Diese Suchbegriffe sind im Text markiert: Trinkwassernetz

Anschluss an das Trinkwassernetz
BAU-Forum: Neubau

Anschluss an das Trinkwassernetz

Hallo!
Vor ca. einem dreiviertel Jahr haben wir ein Grundstück geschenkt bekommen. Dieses Grundstück liegt am Ortsrand und es existierte kein Bebauungsplan. Da wir dort gerne hinbauen wollten haben wir bei der Gemeinde eine Bauvoranfrage gestellt welche auch positiv beantwortet wurde. Es wurde nur eine Abrundungssatzung gefordert welche von uns auch beauftragt und bezahlt wurde. Im Februar diesen Jahres war die Abrundungssatzung genehmigt und wurde rechtswirksam. Kurz darauf wurden auch unsere Baugesuche genehmigt. (Es handelt sich um zwei nebeneinander liegende Häuser) Nun zu unserem "Problem": Der letzte Hydrant des Ortswassernetzes liegt ca. 70 m von unserem Grundstück entfernt. Heute war der Zuständige Mitarbeiter des Wasserversorgungszweckverbandes bei uns und hat sich die ganze Sache mal angeschaut. Seiner Meinung nach müssen wir die kompletten kosten vom letzten Hydrant bis zu unserem Grundstück tragen. Also ca. 70 m a ca. DM 600,- also ca. DM 42000,- nur für die Leitung vom bestehenden Hydranten zu unseren Grundstücken. Die Kosten für die Hausanschlüsse (vom neu zu errichtenden Hydranten bis zu den Häusern) kommen dann noch hinzu. Dafür müssen wir ja auch keine Erschließungsbeiträge bezahlen, hieß es von der Gemeinde. Nun zu meiner Frage: Ist diese Vorgehensweise üblich? Da vor unseren Häusern ein Hydrant gesetzt wird bin ich davon ausgegangen dass die Leitung bis dahin Sache der Gemeinde ist. Das ich den Hausanschluss auf meinem Grund bezahlen muss liegt auf der Hand. Was wäre denn wenn jetzt in einigen Jahren nach unseren Häusern weitere kämen? Dann würden diese ja bestimmt an "unserem" Hydrant angeschlossen werden. Dann hätte ich ja die A ... karte weil ich zuerst gebaut habe!
Vielen Dank schon vorab!
  • Name:
  • Alexander Rosenberger
  1. Erschließungsbeiträge

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    Wurden für das Grundstück in früheren Jahren schon einmal Erschließungsbeiträge bezahlt? Vielleicht könnten sie dann einen Anspruch auf vollständige (also mit Wasseranschluss) Infrastruktur geltend machen.
  2. Erschließungsbeiträge

    So weit ich weiß nicht! Es handelte sich vorher ja um eine Landwirtschaftlich genutzte Wiese. Erst durch unsere Abrundungssatzung wurde es zu baufähigem Grund. Aber selbst wenn ich die Erschließungsbeiträge zahlen muss wären diese ja deutlich geringer als die kompletten Kosten für die Verlängerung des Trinkwassernetzes der Gemeinde. So wie ich weiß sind die Erschließungsbeiträge in einer Verordnung oder Satzung festgelegt und betragen ca. DM 6,- pro m² Bauland. Käme also auf ca. DM 5000,- für den Anschluss und nicht 40 TDM.
    • Name:
    • Alexander Rosenberger
  3. Achtung, eventuell Gedankenfehler ...

    Erschließung und Wasseranschluss haben nicht unbedingt viel miteinander zu tun. Habe in "grauer Vorzeit" mal beim örtlichen Wasserversorger gearbeitet. Erschließung deckt m. W bei uns im wesentlichen Regenwasser/Abwasser und Straßenherstellung. Erschließung der Wasserrohre wird/wurde über die Anschlusskosten anteilig abgerechnet. Anschlüsse entfernt gelegener Gebäude (Aussiedlerhöfe zB) wurden in der von Ihnen genannten Form vorgenommen, was m.E. auch gerechtfertigt ist. Wenn Abwasser/Trinkwasserversorgung in einer Hand sind, kann das natürlich anders gehandhabt werden ... Ein Trost bleibt Ihnen: Das Grundstück hat sie (fast) nichts gekostet. Grüße
    • Name:
    • bf
  4. Kleiner Nachtrag ...

