Baulinie - Änderung Bebauungsplan beantragt - Dringend, bitte Hilfe!
BAU-Forum: Neubau
Baulinie - Änderung Bebauungsplan beantragt - Dringend, bitte Hilfe!
ich hatte vor einiger Zeit schon einmal einen Beitrag zu dem Thema geschrieben.
Eben waren wir zufällig am Aushangkasten der Gemeinde und haben mitgekommen, dass die Nachbarn, die direkt vor uns im Süden bauen möchten, einen Antrag zur Änderung der Bebauungsplanes gestellt haben. Sie möchten die Baulinie weg haben und könnten dann 4 m näher an unserem Grundstück bauen.
Wenn das erstmal genehmigt ist, macht es der nächste Nachbar natürlich auch und der nächste kommt dann auf die Idee er will gerne 3stöckig bauen! Geht das so einfach? Wozu dann überhaupt ein Bebauungsplan? Damit sich nur die Dummen dran halten?
Haben wir ein Rederecht bei der Gemeinderatssitzung? Können wir Einspruch erheben? Kann dieser Einspruch etwas nutzen? Problem: wir sind "Zugereiste", der Nachbar der bauen will ist aus dem Ort und hat vermutlich die Gemeinderäte und den Bürgermeister auf seiner Seite..
Was können wir tun?
Vielen Dank für Hilfe
Anna
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Bebauungspläne haben einen Sinn, aber
Halle,
grundsätzlich haben die Bebauungspläne einen Sinn. Sie sollen, vereinfacht gesagt, dafür sorgen, dass nicht jeder baut was er will und so ein "klein Russland" entsteht.
Natürlich kann man mit diesen Bebauungsplänen auch Unsinn treiben. Wenn zu viel geregelt wird, wird nicht mehr gebaut oder es sehen alle Häuser gleich aus (langweilig).
In wieweit man den Bebauungsplan ändern kann weiß ich nicht. Die grundsätzliche Möglichkeit ist bestimmt gegeben. Den konkreten Verfahrensweg müsste ich allerdings erst nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen -
Einen Bebauungsplan
verstehe ich als Bauherr so: Wenn ich selbst bauen will, dann habe ich einen Anspruch darauf so bauen zu dürfen wie es der Bebauungsplan fordert. Oder anders gesagt: Einen Bauantrag/Bauanzeige der/die dem Bebauungsplan entspricht darf (meines Wissens) nicht abgelehnt werden.
Aber: Wenn ich selbst abweichend vom Bebauungsplan bauen will, dann kann/muss ich diese Abweichungen vom Bebauungsplan beantragen. Bei uns heißt das glaube ich: "Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans". Und dann kann dazu der Gemeinderat sein "Einverständnis" erklären. Oder auch nicht ...
D.h. andersherum: Ich kann nicht davon ausgehen, dass ein Nachbar exakt nach Bebauungsplan bauen muss ...
Als direkt angrenzender Nachbar können Sie sich dazu äußern. Bei uns allerdings nicht in der Gemeinderatsitzung - da sind wir zum Zuhören verdonnert.
Die Gemeinde hat da schon einen gewissen Entscheidungsfreiraum. Allerdings gibt es eine "untere" und eine "obere" Bauaufsichtsbehörde - keine Ahnung ob diese Begriffe so stimmen und ob das in allen Bundesländern so ist. Die "obere" kann dann durchaus anders entscheiden als die "untere".
Wie allerdings Änderungen des Bebauungsplans gehandhabt werden weiß ich auch nicht - aber ich denke dass das offengelegt werden muss und dass Sie als Grundstücksbesitzer gehört werden müssen.
Deutschland ist auf der Korruptionsrangliste auf einem wenig rühmlichen Platz gelandet ... Es könnte Ihnen durchaus schwerfallen zu glauben, dass immer alles sauber auseinander gehalten wird ... Es kann nicht schaden, wenn Sie sich intensiver über Ihre Rechte informieren. Gut informiert und selbstbewusst Auftreten wird Ihnen helfen. -
"Verschiedene paar Stiefel"
Definition von ein paar Begriffen:- Befreiung v. B-PlanAbk.: nur möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind und a) das Allgemeinwohl es erfordern, oder b) es städtebaulich vertretbar ist oder c) es sonst zu nicht beabsichtigter Härte führen würde
und die Abweichung mit nachbarlichen und öffentlichen Interessen vereinbar ist. (§ 31 BauGB sinngemäß)
.- Änderung eines B-Plans: So wie die Gemeinde Bebauungepläne aufstellen kann, kann sie diese auch ändern. Bei Änderungen muss grundsätzlich das gleiche Verfahren (öffentl. Auslegung, Beteiligung öffentlicher Träger usw) anzuwenden, wie für einen neuen Bebauungsplan. während der Auslegung können von Bürgern Anregungen gemacht werden mit denen sich die Gemeinde (der Gemeinderat) befassen muss.- untere Bauaufsichtsbehörde: i.d.R. ist das Landratsamt die untere Bauaufsichtabehörde. Sie prüft u.a. die Bebauungspläne der Gemeinde und erteilt die Baugenehmigungen. Größere Städte haben oft eigene untere Bauaufsichtsbehörden.
