Hallo zusammen,
derzeit sind wir dabei unser Haus verklinkern zu lassen.
Ausgemacht wurde ein m² Festpreis.
Da wir vor den Klinkerarbeiten eine Wärmedämmung an das Haus angebracht haben, kannte ich die Flächen m² genau und machte daher den Preis mit dem Klinkerer aus.
Nun wo er am Haus begonnen hat meinte er die Ausgerechnete Fläche von mir würde nicht mit der Wandfläche übereinstimmen.
Auf die Frage hin wie er denn darauf kommen würde meinte er: Ja beim Klinkern würde die Fensterfläche nicht von der Gesamtfläche abgezogen ...
Dadurch hätte er einen Flächengewinn von ca. 35 m² die er nun auch bezahlt haben möchte.
Geht so etwas mit rechten Dingen zu?
Ich zahle doch keine Fläche, die er nicht "Angefasst" hat.
Gruß
Kai
Wundersamen Flächenvermehrung?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Wundersamen Flächenvermehrung?
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Kein Wunder
sondern geregelt. Flächen unter 2,5 m² werden nicht abgezogen, sondern übermessen. Hier können Sie's genau nachlesen:
Leider nicht mehr online verfügbar: ...fachbeitraege/kempf-putz.htm#VOB -
VOB?
Hallo,
bei Maler- und Verputzarbeiten ist es so, dass eine Öffnung bis 2,50 m² nicht abgezogen wird, wenn die VOBAbk. vereinbart wurde.
Wie es bei Klinkerarbeiten ist weiß ich nicht. Da müssten Sie sich mal schlau machen. Aber ganz so einfach wie sie meinen -
nicht geklinkert - nicht bezahlen ist es nicht. -
Papier auf der einen Seite, gesunder Menschenverstand auf der anderen
Mal schlau machen und dann zaehnkenirschend bezahlen - darauf wird es vermutlich hinauslaufen.
Aber mal ehrlich, von "außen" betrachtet:
Es ist doch eine menschlich schwache Leistung, wenn der Handwerker bei der Preisaushandlung nicht auf diese Regel hinweist.
Er hat es doch mit Laien zu tun. Er bekommt täglich Aufträge von Laien und wird schon öfter in ein verwundertes Gesicht geschaut haben, wenn er die Fensterfläche mit einrechnet.- Kopfschüttel*
Und da wundert man sich, woher das Handwerk als solches seinen schlechten Ruf her hat.
(Wir haben bei unserem Hausbau übrigens fast durchweg gute Erfahrungen mit Handwerkern gemacht.) -
@herr Kinzhofer
Bei Privatkunden ist es rechtlich so, dass ein Auszug der VOBAbk./b
seit neuestem auchVOB/ C (ist aber noch nicht so rechtlich gefestigt) dem Angebot beigelegt werden muss.
Sonst ist die VOB nicht vereinbart und somit auch die 2.5 m²
Regel hinfällig.
Das machen wir schon seit langer Zeit so. -
nee
Moin,
sicher, der wirkliche Laie hat wenig Ahnung von er VOBAbk..
Auf der anderen Seite kann der Laie aber auch selber schlau sein und den Handwerker mit geringeren Massen hereinlegen (wollen). Etwa dann, wenn der BH die Angaben über die Massen macht und ein Pauschal-Festpreis vereinbart wird. Einige Handwerkskollegen haben wenig Zeit und sind dankbar, dass Ihnen Jemand die Massenermittlung abnimmt.
Von einer schwachen Leistung möchte ich hier wirklich nicht reden, denn sich immer nur auf den Laienstatus zurückziehen zu wollen, halte ich für ebenfalls eine schwache Leistung.
Grüße
Stefan Ibold -
außerdem
wäre die Alternative zum Übermessen der Öffnungen nur das separate Berechnen des Anlegens der Öffnungen. Wird preisgleich sein.
Und VOBAbk. Teil C muss nicht vereinbart sein, weil es sich um die Ausführung der Arbeiten an sich handelt - DINAbk.-Vorschriften, Regeln der Technik etc. Der Teil B behandelt Allgemeine Vertragsbedingungen. -
stimmt ...
stimmt natürlich:
" ... das separate Berechnen des Anlegens der Öffnungen. Wird preisgleich sein"
Die Fenster machen natürlich mehr Arbeit als eine ununterbrochene Fläche. Daher wird diese Regelung wohl auch kommen.
Sollte aber im Vorausgehenden Gespräch angesprochen werden. Soviel Zeit muss einfach sein, finde ich. Das ist *ein* Satz. -
Zeigt doch nur,
dass die "freihändige" Vergabe von Aufträgen durch Laien gewisse Risiken beinhaltet. Fachmann bei der Ausschreibung/Vergabe gespart, Überraschung bei der Abrechnung. -
"Übrigens ...
"Übrigens werden Fensterflächen üblicherweise bei der Mengenberechnung mitberechnet".
Dieser eine Satz hätte den Auftragnehmer 4 Sekunden gekostet, ihm Ärger mit dem Auftraggaber gespart und ihn davor bewahrt, dass er jetzt wie ein Abzocker dasteht. Schließlich leben Handwerker auch von ihrem guten Ruf.
Zu viel verlangt?
Einen Fachmann für die Ausschreibung/Vergabe zu haben, ist sicher nicht verkehrt.
Nur wo ist Die Grenze?
Wenn ich mein Auto in die Werkstatt bringe, ziehe ich ja auch keinen Kfz-Sachverständigen hinzu. Ich erwarte von dem Mechaniker, dass er mir von alleine sagt, dass ein Komplettaustausch der Lichtmaschine billiger ist als eine Reparatur. Tut er das nicht, sondern repariert stur, bin ich sauer, wenn ich es später erfahre.
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