Wie uns das Bauamt mitteilte, liegen anscheinend keine Baugenehmigungen für die Treppe vor und ein Zugang zum Keller über die allgemeine Kelleretage mittels einer Tür wurde wohl zugemauert. Auch dafür scheint keine Genehmigung vorzuliegen.
In den alten Grundrissen ist ersichtlich, dass es schon immer eine große Bodenklappe zum Keller gab. Anscheinend wurde eine Leiter für den Auf- und Abstieg genutzt. Die Luke wurde anscheinend von den Vorbesitzern entfernt und eine feststehende Treppe wurde eingebaut. Der Keller wurde nie zu Wohnraumzwecken genutzt (das ist der Vorwurf gegenüber dem Bauamt; die Deckenhöhe beträgt allerdings nur 1,85 m) sondern diente wohl nur zu Lagerzwecken.
Wir wüssten nun gerne, ob wir haftbar gemacht werden können, ob eine Baugenehmigung theoretisch im Nachhinein einholbar wäre und ob die Vorbesitzer der Wohnung verantwortlich sind. Wir hatten die Wohnung gekauft, ohne die Rechtmäßigkeit von Treppen und Mauern in Frage zu ziehen.
Für Hinweise wären wir dankbar!