Hallo Experten,
ich möchte Brunnenwasser zur Toilettenspülung nutzen. Abrechnungsmodalitäten sind geklärt!
Da ich direkt über ein Hauswasserwerk gehen möchte, ich über keine Nachspeisung verfüge möchte ich gern beide "Wasserarten" irgendwie am WC anschließen.
Das hätte meiner Meinung nach folgende Vorteile:
Man braucht nicht ab oder umstellen, wenn kein Brunnenwasser verfügbar ist (Winter, evtl. in trockenen Sommern, stromausfall, Pumpendefekt, etc..)
Kann man bzw. darf man zwei Schwimmer/Ventile montieren?
Gibt es das im Zubehör (Spülkasten von Geberit)
Gibt es von Ihnen andere praktische Vorschläge?
Hat jemand Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise?
Frischwasser und Regenwasseranschluss an einem normalen UP Spülkasten
BAU-Forum: Wassersparen / Regenwassernutzung
Frischwasser und Regenwasseranschluss an einem normalen UP Spülkasten
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Mit dem gleichen Gedanken spiele ich auch
Mein Konzept: Separate Verrohrung aller WC-Spülkästen mit einer Leitung, diese im Hausanschlussraum mit Absperreinrichtung mündend.
Nach der Wasseruhr des städtischen Wassers ein T-Stück rein, ebenfalls mit Absperrventil. Brunnenwasserleitung daneben, ebenfalls mit Absperrung. Verbindung zu der jeweiligen Wasserquelle mit flexiblen Druckschlauch, d.h. keine Mischung möglich - nur entweder oder. Das zweimalige "Umstöpseln" des Schlauches mute ich mir zu.
Zwei parallele Leitungen zu den Spülkästen finde ich übertrieben.
Wie haben Sie denn die Abrechnungsmodalitäten geregelt? Ganz neugierig fragt: -
negativ!
Hallo Herr Taschner,
mein Haus ist leider schon "verdrahtet".
Eine Steigleitung für das gesamte Bad (Trinkwasser)
und eine Steigleitung bis zum WC für Brunnen.
Ich kann also nur am WC "Schalten".
Abrechnung: Ich setze mal eine Wasseruhr in die Druckleitung der Pumpe, mal sehen ob es anerkannt wird. -
Wird dies genehmigt?
Die Nutzung von Brunnenwasser ist in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig. In einigen Bundesländern darf Brunnenwasser nur für die Gartenbewässerung genutzt werden.
Hier sollte man sich bei der unteren Wasserbehörde des Kreises informieren.
Aber wo ist der ökologische Nutzen wenn eigenes, unkontrolliertes Grundwasser anstelle kontrolliertes Grundwasser vom Wasserwerk verwendet wird? Wirklich lieber kostbares Grundwasser verwenden als Rückhaltebecken für Oberflächenwasser bauen und dieses nutzen? Keinen Beitrag für Hochwasserschutz erbringen?
Der Lösungsvorschlag von Herrn Taschner hat leider einen kleinen Haken. Er verstößt gegen die DINAbk. 1988, Teil 4 und die Trinkwasserverordnung, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Wenn eine Leitung wechselnd für Trinkwasser und Brunnenwasser verwendet wird, muss das Trinkwasser regelmäßig nach der Trinkwasserverordnung untersucht werden und muss in allen Punkten dieser entsprechen. Die wechselseitige Nutzung einer Leitung mit unterschiedlichen Trinkwässern muss mit dem Wasserversorger vertraglich vereinbart und genehmigt werden, ansonsten kann der Wasserversorger den Hausanschluss unterbrechen.
Bei der Verbindung von Leitungen unterschiedlicher Wasserqualität sind entsprechende Sicherungen gem DIN 1988 einzubauen. Hierüber kann Sie der Wasserversorger informieren.
Ab 1.1.2003 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Danach müssen alle Eigengewinnungsanlagen, auch bestehende Altanlagen, dem Gesundheitsamt gemeldet werden. -
Steigleitung
Wenn Sie zwei getrennte Stränge haben, warum müssen Sie dann am Spülkasten "schalten"? Wo erfolgt die Abzweigung von der Hauptleitung?
Vielleicht reicht ja auch ein 3-Wege-Kugelhahn aus, jedoch muss ein Rücklaufen des Brunnenwassers in das Trinkwasser verhindert werden (Rohrtrenner?).
@Herr Steinle: Auch unzulässig, wenn nur für WC-Spülung? Wie sähe es aus, wenn ich bei meinen separat verrohrten Spülkastenzuleitungen zwischen Grauwasser und Regenwasser wechseln würde? Kann mir nicht vorstellen, dass in diesem Fall Analysen notwendig sein sollten. In meinen Augen reicht ein Aufkleber ("Kein Trinkwasser") am Klobecken aus (ähnlich einer Regenwasseranlage), wenn ich wechselseitig mit Trinkwasser und Brunnenwasser fahre. Selbstredend, ein Rückströmen des Brunnenwassers in die Trinkwasseranlage der RESTLICHEN Installationen muss wirkungsvoll verhindert werden. -
Richtiger Rat
Wenn man ständig öffentlich Ratschläge erteilt, sollte auch das Hintergrund und Fachwissen zu dem Thema vorhanden sein.
