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Rechnungspositionen anders bzw. neu und teurer als im VOB Vertrag
BAU-Forum: Neubau

Rechnungspositionen anders bzw. neu und teurer als im VOB Vertrag

Hallo,
wir haben einen VOBAbk. Vertrag mit einem Endpreis und einer genauen Bau- und Nebenkostenaufstellung abgeschlossen. Dem Abschluss ging eine ca. 3 monatige Planungsphase zwischen erstem Angebot und Abschluss voraus.
Nun wird der Bau ca. 10 % teurer durch falsche Kostenaufstellung seitens des Unternehmers. Zur richtigen Kostenaufstellung lagen ihm alle Unterlagen von Anbeginn der Planung vor und durch Schlamperei bei der Planung muss er nun nachträglich nach Baubeginn einige Positionen streichen, ändern und neue hinzufügen, damit der Bau wie von Anfang an geplant durchgeführt werden kann.
Hat er nach VOB das Recht dazu eine einseitige Preisanpassung vorzunehmen?
Bauort ist Hamburg.
F. Hübner
  1. Die Frage ist, was es für ein Vertrag ist ...

    Wenn es ein Einheitspreisvertrag ist und sich die Massen erhöht haben, KÖNNTE das rechtens sein.
    Wenn es ein echter (lt Anwälten äußerst selten) Festpreisvertrag ist, dann nicht.
    Und die Einheitspreise darf er beim VOBAbk.-Vertrag nicht erhöhen, wenn sich die Ausführung nicht geändert hat.
    Genaues wird da wohl nur mit Einsicht in die Unterlagen zu sagen sein.
  2. Hallo, vielen Dank für die Antwort. Von unserer ...

    Hallo,
    vielen Dank für die Antwort.
    Von unserer Seite hat sich an der Ausführung nichts geändert. Der Bauunternehmer musste die Ausführung ändern, da er bei der Planung einiges übersehen hatte.
    Das Hauptproblem für den Bauunternehmer war, das seine Kostenaufstellung darauf beruhte, dass das Erdgeschoss ebenerdig wäre. So hat er Positionen wie "Kapillarbildende Filterschicht" mit aufgeführt, die bei unserem Anbau nicht nötig sind. Unser Haus hat einen aus dem Boden ragenden Keller. Das hat er mit eigenen Augen gesehen und in den zur Verfügung gestellten Zeichnungen während der Planungsphase ist es auch ersichtlich.
    Da wir den Anbau ohne Keller bauen, musste nun ein Sockel gemauert werden und aus Holz eine Verschalung für den Beton errichtet werden.
    Vor der Durchführung sagte mir der Bauleiter, dass die Änderungen kostenneutral wären, da einige Positionen im Gegenzug wegfallen. Eine Aufstellung der neuen Kosten haben wir nicht erhalten. Nach Durchführung der Arbeiten erfahren wir vom Bauunternehmer, dass sich die Kosten nun erhöhen. Um welchen Betrag es sich unterm Strich handelt, konnte er noch nicht sagen.
    Das man das Material und die Arbeitskosten nicht 100 prozentig berechnen kann, ist mir klar.
    Aber bin ich nach VOBAbk. verpflichtet, die Mehrkosten zu zahlen, welche durch Planungsfehler entstanden und ohne das mir vorher die neuen Kosten mitgeteilt werden?
    MvG
    F. Hübner
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