    Abrechnung gerechtfertigt im Sinne das nach Entfernung abgerechnet wird und der Verursacher belastet wird. ob 600.-- DM/m angemessen sind, ist eine andere Frage
  5. Tippe eher auf letztere Variante,

    da alle Aufwendungen für die Errichtung des Wasserversorgungsnetzes und der dazugehörigen Anlagen einschließlich der nach den bestehenden Planungsabsichten der Gemeinde kalkulierbaren Kosten für die Erschließung weiterer Gebiete eigentlich zusammengerechnet und auf die Beizugsgrößen (Beitragsmaßstäbe) des Gemeindegebietes verteilt werden. Ich würde mich einfach vorab einmal bei dem zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinde und gegebenenfalls bei der Widerspruchsstelle für Erschließungsbeiträge im dienstaufsichtlich zuständigen Landratsamt erkundigen. Meist wissen diese Verwaltungsangestellten ganz gut Bescheid und geben bereitwillig Auskunft.
    • Name:
    • H.G.H.
  6. Holen Sie sich unbedingt die aktuelle Satzung der Gemeinde

    für Frischwasser und Abwasser. Dort steht eigentlich alles drin. Aber Achtung, die Rechte haben sich teilw. geändert (zu Gunsten des Bürgers), daher muss nicht mehr alles was in der Satzung steht auch heute noch gültig sein. Nur wissen das manche Gemeinden noch nicht bzw. haben kein Interesse daran es dem Bürger zu sagen.
    So steht z.B. bei uns, dass die Kosten bis Grundstücksgrenze die Gemeinde zu zahlen hat (mein Erdbauer wird jetzt deshalb die Rechnung aufteilen müssen). Wie es bei Ihnen mit Abrundungssatzung ist, könnte evtl. auch anders sein. Es steht aber auch ein §§ über Außenbereiche normalerweise drin.
    Tipp zum holen der Satzung: Bei uns hätte das mind. 50,- DM gekostet (Gebührensatzung). Ich bin dann hin und habe um Einsicht gebeten. Und durfte mit dem Ordner in "Gang" gehen. Dann kurz um die Ecke in Copyshop und das Thema war wesentlich billiger erledigt. Es lohnt sich!
  7. 50.-- DM für die Satzungskopie?

    bei uns kriegt man die Satzung bei Antragstellung automatisch ausgehändigt, weil Vertragsbestandteil/Grundlage ... Und wenn man mal noch eine braucht, kostet das auch nichts ... Grüße bf
  8. Stimmt bf, ist eigentlich eine Frechheit

    Aber ist wohl überall anders geregelt.
    Stand bei uns auch überall drin (Abwasser-Zweckverband, Wasserversorgung).
    Ich habe' dann die Satzungen einfach postalisch angefordert und beide auch kostenlos zugeschick bekommen.
    Also einfach mal frech drauflos.
  9. Satzung

    Damit ich nicht ganz dumm da stehe: Gibt es einen genauen Namen für solch eine Satzung (z.B. Wasserversorgungssatzung)?
    Danke für die Tipps!
    • Name:
    • Alexander Rosenberger
  10. Wir hatten ein ähnliches Problem.

    Nur mit der Energieversorgung. Die Forderung, das wir die Kosten zu tragen haben (ca. 40 m Erdkabel bis zum Grundstück) ist hier (Thüringen) rechtens. Kommen später weitere Anschlüsse dazwischen, dann bekommt man einen Teil des Geldes zurück. Das ist zwar eine völlig sinnlose Regelung, aber was soll man machen. Die Satzunngen der Wasserversorgung sind mit dehnen der Energieversorgung so ziemlich identisch.
    Wir hatten uns eigentlich schon fast damit abgefunden, das wir die Kosten komplett tragen müssen, haben aber nochmals angefragt, ob zukünftige Aspekte (weitere Häuser und eine evtl. sowieso notwendige Ringschließung des E-Netzes) mit in die Kostenentscheidung einfließen könnten. Nun ist das passiert, was wir eigentlich nicht zu hoffen gewagt haben. Die Straße wird komplett neu verkabelt und wir müssen "nur" die normalen Anschlusskosten zahlen.
    Versuchen Sie doch noch mal mit der Wasserversorgung und der Gemeinde zu reden. Evtl. gibt es da eine Möglichkeit.
    • Name:
    • steffen
  11. Mit der Gemeinde reden

    Wie haben ja bereits diese Problematik Ende letzten Jahres angesprochen als es darum ging ob wir da bauen dürfen oder nicht. Damals war die Auskunft (leider halt nur mündlich): Sie müssen dann nur die normalen Erschließungsgebühren bezahlen. Nur daran will sich jetzt keiner mehr erinnern ;-)
    Jetzt versuchen wir halt noch einmal auf der Gemeindeverwaltung nachzufragen und werden uns die Satzung besorgen. Vielleicht findet sich ja eine Lösung.
    • Name:
    • Alexander Rosenberger
  12. Viel Glück.

