrüche Standardgröße, eine neue Tür und einen Balkonausgang ca. 2,5 Meter breit. Dazu zwei nichttragende Wände je ca. 3,5 Meter lang. Stattdessen werden wieder zwei Wände im Trockenbau erstellt. Kann es sein, dass dafür 36 Tsd für Abbruch und nochmal 8 Tsd für den Umbau fällig werden? Ist klar, dass es Aufgrund solcher Aussagen sehr schwer ist, etwas zu bewerten, aber ganz grob?
Danke schon mal für Eure Antworten.
Gruß,
Olga
Bauleitung notwendig?
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen
Bauleitung notwendig?
-
Die Frage ist..
einfach ohne weiter Infos nicht beantwortbar.
Wenn zwei tragende Wände herausgenommen werden wird wohl der Sicherungsaufwand enorm sein ... Und "ein paar neue Fenster" kann so ziemlich alles bedeuten zwischen ca. 500 und mehr als 5000 €
Gruß -
Wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist muss normalerweise bereits ...
Wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist muss normalerweise bereits im Bauantrag ein Bauleiter benannt werden.
Um die Maßnahme auch nach der Genehmigung legal durchzuführen müssen beispielsweise Baubeginnsanzeige, Anzeige der Rohbaufertigstellung, etc. eingereicht werden. Es soll lückenlos dokumentiert werden, das auch ausgeführt wurde wie genehmigt. Unterschrieben wird das Ganze von einem Bauleiter der seine Qualifizierung durch eine Bauvorlageberechtigung ausweist.
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer -
Baubeginnsanzeige?
Das verstehe ich nicht ganz. Angenommen, ich möchte in meiner Wohnung (oder Haus) eine Wand entfernen. Ich nehme dafür eine Baugenehmigung. Soll ich dann auch für so etwas einen Bauleiter haben? Anzeige der Rohbaufertigstellung? Das ist doch keine Baustelle, und wir bauen nicht ein Haus, wir machen nur einige Änderungen ...
Gruß,
Olga -
Hallo Olga, Du selbst schreibst oben von der ...
Hallo Olga,
Du selbst schreibst oben von der Baugenehmigung, deshalb ging ich davon aus, dass Du eine benötigst. Darauf zielte meine Antwort.
Es gibt Genehmigungsfreie Vorhaben, anzeigepflichtige und Genehmigungspflichtige. Da Du bereits einen Statiker im Boot hast wird er Dir genau sagen können wie tiefgehend Dein Bauvorhaben in die Statik des Hauses eingreift und ob eine Genehmigung benötigt wird.
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
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