Darf eine Kastanie mein Haus zerstören?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Darf eine Kastanie mein Haus zerstören?
Mahlzeit die Herrschaften, ich habe in meinem Vorgarten eine sehr alte und große Kastanie stehen. Dieser Baum zerstört das Fundament meines
Hauses und das Umfeld ums Haus herum. Ich habe schon beim der Stadt um eine Genehmigung gebeten doch denen ist der Baum und das Straßenbild
wichtiger als mein Eigentum.
Da die Zerstörung nicht aufhört suche ich jetzt nach Möglichkeiten mich gegen die Stadt zu wehren und den Baum zu Fällen. Wenn jemand Rat
weiß möchte er sich bitte melden. Danke.
-
Was würde die Stadt bei einem eigenen Bauwerk machen?
umsägen (am besten Freitag Abend) oder Samstag) und abwarten was geschieht. Die evtl. Strafe kann so hoch nicht sein, im Notfall pflanezen sie eben eine neue kleine Kastanie. Nach dem Motto weg ist weg ist Ihrem Haus wenigstens geholfen, und die fehlende Kastanie ist sicherlich zu verkraften. Nichts für ungut, ansonsten liebe ich Bäume. -
Stück für Stück
Durch das sukzessive Absägen der großen Seitenäste können Sie erreichen, dass der Baum nach einiger Zeit kaum noch augenfällig ist. Das Absägen von Ästen (Baumschnitt) ist ja nicht verboten. Wegen des Schattenwurfs auch bei "Nicht-Obstbäumen" oft unerlässlich. Somit werden die Wurzeln zur Nahrungsversorgung auch nicht mehr in dem Ausmaße benötigt und deren Wachstum eingeschränkt. Am Ende ist die Krone dran und dann steht nur noch der Stamm. So haben Sie den Baum langsam aus dem Gedächtnis der Anwohner wachsen lassen. Und dann kommt der Rest. Das ist auch wenig auffällig. Dafür müssen Sie sich allerdings einige Jahre Zeit nehmen. +++ Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner an. Wenn das ein echt großes Problem ist, dann ohne zu fragen die Kettensäge ran und die eventuelle Strafe abwarten. Dann kostet das etwas Geld, aber das geben viele Leute auch für das legale Fällen der Bäume an Dienstleistungsbetriebe aus. Ins Gefängnis kommt man dafür sicher nicht. MfG Jens -
Warnung vor Nacht und nebelaktion
ich muss meinen vorrednern da massiv widersprechen. so verständlich die Absicht ist, sein Eigentum zu schützen: es ist verdammt riskant eigenmächtig zu handeln. folgender fall: bei meinen schwiegereltern steht ein großer WalnussBaum in der Ecke des Grundstücks und ragt auf die nachbargrundstücke. der Baum dürft über 50 Jahre alt sein mit entspr. Durchmesser. eine Nachbarin wollte den Baum entfernt oder so stark dezimiert haben, dass er keine Blätter etc. mehr auf ihr Grundstück wirft. das ganze kam per Aufforderung vom Haus- und grundbesitzerverein, mit Klagedrohung etc. der Baum wäre durch die Dezimierung übrigens verm. instabil geworden und damit in einem der stürme letztes Jahr sicher gebrochen. ein Anruf bei der unteren Naturschutzbehörde ergab den Bescheid Richtung Nachbarin: jeder eingriff an dem Baum, gleich welcher Natur, ergibt ein bußgeld zwischen 20 - 100 TDM. der Fall war in Bayern. trotzdem würde ich das sägen unterlassen. das Risiko ist zu groß, ohne Genehmigung. da hilft nur der gang vor ein Gericht, wenn die sich nicht durch Fotos oder ein gutachten überzeugen lassen. MfG r. unseld -
noch eine Lösung ...
... noch eine Lösung wäre das regelmäßige Füttern mit Unkrautvertilger, am besten in Körnchenform und kurz vor einem Regen. Nein, versuchen Sie mit der Behörde ins Gespräch zu kommen und gegebenenfalls eine Neupflanzung (nach einer Entfernung das alten Baumes) zu arrangieren. -
Sagte ich doch. 20-100 DM und der Fall ist erledigt.
Und wenn es mehr wird, dann aber bestimmt nicht so teuer wie die Haussanierung. Vielleicht ist es gar nicht so wichtig, ob man's darf, sondern wie die Strafe hinterher aussieht.