    Einen Weg gibt es meisten. Man muss nur die richtigen Leute ansprechen und die müssen auch wollen. In diesem Bürokratenstaat klappt das leider meisten nicht.
    • Name:
    • steffen
  13. Ergänzung

    ... und das Erinnerungsvermögen ist in der Regel auch schlecht, wenn man Amtsträger auf früher gemachte mündliche Zusagen anspricht und dann später konkrete Kosten anstehen. Also,
    " ... denn nur was Du schwarz auf weiß besitzst, kannst Du getrost nach Hause tragen ... ".
    • Name:
    • H.G.H.
  14. Satzung ... :

    es gibt eine sog. Gemeindesatzung als Muster. Diese nehmen die Gemeinden und "stricken" ein paar eigene Änderungen ein. Doch nicht alles was drin steht ist dann auch rechtens. Ich würde sagen Frischwasser  -  und Abwassersatzung. (genaue Name habe ich vergessen). Liegt zu Hause rum.
    Zu Abrundungssatzung: Sie haben da, Sie ja nun ein offiziellen Bebauungsplan (dafür gibt es ja dann die Abrundungssatzung = Außenbereich) haben das Recht sich an die Wasserversorgung anschließen zu lassen (steht wohl so in der Satzung). Und jetzt kommt es: Aber Sie können den Kanal für die Wasserleitung auch selber graben (lassen). Die Gemeinde muss dann nur noch den Schlauch reinlegen. Den Anschluss muss ein zugelassenes Unternehmen machen. Den Graben nicht. Fragen Sie mal einen Erdbauer für wieviel Geld er den Graben macht. Sicherlich billiger als die Gemeinde. Versuchen Sie mal diesen Ansatz.
  15. Graben

    Diesen Weg versuche ich bereits schon mal nebenher abzuklopfen und lasse mir gerade einige Angebote erstellen. Das Problem ist dass ca. 30 m des Grabens auf der Straße laufen und wir erst dann seitlich in die "Wiese" können. Aber eben diese 30 m Straße aufreißen, Graben buddeln, Graben wieder zu machen und Straße wieder richten sind ja die "teuren" Meter :-( Trotzdem vielen Dank für den Tipp!
    • Name:
    • Alexander Rosenberger
  16. Einmischung

    Foto von Lieselotte Tussing

    Hallo, Herr Rosenberger, die meisten Gemeinden haben eine Werkvertragsfirma für jeweils 1 Jahr beauftragt, die solche Sachen per feststehendem Meterpreis machen. Es kann sein, dass Sie denen ins Gehege kommen.
    Also vorsichtshalber erst mal fragen.
  17. Mit Einmischung

    Foto von Lieselotte Tussing

    meinte ich natürlich die meinige in die Diskussion (nicht Ihre, Herr Rosenberger in die Gemeindesachen ...)
  18. Im Nachbarschaftsrecht..

    steht auch noch was drin. Mein Chef hat gestern was dazu gefunden (ich finde es nicht mehr). Inahlt Ungefähr: Wenn eine Leitung am Nachbargrundstück verbeiläuft, dann dürfen Sie daran anschließen. Trifft aber wohl bei Ihnen nicht so zu.
  19. Eigentlich sollten Sie nur die Kosten ...

    bis zu Ihrer Grundstücksgrenze Zahlen müssen. Der Rest die Gemeinde. So sollte es ungefähr in der Satzung drinstehen. Für den Außenbereich gelten jedoch wohl evtl. andere Regeln. Gerade z.B. für Bauernhöfe die weit weg sind etc. Da ist es dann wohl so in der Satzung, dass diese den Anschluss selber bezahlen müssen.
    Da Sie jedoch durch die Abrundungssatzung wohl nicht mehr direkt zum Außenbereich gehören, sollte dann für Sie die obige Regelung gelten. Daran hat vrmtl. die Gemeinde kein Interesse, da diese dann die hohen Kosten tragen muss. Bleiben Sie dran. Nicht alles glauben was erstmals gesagt wird. Nicht immer stimmt alles was ein Sachbearbeiter sagt. Denn die Gemeinde will auch nichts "verschenken". Nur wenn Sie ein Recht aus was haben, warum sollen Sie es dann nicht auch bekommen.
  20. Trinkwassersatzung

    Vielen Dank für die vielen Tipps!
    Ich warte jeden Tag auf ein Exemplar dieser Trinkwassersatzung. Wir waren vor ein paar Tagen bei der Gemeinde. Alle zuständigen Mitarbeiter waren allerdings nicht im Haus und die Aktuellen Unterlagen standen auch nicht zur Verfügung? Man will uns aber die Satzung gleich zuschicken. Also warten wir mal wieder.
    • Name:
    • Alexander Rosenberger
  21. Suchen Sie doch mal im Internet unter

    "Frischwasser Satzung" z.B.

    etc.
    (anbei ein Link). Dürfte dann ähnlich wie Ihrer Gemeinde sein, da oft nur eine veränderte Kopie der Mustersatzung vom Gemeindeverband. Achtung: Hier in diesem Link ist z.B. der § 4 Anschlusszwang wohl nicht mehr so ganz rechtlich haltbar.
    Schauen Sie mal ob Sie die Satzung in EDV-Form bekommen können. Ich könnte Sie dann mal meinem Chef zur Prüfung vorlegen. Der hat also "Hobby" Satzungen und konnte schon so manchem (auch mir) in dieser Beziehung helfen.

