Baugenehmigung Balkonanbau: Chancen bei Einspruch als Eigentümer?
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Baugenehmigung Balkonanbau: Chancen bei Einspruch als Eigentümer?

Ich bin selbstnutzender Eigentümer einer Wohnung in einem Gründerzeithaus in Hamburg. Seit letztem Jahr plant die Eigentümergemeinschaft an der Innenhoffassade Balkons auf Stelzen anzubauen. Das ursprünglich anvisierte Grundmaß belief sich auf 4,50 m x 1,50 m, also durchaus schon überdurchschnittlich großzügige Abmessungen. Der Eigentümer der Wohnung über mir möchte nun aber einen Balkon mit den Abmessungen 9,0 m x 1,50 m anbauen.
Ich habe dagegen den berechtigten Einwand erhoben, dass meine Wohnung durch diesen überdimensionierten Bau auf der gesamten hinteren Front erheblich eingeschattet würde. Alle Fenster in meinem Bad, meiner Küche und vor allem beide Fenster meines Wohnzimmers wären davon betroffen. Ich befürchte eine massive Einschränkung meiner Wohnqualität. Die Gesamtbreite der Fassade beträgt übrigens ca. 20 Meter. Meine Frage:
Hat mein Nachbar Chancen, für sein Bauvorhaben eine Genehmigung zu bekommen? Wenn ja, lohnt sich eine Klage?
  • Name:
  • Ulrich S.
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    Als selbstnutzender Eigentümer einer Wohnung in einem Gründerzeithaus haben Sie unter Umständen das Recht, gegen den geplanten Balkonanbau Einspruch zu erheben. Ihre Chancen hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den baurechtlichen Bestimmungen in Hamburg und den konkreten Auswirkungen des Anbaus auf Ihre Wohnung.

    Wichtige Aspekte sind:

    • Abstandsflächen: Werden die erforderlichen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten?
    • Einschränkung der Wohnqualität: Führt der Balkonanbau zu einer erheblichen Beeinträchtigung Ihrer Wohnqualität, beispielsweise durch Lärm, Verschattung oder Einschränkung der Aussicht?
    • Zustimmung der Eigentümergemeinschaft: Liegt ein gültiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft vor, der den Anbau genehmigt?
    • Bebauungsplan: Entspricht der Balkonanbau den Festsetzungen des Bebauungsplans?

    Ich empfehle Ihnen, die Baugenehmigungsunterlagen einzusehen und zu prüfen, ob die oben genannten Punkte berücksichtigt wurden. Bei Unklarheiten oder Bedenken sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Baurecht oder einen Architekten wenden.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen die Baugenehmigung zu prüfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einer Gemeinde regelt. Er legt beispielsweise fest, welche Art von Gebäuden errichtet werden dürfen, wie hoch sie sein dürfen und welche Abstandsflächen einzuhalten sind.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baunutzungsverordnung, Landesbauordnung
    Abstandsflächen
    Abstandsflächen sind Bereiche zwischen Gebäuden oder zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze, die freigehalten werden müssen. Sie dienen dem Schutz der Nachbarn vor Beeinträchtigungen wie Lärm, Verschattung oder Brandgefahr.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Nachbarrecht, Baulinie
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist in Deutschland aufgeteilt in öffentliches Baurecht (z.B. Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht) und privates Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht).
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bebauungsplan, Baugenehmigung
    Eigentümergemeinschaft
    Eine Eigentümergemeinschaft entsteht, wenn ein Gebäude in mehrere Wohnungen oder Gewerbeeinheiten aufgeteilt wird, die jeweils im Sondereigentum verschiedener Personen stehen. Die Eigentümer bilden eine Gemeinschaft, die bestimmte Angelegenheiten gemeinsam regelt.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum
    Sondereigentum
    Sondereigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder Gewerbeeinheit innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Der Eigentümer kann mit seinem Sondereigentum grundsätzlich frei verfahren, muss aber die Rechte der anderen Eigentümer beachten.
    Verwandte Begriffe: Gemeinschaftseigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Eigentümergemeinschaft
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den geltenden baurechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bebauungsplan
    Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Nachbarn untereinander. Es umfasst beispielsweise Regelungen zu Grenzabständen, Lärmbelästigung und Überwuchs.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Abstandsflächen, Immissionen

