Hallo Forengemeinde,
ich habe da mal eine Frage an euch und hoffe das mit der ein oder andere ein paar Tipps geben kann.
Ein Bekannter in Bayern von mir, lässt sich ein Angebot für den Einbau einer Solaranlage erstellen und weißt daraufhin, dass die Rechnungssumme sich nicht großartig (wenige 100 EUR) von der Auftragssumme bewegen darf. Das Angebot belief sich auf ca. 17.000,- € und die Rechnungssumme auf über 20.000,- €. Die Mehrkosten entstanden überwiegend durch die Arbeiterkosten (z.B. war für einen Arbeiter 6 Stunden veranschlagt, tatsächlich hat er aber 15 Stunden benötigt.)
Wie verhält sich hier die VOBAbk.?
Wie verhält sich die große Abweichung? muss nicht hier der Auftragnehmer erst Rücksprache mit dem Auftraggeber halten?
Recht herzlichen Dank für eure Tipps.
Rechnung übersteigt Angebotssumme um 20 %
BAU-Forum: Nutzung alternativer Energieformen
Rechnung übersteigt Angebotssumme um 20 %
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Was wurde angeboten?
Hallo Senial,
die alte Frage: Was wurde angeboten? Ein Pauschalpreis? Wahrscheinlich nicht. Gab es überhaupt ein Leistungsverzeichnis (zumindest mit der Nennung aller Arbeiten zur Montage und Anschluss der Leitungen an die bestehende Heizungsanlage? Falls nicht sind den Nachtraegen natürlich Tür und Tor geöffnet.
Ist die VOBAbk. denn wirksam vereinbart und damit Vertragsbestandteil? Wir hatten (haben) in allen unseren Vertraegen aufgeführt, dass Mehrkosten schriftlich angemeldet und freigegeben werden müssen.
Deshalb hier die Frage, wie das Vertragswerk aussieht?
Gruß,
Andreas -
Das wird sein.
Genau da liegt der Hund begraben.
Was passiert denn, wenn es nach VOBAbk. Teil B vereinbart wurde? Gilt doch dann diese darf nicht mehr als 10 von 100 abweichen? -
VOB nicht wirksam vereinbart
Hallo,
schon allein Ihre Nachfrage zeigt mir recht deutlich, dass Sie die VOB/B nicht kennen. Da Ihnen diese anscheinend nicht ausgehändigt wurde und Sie offensichtlich im Bauwesen nicht bewandert sind, dürfte die VOB/B nicht Vertragsbestandteil geworden sein.
Ich vermute ganz stark, dass ihnen ein Stundenlohnvertrag "untergejubelt" wurde. Wenn dies zutrifft, sollten Sie schnellstens einen guten Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen -
Hoffentlich ausreichend informiert: z.B. auf http://www.solarkritik.de
Hoffentlich hat sich
Ihr Bekannter ausreichend über die "solare Effizienz" informiert.
20.000 € für eine Solaranlage auszugeben, wird sich NIE rechnen ... schaue die unteren Links ... -
Hier der korrekte Link
mit der Pressemeldung über die 50 (0). 000
vergraulten Solarkunden ... -
@hoffman, Thema verfehlt, 6 = setzten
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Das wird sein.
Genau da liegt der Hund begraben.
Was passiert denn, wenn es nach VOBAbk. Teil B vereinbart wurde? Gilt doch dann diese darf nicht mehr als 10 von 100 abweichen? -
@Stefan Ibold
ICH kann nicht gemeint sein, da ich
seit 42 Jahren mit zwei "n" geschrieben werde ...)
Stell Dich in die Ecke, und geh' Dich schämen ...
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