  22. Nicht aufregen über Kosten

    schließlich habt ihr das Grundstück schon geschenkt bekommen  -  der unangenehme Teil kommt mit dem Bau  -  alle wollen Geld ... Wir haben allein für die Erschließung ca. 150 TDM gezahlt und das ist nur für ein kleines 600 m² Grundstück  -  da war dann auch der Hydrant drin vor dem Haus ... cu Carsten
  23. Anschluss an Trinkwasser, so ist die Rechtslage, ich hoffe ...

    das hilft Ihnen weiter. Anbei nun die Meinung eines "Experten" zu diesem Thema. Und hoffentlich haben Sie noch nichts "Unterschrieben": . Leider ist der Text etwas länger. Aber bitte unbedingt lesen:
    Frischwasseranschluss wird in der Satzung für Frischwasseranschluss geregelt. Im Außenbereich gelten jedoch zum Teil andere Beschlussinhalte oder Regelungen. Meine Meinung:
    Durch die Abrundungssatzung wurde Ihr Grundstück aus dem Außenbereich entfernt Auch wurde durch die Umwidmung aus Landwirtschaftlicher Nutzfläche und Aufnahme in den Flächennutzungsplan eine neue Rechtslage geschaffen. Gültig ist nun der Bebauungsplan des angrenzenden (bebauten/unbebauten) Grundstückes. Für diesen BBP ist die Grundlage eine aufgestellte Satzung. Alle vorgenannten Inhalte müssen gelesen und verstanden werden.
    Jetzt ist noch die Betrachtung der Wegeführung der Frischwasserleitung wichtig. Privates eigenes Grundstück, private Fremdgrundstücke und Leitungsführung in öffentlich-rechtlichen Grundstücken. Einlegen von Leitungen in private Fremdgrundstücke wird im Nachbarschaftsrecht geregelt. Einlegen von Leitungen in öffentlich-rechtliche Verkehrsfläche bedürfen der Zustimmung durch die Gemeinde/Stadt. Immer öfter werden diese Rechte wegen der Ausgliederung und Schaffung von Eigenbetriebe (hoheitlich aber auch handelsrechtlich agierend) übertragen. Man muss nur nach dem Betriebsleiter fragen. Meistens Leute mit Doppelfunktion und schlechtem Lösungsansatz wie "Beamte in Betriebswirtschaftlichen Funktionen". Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind auch hier wieder in Satzungen geregelt.
    Nun zur Vorgehensweise: Wenn nun alle Amtsträger und Entscheider festgestellt sind und alle Satzungen gelesen wurden kann Druck ausgeübt werden.
    Fragen der Eigemtümerrechte auf vorgenannen Grundstücken müssen geklärt werden.
    Künftige Anschlussrechte sind zu fixieren (schriftlich!) uvm. Auf keinen Fall alle Rechte verschenken. Und auf KEINEN Falle über eine sog. Mehrkostenveranschlagung bezahlen.
    (Streit) -Potential für die Verhandlungsrunde wird somit aufgebaut.
    Vorsicht: Eine Frischwasserbetrieb agiert steuer- und handelsrechtlich in der Form einer BgA (Betrieb gewerklicher Art), also gilt Vertragsrecht und der normale MwSt-Satz (16 %, nicht 7 %). Dies ist seit 12.8.2000 so.
    Abwasserdinge wie Kanal und Anschluss sind derzeit vom Gesetzgeber ausschließlich hoheitlich gestellt. Es macht keinen Unterschied ob durch die Gemeinde selbst oder durch den beauftragten Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung. Daher Gebührenbescheid (nächste Rechnung) prüfen (ob mit MwSt). Diese muss, da Gebühren, ohne MwSt sein.
    Sowohl für Frischwasserschachtarbeiten wie Abwasserschachtarbeiten können kostengünstig in Eigenregie in Abstimmung mit den Beauftragten der Stadtwerke/Gemeinde erfolgen. Das einlegen des Schlauches und der Rohre ist meistens Gemeindesache oder sonstige Absprachen.
    Hallo H. Rosengerber,
    erst mit fundamentalem Wissen, ist man ein ebenbürtiger Verhandlungspartner. Auch im Umfeld von Gemeinden, im Wort steckt schon "gemein", wird man sehr häufig mit voller Absicht finanziell abgestraft, der aktuellen und künftigen Rechte beraubt.
    Bestehen denn für Abwasser keine Fragen?
    Hinweis zu den Erschließungsbeiträgen: Evtl. ist der Weg eine "Historische Straße", wenn vom Zeitpunkt vor 1848! eine sog. Streusiedlung bestand (mind 3 Häuser). Dann sind Anliegerbeiträge Sache der Gemeinde.