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rolle spielt der Bebauungsplan beim Balkonanbau?
      Der Bebauungsplan legt fest, welche Art von Bebauung in einem bestimmten Gebiet zulässig ist. Er kann beispielsweise die Größe, die Höhe und die Gestaltung von Balkonen regeln. Ein Balkonanbau, der nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, ist in der Regel nicht genehmigungsfähig.
    2. Was sind Abstandsflächen und warum sind sie wichtig?
      Abstandsflächen sind Bereiche zwischen Gebäuden oder zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze, die freigehalten werden müssen. Sie dienen dem Schutz der Nachbarn vor Beeinträchtigungen wie Lärm, Verschattung oder Brandgefahr. Die Einhaltung der Abstandsflächen ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung.
    3. Kann ich gegen einen Balkonanbau Einspruch erheben, wenn er meine Aussicht beeinträchtigt?
      Eine Beeinträchtigung der Aussicht kann ein Grund für einen Einspruch sein, wenn sie erheblich ist und die Wohnqualität spürbar mindert. Ob dies der Fall ist, hängt von den konkreten Umständen ab und wird im Einzelfall geprüft.
    4. Was ist, wenn der Balkonanbau zu Lärmbelästigung führt?
      Auch Lärmbelästigung durch einen Balkonanbau kann ein Grund für einen Einspruch sein. Hierbei ist entscheidend, ob der Lärm die zumutbaren Grenzen überschreitet. Dies kann beispielsweise durch eine Lärmmessung festgestellt werden.
    5. Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine Baugenehmigung Einspruch zu erheben?
      Die Frist für einen Einspruch gegen eine Baugenehmigung ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. In der Regel beträgt sie einen Monat ab Bekanntgabe der Baugenehmigung.
    6. Was passiert, wenn mein Einspruch abgelehnt wird?
      Wenn Ihr Einspruch abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.
    7. Brauche ich einen Anwalt, um gegen eine Baugenehmigung vorzugehen?
      Es ist ratsam, sich von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen, bevor Sie gegen eine Baugenehmigung vorgehen. Ein Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und Sie bei der Formulierung des Einspruchs oder der Klage unterstützen.
    8. Welche Kosten entstehen bei einem Einspruch gegen eine Baugenehmigung?
      Die Kosten für einen Einspruch gegen eine Baugenehmigung setzen sich aus Anwaltskosten, Gerichtskosten und gegebenenfalls Kosten für Gutachten zusammen. Die Höhe der Kosten hängt vom Streitwert und dem Umfang des Verfahrens ab.

    🔗 Verwandte Themen

    • Balkonanbau ohne Baugenehmigung
      Informationen zu den Voraussetzungen und Risiken eines Balkonanbaus ohne Baugenehmigung.
    • Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
      Ein Überblick über die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern in einer Eigentümergemeinschaft.
    • Lärmbelästigung durch Nachbarn
      Informationen zu den rechtlichen Möglichkeiten bei Lärmbelästigung durch Nachbarn.
    • Grenzabstände im Baurecht
      Eine Erläuterung der Bedeutung von Grenzabständen im Baurecht.
    • Einspruch gegen eine Baugenehmigung
      Eine Anleitung zum Einlegen eines Einspruchs gegen eine Baugenehmigung.
  2. Baugenehmigung Balkonanbau: WEG-Zustimmung erforderlich!

    Foto von Martin G. Halbinger

    Baurecht, WEGAbk. -Recht
    Eine Baugenehmigung kann er leicht bekommen. Die allein reicht aber wahrscheinlich nicht.
    Es braucht auch eine (einstimmige) Genehmigung aller WEG-Miteigentümer für das Verändern des Gemeinschaftseigentums (Fassade).
    Wenn der Beschluss für die gemeinschaftliche Balkonanlage seinen (größeren) Balkon nicht mit einschließt, können Sie seinen vermutlich verhindern.
  3. Balkonanbau: Teilungserklärung – Genehmigungspflicht prüfen!

    Ein wichtiges Detail
    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, ich muss allerdings noch etwas weiter ausholen ...
    Nicht ganz unerheblich bei dieser Sache erscheint mir ein Passus in meiner Teilungserklärung. Dort steht, dass jeder Eigentümer für sich berechtigt ist, auf eigene Kosten einen Balkon zur Innenhofseite hin zu errichten. Ausdrücklich wird dort leider auch erwähnt, dass alle anderen Eigentümer im Falle des Baus den dafür notwendigen Anträgen zustimmen MÜSSEN.
    Auf der letzten Eigentümerversammlung ist die grundsätzliche Entscheidung aller Eigentümer, gemeinsam Balkons zu errichten, bereits getroffen worden. Des Weiteren wurde beschlossen, zunächst für die verschiedenen Varianten (groß/klein) Angebote von diversen Bauunternehmen einzuholen, um den finanziellen Aspekt abschätzen zu können. Eine endgültige Entscheidung über die Bauausführung ist dort also nicht getroffen worden. Lässt sich durch mein Veto in einer weiteren außerordentlichen Eigentümerversammlung das Thema vom Tisch bringen?
  4. Balkonanbau: Chancen prüfen – Kleingedrucktes beachten!