Ich kann hier natürlich eine "große Klappe" haben, denn ich wohne etwas jenseits des Dorfes und meine Nachbarn würden mir dafür noch Kränze umhängen. -
Fällen ohne Genehmigung wird teuer
Mein Freundin, die 3 Häuser weiter in unserer Straße in Berlin wohnt hatte eine 80 Jahre alte Kastanie am Haus. Zwar nicht mit Fundamentproblemen aber sie ärgerte sich jedes Jahr über Schatten, Blätter und das plop-plop der Kastanien aufs Dach, das Schlafen unmöglich machte. Also, am Freitag Nachmittag kamen die Umsäger. 30 min später war die Polizei da (Nachbarn) die einen sofortigen Stopp bafahlen. Zu diesem Zeitpunkt waren alle Äste der Krone weg, es ragte der hässliche, verkrüppelte Stamm ohne Äste hoch und so blieb es noch ein halbes Jahr bis das Gerichtsverfahren abgeschlossen war. Fazit: 30 TDM Strafe, ca. 20 TDM Gerichtskosten, Fällen, Polizeieinsatz etc. Das würde ich mir gut überlegen. Barbara -
Au weia, da habe ich doch da oben ...
das "T" vor "DM" überlesen. Puuh. Dann ist "Guter Rat" also wirklich teuer.
Interne Fundstellen
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- … eingeführt haben! Sie Wissen ja wohl, dass die Forderung der Fertighaushersteller, auch der schwedischen, lautet: +/- 5 mm diagonal von einer …
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- … man unterscheide also ... Fertighaus iss ned gleich Fertighaus (!) ... war mir schon …
- … klar dass sich bei solchen Details auch unter den Fertighausherstellen die Spreu vom Weizen trennt (!) ... nur ob mit unserer Geiz iss Geil Gesellschaft solche Details honoiert werden bleibt fraglich ... was zählt iss doch nach wie vor der Preis ... je billiger desto gut ... drum wird uns die Quellmörtel Bauherr Selbstaktion weiterhin begleiten (!) …
- … Ja, so ist das wohl. Wer auch im Detail sorgfältig arbeiten möchte, bekommt dies im Grunde nicht bezahlt. Sehen Sie sich mal die aggressive Holzhauswerbung speziell mancher örtlicher norddeutschen oder dänischen Anbieter im Internet …
- … an. Die gern auch noch von Schwedenhaus reden oder Häuser im nachgemachten schwedischen Stil abbilden! Bis Sie herausbekommen, was der Bauherr für die propagierten Dumpingpreise genau bekommt, ist Ihnen schwindelig geworden! Es wird auch ganz offen mit dem Begriff billig geworben. …
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- … 1.) Schutz gegen Feuchtigkeit obwohl ja Fertighausschwellen 30 cm über Gelände aufliegen muss ich doch gegen …
- … anderer Meinung zu sein. Natürlich gehört das schöne deutsche Wort Fertighaus auch zu Ihren Reizwörtern, nicht dagegen Holzhaus , wie ich …
- … wenig wie ich gegen Ziegelhäuser, sondern nur viel gegen die Fertighauskonkurrenz! …
- … hier als einziger Klein-Stodenberg es wagt, offen und offensiv als Fertighausanbieter und -protagonist aufzutreten, ist er eben dran. Wenn auch mit …
- … Ausführende) beurteilen muss. Speziell bei den Nassgewerken (:-)) habe ich durchaus Nachholbedarf. …
- … dann lassen sie es. Ich habe im übrigen nicht gegen fertighausfirmen, wenn sie denn vernünftig arbeiten. man kann gute Häuser in …
- … konstruktiv richtig muss es allerdings in allen fällen sein. wenn ein Haus mit einem großen Loch unten drin angeboten wird und die fertig …
- … hausfirma Laminat unterlegen muss, weil sie eine pottebene Bodenplatte erwartet hat, …
- … 5 mm fuge ist definitiv zu wenig, laminatunterlage großer murks. der hausaufSteller ist dafür zuständig, das Detail fachgerecht zu erstellen (ich bin …
- … Jedenfalls haben Sie ja grundsätzlich Recht, dass an der Schnittstelle Bodenplatte-Hauswände ein noch zu lösendes Problem existiert. Jedenfalls, wenn man es …
- … dafür gibt's WP, AP, KP - das sind die Hausaufgaben : 2,3 Normen, …
- … ;-). Aber der durchschnittsdeutsche Häuslebauer geht am liebsten ohne Stufen ins Haus und auf die Terrasse, auch ohne rollende Hilfsmittel. Und da lag …
- … Anmerkung: mit denen meint er die Fertighaushersteller. ;-) …
- … wer ein ästhetisch ansprechendes, wertbeständiges und dennoch preiswertes Haus haben möchte, geht heutzutage zum Architekten. …
- … Nur mal so zur Info. Ich bringe gerade ein Einfamilienhaus-Bauvorhaben zu Ende, da ist der Bauherr vom Bauträger zum Architekten …
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