    Soweit mal die Antwort von einem "Experten" aus dem Bekanntenkreis.
    Bei weiteren Fragen, bitte E-Mail, dann kann ich eine Telefonnummer an Sie vermitteln. Hier sind sicherlich noch einige Fragen offen. Dies war keine Rechtberatung, sondern eine "private" Meinung. Und trotzdem kostenlos. Nutzen Sie die Möglichkeiten. Es ist Ihr Geld. Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben! .
  24. Es geht weiter!

    Hallo allerseits!
    Nachdem wir, ich glaubes waren wirklich schon 6 Wochen, lang auf eine Reaktion der Gemeinde auf unsere mündliche Anfrage hin gewartet haben, habe ich mir erlaubt einfach mal persönlich auf dem Rathaus nach dem stand der Dinge zu fragen. Ich bekam auch sofort freundliche Auskunft: "Die Gemeinde ist zu der Ansicht gekommen dass die Versorgungsleitung der öffentlichen Trinkwasserversorgung nicht auf ihre Kosten verLängert werden muss. Der in der Zwischenzeit Genehmigte Hausanschluss in Länge von ca. 100 m muss von ihnen bezahlt werden. "
    Im weiteren Verlauf wurde noch gesagt das wir, wenn wir in dieser Hinsicht anderer Meinung wären, dies schriftlich der Gemeinde mitteilen müssen. Die Gemeinde legt es offensichtlich auf einen Rechtsstreit an. Dieser dauert natürlich und der Ausgang ist ungewiss. Ganz zu schweigen von den Kosten (Rechtsanwalt, Gericht, ...)
    Wir gehen jetzt einen anderen Weg und haben die Befreiung vom Anschlusszwang beantragt um eine eigene Wasserversorgung (Hausbrunnen) aufzubauen!
    Mal sehen wie es weiter geht :-)
    Alex
    • Name:
    • Alexander Rosenberger
  25. So muss es weitergehen H. Rosenberger

    gehe ich richtig in der Annahme, sehr geehrter Herr Rosenberger, dass Sie gegebüber der Gemeinde eindeutig, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, einen Frischwasseranschluss für Ihr Grundstück wollten?
    Nun zwingen Sie bitte die Gemeinde zum sogenannten behördlichen Vorverfahren und zwar alles schriftlich mit Einschreiben/Rückschein.

    Für diesen rechtsmittelfäigen Bescheid den Sie erhalten müssen (Verwaltungsakt + Belehrung) setzen Sie bitte Termin 4 Wochen ab erhalt dieses Schreibens.
    Kurzgefasst: Die Gemeinde muss Ihnen jetzt erstmals Schriftlich! die Begründung für Ihre (mündliche) Ablehnung mitteilen! Von der Gemeinde MUSS was kommen, sonst geht nix, siehe weiter unten! . Das hat noch gar nichts mit Gericht etc. zu tun. Sie haben einen offiziellen Antrag gestellt, jetzt muss die Gemeinde Ihnen unter Bezugnahme auf die Rechtslage Antworten. In Ihrem Fall hat die Gemeinde noch gar nichts gemacht und Sie trotzdem schon zum "Rückzug/Änderung" gezwungen.
    Ihr Hausbrunnen (Eigengewinnungsanlage) empfiehlt sich nicht. Die Rechtslage ändert sich ständig und die Auflagen von Gesundheitsamt etc. sind vielfältig. Auch hier hat die Gemeinde vielfältige Möglichkeiten der Ablehnung.
    Sie haben nun die Taktik geändert, obwohl die Gemeinde sich noch gar nicht bewegt (was getan hat) hat.
    Selbst wenn Ihre Brunnenanlage in Betrieb gehen sollte, wen die Gemeinde Ihnen dann doch noch die Frischwasserleitung über Ihre Zufahrtsstraße vor die Haustüre legt, müssen! Sie dann anschließen. Gleiches gilt auch für Abwasser. Hier hätten Sie dann doppelt gezahlt!
    Vorschlag: Bauvorhaben im Außenbereich >Frischwasserkanalerdarbeiten verbinden mit Erdarbeiten Abwasser, Telefon, Strom etc. Leitung und Verrohrung in Eigenregie. Angebot einholen. Dürfte sehr kostengünstig für Sie sein. Evtl. Leitungswege über Nachbargrundstücke im Zuge vom Nachbarschaftsrecht regeln.
    Kurzgesagt: Lt. Satzung dürfen Sie im Außenbereich die Leitung (en) bis zum Übergabepunkt selber legen (lassen). Die reinen Erdarbeiten muss nicht die Gemeinde machen (Der Schlauch für Frischwasser dagegen schon). Die können Sie selber vergeben.
    Nochmals das Angebot, ich habe einen "Experten" an der Hand, dessen Telefonnummer kann ich Ihnen kostenlos weitergeben.
    Hier will wohl die Gemeinde ganz eindeutig Sie Ihrer Rechte beschneiden. Das kann so nicht sein.
  26. Das Gespräch mit der Gemeinde!