    Foto von

    schwierig
    Unter diesen Umständen wird es schwieriger. Ob noch Chancen bestehen kann nur noch schwer aus der Ferne beurteilt werden, da evtl. das "Kleingedruckte" usw. der Teilungserklärung geprüft werden muss. Auch kann der genaue Wortlaut der Beschlüsse maßgeblich sein.
  5. Balkonanbau: Großbalkon – Technische Machbarkeit prüfen!

    Balkonanbau auf Stelzen, WEGAbk.
    Hallo Herr S. ,
    ich würde das Ganze zunächst mal technisch angehen. Die Mehrzahl der WEG plant offensichtlich Balkone mit den Maßen von ca. 4,5 m *1,5 m auf Stelzen. Einer (ganz oben?) möchte jedoch einen Balkon von 9,0 m* 1,5 m. Wie soll das bewerkstelligt werden. Entweder plant er seinen Balkon auf eigenen Stelzen, die dann an den anderen Stelzen vorbeiführen, oder er plant die Auskragung seines Balkons von ca. 2,25 m je Seite auf dem darunter liegendem (Ihrem Balkon). Technisch und statisch bekommt man so etwas sicherlich hin, jedoch kommen erhebliche Mehrkosten auf den Großbalkonier zu, die er sicherlich kaum auf die übrigen Eigentümer umverteilen kann. Mal abgesehen davon, welches Bauamt genehmigt solch einen Unsinn. Fazit, entweder einigt sich die WEG auf einheitliche Balkonmaße, zumindest gleich in der jeweiligen Stelzenreihe, oder das Projekt ist zum Scheitern verurteilt.
  6. Balkonanbau: Mehrkosten – Bauamtliche Regelungen beachten!

    Baugenehmigung
    Hallo Herr Volquardsen,
    vielen Dank für Ihren Beitrag. Das Problem der Mehrkosten (laut zwei vorliegenden Angeboten allein für die größere Grundfläche rund 4000 €) scheint für den "Großbalkonier" unwichtig zu sein, das war zumindest der Tenor all meiner Gespräche mit ihm.
    Und nachdem nicht nur Herr Halbinger, sondern auch ein Architekt aus der Nachbarschaft meine Hoffnung auf eine bauamtliche Regelung schwinden lassen hat, werde ich nun mit der Angelegenheit bei einem Anwalt vorstellig werden.
    Beste Grüße
    Ulrich S.
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Baugenehmigung Balkonanbau: Einspruch als Eigentümer?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Chancen eines Einspruchs gegen eine Baugenehmigung für einen Balkonanbau, insbesondere im Kontext von Wohnungseigentum (WEGAbk.) und Nachbarrecht. Wichtige Aspekte sind die Notwendigkeit einer WEG-Genehmigung, die Relevanz der Teilungserklärung und die technische Machbarkeit des Bauvorhabens. Die Mehrkosten für einen größeren Balkon und mögliche bauamtliche Regelungen spielen ebenfalls eine Rolle.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Baugenehmigung Balkonanbau: WEG-Zustimmung erforderlich! ist neben der Baugenehmigung auch die einstimmige Genehmigung aller WEG-Miteigentümer für die Veränderung des Gemeinschaftseigentums (Fassade) notwendig.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Balkonanbau: Teilungserklärung – Genehmigungspflicht prüfen! betont die Bedeutung der Teilungserklärung, die möglicherweise bereits Regelungen zum Balkonanbau enthält. Es ist entscheidend, diese Klauseln genau zu prüfen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.

    🔴 Kritisch: Wie in Balkonanbau: Großbalkon – Technische Machbarkeit prüfen! angesprochen, sollte die technische Realisierbarkeit, insbesondere bei größeren Balkonen, kritisch hinterfragt werden. Unterschiedliche Balkonmaße innerhalb der WEG können zu Problemen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie zunächst Ihre Teilungserklärung auf Klauseln zum Balkonanbau. Klären Sie die Notwendigkeit einer WEG-Genehmigung und die technischen Details des Bauvorhabens. Ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt für Baurecht oder Wohnungseigentumsrecht hinzu, um Ihre Rechte als Eigentümer zu wahren. Beachten Sie auch den Beitrag Balkonanbau: Mehrkosten – Bauamtliche Regelungen beachten! bezüglich der Mehrkosten und bauamtlichen Aspekte.

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