- obere Bauaufsichtsbehörden. In Bayern sind dies die jeweiligen Bezirksregierungen (z.B. Reg. von Oberbayern). Dort werden z.B. Widersprüche usw. geprüft.
- oberste Bauaufsichtsbehörde ist die Staatsregierung (In Bayern Staatsministerium des Inneren). Sie erlässt z.B. neue Vorschriften usw.
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Definition Baulinie in Bayern - kann oder soll?
Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten! Ich werde heute mal mit dem Bebauungsplan zum zuständigen Bauamt fahren und mich dort weiter kundig machen.@Herr Halbinger: Vielen Dank für die Begriffsdefinitionen. Können Sie mir noch den Begriff Baulinie (im Bundesland Bayern) definieren?
Mein Vater hat in BW jahrelang Bauleitpläne erstellt, er sagte mir die BAULINIE sei in BW zwingend. Bei einer Änderung, z.B. Abweichung von der Baulinie, müsse in BW das ganze Prozedere nochmals durchgeführt werden, d.h. öffentlicher Aushang, Anhörungen etc.
Der Bauträger hier, der das Haus erstellen will, sagte, es sei nur eine "Soll-Linie", also man SOLLE sich daran orientieren, müsse aber nicht darauf bauen. Es käme nur darauf an, die Grenzen innerhalb des BAUFENSTERS einzuhalten? Wozu dann eine Baulinie? Oder wollen die uns als "Laien" bloß verschaukeln?
Vielen Dank und Grüße
Anna -
Festsetzung
Die Baulinie ist eine Festsetzung des Bebauungsplans. Wenn in den Festsetzungen nichts weiteres geregelt ist (z.B. "mind. ein Gebäudeteil muss an der Baulinie errichet werden", die Baulinie kann durch Balkone überschritten werden" usw.) ist sie zwingend (bundesweit, da BauGB und Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) Bundesgesetze sind).
Ein Abrücken von der Baulinie kann im Rahmen einer Befreiung ermöglicht werden. Ja nach Örtlichketen und Gemeinde ist so eine Befreiung nur eine Formsache (wird fast ständig erteilt) oder ist ein ungewünschter Bezugsfall (wird nie erteilt). -
Ist es eine Baulinie oder eine Baugrenze?
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Es ist eine BAULINIE -
im Bebauungsplan rot eingezeichnet und im textlichen Bebauungsplan steht noch drin: "Baulinien an Straßen sind zwingend einzuhalten".
Es handelt sich um Grundstücke die auf einer Seite an eine Straße angrenzen und ich denke man möchte von der Straße her denselben Abstand zu den Häusern erreichen um ein einheitliches Bild zu bekommen? Daher die Baulinie zur Straße hin?
Danke und Gruß
Anna -
Baunutzungsverordnung
Die genaue Definition der Baulinie steht in § 23 der Baunutzungsverordnung und gilt bundesweit.
Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 23 Überbaubare Grundstücksfläche(2) Ist eine Baulinie festgesetzt, so muss auf dieser Linie gebaut werden. Ein Vor- oder Zurücktreten (Vortreten, Zurücktreten) von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Im Bebauungsplan können weitere nach Art und Umfang bestimmte Ausnahmen vorgesehen werden.
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Es ist eine BAULINIE -
im Bebauungsplan rot eingezeichnet und im textlichen Bebauungsplan steht noch drin: "Baulinien an Straßen sind zwingend einzuhalten".
Es handelt sich um Grundstücke die auf einer Seite an eine Straße angrenzen und ich denke man möchte von der Straße her denselben Abstand zu den Häusern erreichen um ein einheitliches Bild zu bekommen? Daher die Baulinie zur Straße hin?
Danke und Gruß
Anna
Interne Fundstellen
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