    Hallo Allerseits!
    Nach Wochen des wartens wurden wir kurzfristig in's Büro des Bürgermeisters eingeladen. Dort wurde uns dann folgendes mitgeteilt:
    Unser Antrag auf Eigenwasserversorgung wird abgelehnt (es wurde uns allerdings auch keine Begründung dafür gegeben weil diese dem Landratsamt schriftlich mitgeteilt wird.
    Zum Wasseranschluss: Da die Versorgungsleitung der Gemeinde exakt 81 m vor unserem Grundstück endet gibt es zwei Möglichkeiten:
    1. Wir schließen am letzten Hydranten eine Hausanschlussleitung an die dann auf unsere Kosten zum Teil in der Straße und zum Teil auf unseren eigenen Grundstücken verlegt wird. Zusätzlich wird in diesem Anschlussschacht bereits die Wasseruhr eingebaut da ein eventueller Rohrbruch in dieser Anschlussleitung unser Problem wäre und wir dann auch das ausfliesende Wasser zahlen müssten.
    2. Die Versorgungsleitung wird innerhalb der Straße auch auf unsere Kosten verlängert. Von dieser Leitung dann würden unsere Hausanschlussleitungen abgehen. Die Gemeinde würde sich in diesem Fall dazu bereit erklären die Leitung nach Fertigstellung zu übernehmen und für deren Unterhalt zu sorgen?
    Jetzt stellt sich die Frage: Wer trägt im allgemeinen das Risiko eines Rohrbruches wenn dieser in der Hausanschlussleitung liegt? Das der Anschlussnehmer sein Grundstück selber wieder herrichten muss wenn die Stadtwerke da waren ist ja wohl so üblich aber wer zahlt das ausgelaufene Wasser? Doch nicht der Grundstücksbesitzer, oder? Ist es dann also rechtens das eine Wasseruhr bereits im Anschlussschacht eingebaut werden soll?
    Viele Grüße
    Alex
    • Name:
    • Alexander Rosenberger
  27. Rechtens ist, was der Bürger

    glaubt und Unterschreibt. So einfach und doch zugleich kompliziert ist das. Bitte lesen Sie nochmals die obigen Ausführungen durch. Glauben Sie nicht alles, was Ihnen die Gemeinde erzählt.
    zu. 1. Lassen Sie sich die Begründung für die Ablehnung Eigenwasser schriftlich geben. Hat aber wohl wenig Sinn (Grund siehe oben, Strategieänderung).
    zu. 2. Wenn die Wasseruhr im öffentlichen Teil liegt ist die Gemeinde für den Unterhalt zuständig. Nochmals: Alles (Vereinfacht) bis zu Ihrer Grundstücksgrenze zahlt die Gemeinde, alles danach Sie. Die einfachste Lösung wäre doch: Sie legen die Leitung in Eigenregie bis zur Grundstücksgrenze mit einem Übergabeschacht (evtl. auch mit Wasseruhr). Und an diesen Schacht hat die Gemeinde anzuschließen. Die Kosten für die 81 m zahlen Sie, dafür gehört Ihnen die Leitung auch. Rohrbruch ist natürlich Ihr Problem. Sollte aber eigentlich nicht so häufig vorkommen. Ist doch eigentlich jetzt nur noch eine Rechenaufgabe. Was ist billiger? . Leitung selber verlegen oder an Gemeinde zu zahlen.
    Was genau hat Ihnen die Gemeinde für ein Angebot gemacht?
  28. Haben wir das richtig verstanden ...

