Hallo, wir wohnen in Niedersachsen.
Wir möchten gerne eine Terrasse auf Höhe des ersten Stockwerkes anbauen. Dazu soll eine Ständerkonstruktion erfolgen, entweder auf Holz oder auf Metall. Die Terrasse wird ca. 5*5 m groß.
Es soll eine Tür aus der Küche im 1. Stock darauf hinaus gehen und eine Treppe in den Garten führen. Grenzabstand ca. 4 m zum Nachbarn.
Da wir mit diesem Nachbarn im Dauerstress liegen, meine Frage:
Muss ich eine Baugenehmigung haben? Muss der Nachbar zustimmen?
Welche weiteren rechtlichen und bautechnischen Vorschriften sind zu beachten?
Vielen Dank schon mal
Ist der nachträgliche Anbau einer Dachterrasse genehmigungspflichtig?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Ist der nachträgliche Anbau einer Dachterrasse genehmigungspflichtig?
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Terrasse ...
ist genehmigungspflichtig. Ob sie genehmigungsfähig ist, sagt Ihnen ein Architekt, der Bebauungsplan usw. kennt oder Ihre Bauordnungsbehörde.
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