Es ist unsinnig, mit mir über Logik und Unlogik, oder Sinn und Unsinn von DINAbk. und gesetzl. Vorschriften diskutieren zu wollen. Ich habe weder die Vorschriften gemacht, noch technische Ratschläge zur Brunnenwasserversorgung erteilt, sondern nur auf die Vorschriften hingewiesen, nachdem ein falscher Ratschlag erteilt wurde. Es wäre auch zu Mühsam eine Diskussion führen zu wollen, wenn schon am Anfang die Begriffsdefinitionen verwechselt und "Äpfel mit Birnen" verglichen werden.
Grundsätzlich lehne ich eine Brunnenwasserversorgung für Hausanwendungen als Teilersatz zur öffentlichen Wasserversorgung, nur mit dem Ziel Gebühren sparen zu wollen, aus ökologischen Gründen ab. Ich werde daher keine Ratschläge zu diesem Thema erteilen und nur auf die strengen Vorschriften verweisen, die hier sehr viel Sinn machen.
Brunnenwasser kann auch toxisch sein und unzulässige Stoffe enthalten, was zwar der WC-Spülung egal ist, nicht aber dem Trinkwassersystem, wenn eine falsche Verbindung (z.B. Kugelhahn oder Rohrtrenner) besteht!
Trinkwasser ist das kostbarste und wichtigste Lebensmittel, auch wenn es in unseren Breiten sehr bequem aus dem Wasserhahn kommt. Wasserversorger müssen zum Schutz des Lebensmittels Trinkwasser und zum Schutz der Grundwasservorkommen strenge Auflagen erfüllen. Trinkwasser muss daher gegen Verunreinigungen, z.B. durch Installationsfehler, unbedingt geschützt werden, da Niemandem zuzumuten ist, dass er "verseuchtes" Trinkwasser erhält, nur weil in der Nachbarschaft sich Jemand billig mit Wasser versorgen will.
Wer mehr über die technischen Voraussetzungen zum Schutz von Trinkwasser wissen möcht, und sich nicht traut offiziell bei seinem Wasserwerk nachzufragen, kann beim Beuth-Verlag in Berlin die einschlägigen DIN kaufen (Preis zw. 60,- € - 200,- € je nach DIN). Die DIN-Texte sind im Internet nicht gratis zu finden (Urheberrechtsbestimmungen).
Die neue Trinkwasserverordnung kann mit Bundesratsergänzungen beim Landtag NRW als PDF-Datei (117 Seiten) nachgelesen, bzw. herunter geladen werden. -
Kann es sein, dass
Sie mein Anlagenkonzept falsch verstanden haben? Ich denke schon ... -
wohl nicht?
Wenn sie das Anlagenkonzept so meinen, wie sie es beschrieben haben, wollen sie die WC-Versorgungsleitung mit einem flexiblen Schlauch mal an die Brunnenversorgung und mal an die Trinkwasserversorgung "umstöpseln". Damit wird die WC-Versorgungsleitung wechselnd mit verschiedenen Wässern beschickt.
Grundsätzlich nach TrinkwV: Leitungen, die bisher mit Nichttrinkwasser betrieben wurden, dürfen erst mit dem Trinkwassernetz verbunden werden, nachdem eine gründliche Spülung und Entkeimung durchgeführt wurde. Bei den Spül- und Entkeimarbeiten sind die Sicherungen gem. DINAbk. 1988 zu verwenden!
Das einfache "Umstöpseln" der WC-Leitung auf verschiedene Wasserquellen wäre nicht erlaubt!
Bitte bedenken Sie, dass z.B. auch ein Brunnen verkeimen kann. Diese Keime haften an den Wandungen der Rohrleitung und können auch gegen die Fließrichtung (auch durch Rückflussverhinderer) wachsen. Wenn dann eine solch verkeimte Leitung wieder an das Trinkwassernetz angeschlossen wird, kann das ges. Trinkwassernetz verkeimt werden. -
Mmh, nachvollziehbar, Herr Steinle.
(= vielleicht ist mein Konzept wirklich beknackt). Somit käme bei wechselseitiger Beschickung mit Brunnen- oder Trinkwasser (Brunnenwasser, Trinkwasser) nur eine Vorlage in Betracht, also eine zweite Pumpe (inkl. Steuerung). Hört sich nicht gerade wirtschaftlich an, dann tut es ja Regenwasser auch. Oder man bleibt zu 100 % bei Brunnenwasser - ohne Umstöpseln ...
Noch ist es ja Konzept und nicht realisiert ... -
Erkannt
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