    Sie haben ein Grundstück, an dieses Grenzt eine öffentliche Straße bzw. läuft daran vorbei. Aber in diesem Teil gibt es keine Wasserleitung. Diese kommt erst ca. 81 m im Verlauf dieser Straße oder einer anderen Straße (letzter Hydrant). Ist dem so? Oder wie sieht Ihr Grundstücks-Plan denn aus. Schreiben Sie uns doch das noch. Denn wenn (wie ich vermute), die Straße direkt an Ihrem Grundstück verbeiläuft, wäre die Sache ganz einfach (Straße hat Gemeinde zu zahlen). Ich vermute mal, die Gemeinde möchte den Teil in der Straße von Ihnen bezahlt haben um diese Kosten zu sparen. Und hat bei Ihnen ein "Opfer" gefunden. Denn Sie haben ja schon "Bereitschaft" dazu gezeigt. Brunnen wurde ja abgelehnt und Sie wollen Bauen und brauchen daher Wasser. Ewig warten wollen Sie auch nicht, also müssen Sie handeln und sind zu Kompromissen bereit. So ist doch Ihre Lage ungefähr. Und das nutzt die Gemeinde dann gnadenlos aus. Aber dem muss ja nicht so sein. Auch Sie haben Rechte.
    Haben Sie denn den Antrag auf Wasseranschluss genehmigt bekommen?
    Hier im Forum wird Ihnen geholfen. Aber bitte noch ein paar Details mehr.
  29. Das sagte der Rechtsanwalt:

    Hallo!
    Wie gewünscht die (laut Rechtsanwalt) Sachlage:
    Wir haben ein Grundstück (vom Opa) das außerhalb des gültigen Bebauungsplanes liegt. Wir haben dieses eine Grundstück in drei unabhängige Grundstücke getrennt und für zwei Grundstücke jeweils eine Bauvoranfrage gestellt. Dieser Bauvoranfrage wurde im Gemeinderat zugestimmt mit der Auflage das eine Abrundungssatzung erstellt werden muss um die zulässige Bebauung zu regeln. Diese Abrundungssatzung wurde dann erstellt und rechtswirksam. Anschließend haben wir unsere Baugesuche eingereicht, welche auch nach relativ kurzer Zeit vom LRA genehmigt wurden. Da die ganze Angelegenheit schon durch die Abrundungssatzung verzögert wurde haben wir unmittelbar nach erteilter Baugenehmigung mit dem Bau angefangen und den Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung beantragt. Genau hier lag dann das nächste Problem. Die Grundstücke liegen zwar an einer öffentlichen Straße, in dieser Straße läuft auch ein Abwasserkanal nur eben keine Trinkwasserleitung. Die Gemeinde vertritt den Standpunkt das hier das Verursacherprinzip gilt, d.h. da wir die Leitung haben wollen und brauchen sollen wir diese auch selber bezahlen! Wir haben uns auf die Aussage einer Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung berufen die lautete: "Sie müssen nur die normalen Anschlussgebühren in Höhe von DM 4,50 pro m² Bauland bezahlen. Um den Rest kümmert sich die Gemeinde. " Diese Aussage haben wir jedoch nicht schriftlich! Im Zuge der Abrundungssatzung hat uns jedoch der Bürgermeister ein Schreiben geschickt in welchem er uns zusichert das wir keinerlei Erschließungsgebühren zu bezahlen hätten.
    Aufgrund dieser Gegebenheiten sind wir dann zum Rechtsanwalt (spezialisiert auf Verwaltungsrecht und öffentliches Baurecht) und haben uns beraten lassen. Das Ergebnis dieser Beratung war eindeutig: Im Prinzip besteht von unserer Seite aus kein Anspruch darauf das die Wasserleitung auf Kosten der Gemeinde bis unmittelbar vor unsere Grundstücke verlängert wird. Wir haben zwar das Recht auf diese Verlängerung da uns eine Baugenehmigung erteilt wurde, wir aber die Kosten selber tragen müssten. Durch die Aussage der Gemeinde das wir keinerlei Erschließungskosten zahlen müssen hätten wir die Möglichkeit die Kostenübernahme einzuklagen wobei der Ausgang eines solchen Prozesses ungewiss ist! Lt. RA dauert solch ein Prozess ca. 2-3 Jahre. So lange hätten wir dann allerdings kein Wasser und könnten somit nicht in das Haus einziehen. Genauso verhält es sich mit unserem Vorhaben einen Brunnen zu bohren. Die Gemeinde muss für ein solches Vorhaben ihr Einvernehmen geben. Dies hat sie in unserem Fall nicht getan, sondern sich auf den Anschluss und Benutzungszwang der Trinkwassersatzung berufen. Das LRA musste also die Genehmigung ablehnen obwohl der Einspruch der Gemeinde rechtswidrig ist da die Voraussetzungen für ein Anschlusszwang nicht vorliegen (vorhanden sein einer Trinkwasserleitung vor dem Grundstück). Wir könnten in diesem Fall zwar beim Regierungspräsidium beschwerde gegen die Entscheidung der Gemeinde einlegen würden von dort jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit direkt an das Verwaltungsgericht weitergeschickt werden. Und auch hier würde sich ein Prozess mit allen Fristen mind. 2 Jahre hinziehen. Wir bekämen dann zwar Recht und könnten dann im Frühjahr 2004 einen Brunnen bauen. Nur bis dahin könnten wir nicht einziehen! Recht haben und Recht bekommen ist also zweierlei!
    In unserem eigenen Interesse hat uns die Rechtsanwältin also dazu geraten die Kosten für die Leitung zu übernehmen und unter den drei Grundstückseigentümern aufzuteilen.
    So schaut's aus :-( Trotzdem danke für die ganzen Tipp's
    Alex
    • Name:
    • Alexander Rosenberger
  30. Zum Abschluss noch folgendes, § 11 Gemeindeordnung ...

    nun hat die Zeitkeule (Verzögerungstaktik) ihre Wirkung wahrscheinlich erzielt.
    Eine Sache wäre mir aber noch sehr, sehr wichtig.
    Nach § 11 der Baden Württembergischen Gemeinde Ordnung würde ich meine Rechte an meiner Privatleitung, auch für den Teil der in der öffentlichen Verkehrsfläche liegt, schriftlich Einschreiben und Rückschein geltend machen.
    Auch würde ich sofort hierfür die notarielle Eintragung in der Öffentlichen Verkehrsfläche als Last zu meinen Gunsten einfordern (dadurch wird auch der private Status dokumentiert).
    Auch würde ich gnadenlos mitteilen, dass jeglicher weitere Anschluss an meine Privatleitung mit einem von mir festgesetzten und an mich zu bezahlenden Nutzungsentgelt geregelt wird.
    Evtl. können durch diesen Druck die Verantwortlichen der Gemeinde zum Einschwenken bewegt werden.
    Vorher aber ist unbedingt der § 11 der Gemeinde Ordnung lesen.
    Diese vorgenannte Taktik sind die Zug um Zug Geschäfte.
    Der Sturheit und Verzögerungsmentalität muss Kampfeslust und nicht Harmoniesüchtigkeit entgegengesetzt werden.
    Keine Wirkung, dann zum Verwaltungsgericht.
    In der Mehrzahl aller Fälle wird dem Kläger vor dem Termin der Klagegrund genommen und es wird nachgegeben.
    Auch durch EU  -  Recht hat heute der Bürger viele Rechte mehr.
    Ich hoffe Ihnen damit nun geholfen zu haben. Denn das hat Ihnen der RA wohl noch nicht gesagt. Wenn schon Privat, dann aber auch mit allen Pflichten für/gegen die Gemeinde. Denn das erwarten die dann doch so nicht. Die denken doch, Bürger hat bezahlt erledigt. Und dann später das ganze "selber" zu vereinnahmen. So haben Sie wenigstens noch den späteren Nutzen davon.
  31. Die Sache mit der privaten Leitung!

    Hallo!
    Wir haben dieses Thema auch schon durchgesprochen (das mit der privaten Leitung) und sind zum Entschluss gekommen das es nicht anstrebenswert ist eine private Trinkwasserleitung innerhalb der öffentlichen Straße zu unterhalten. Mein Schwiegervater arbeitet im Bauhof und hat Jahr für Jahr Probleme mit Rohrbrüchen auch zum Teil relativ neuer Leitungen. Einmal die Straße aufreißen und nach einem Rohrbruch suchen und schon hat sich die ganze Geschichte nicht mehr rentiert! Deshalb waren wir gar nicht soo wild drauf das die Leitung uns gehört!
    Viele Grüße
    Alex
    • Name:
    • Alexander Rosenberger
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Anschluss, Trinkwassernetz". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Heizung / Warmwasser - Maximaldruck im Heizkreis? oder Gastherme für Heizung
  2. BAU-Forum - Heizung / Warmwasser - Ist ein Rückschlagventil in der Zirkulationsleitung Gesetzlich vorgeschrieben oder nur ein "optionales Feature?
  3. BAU-Forum - Neubau - Wasserdruck bis 10 bar normal?
  4. BAU-Forum - Neubau - 11422: Anschluss an das Trinkwassernetz
  5. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Baugenehmigung und fehlende Feuerwehrzufahrt (Eilt!)
  6. BAU-Forum - Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung - Grauwassernutzung
  7. BAU-Forum - Wassersparen / Regenwassernutzung - Haus-Regenwassernutzung mit Hochbehälter
  8. BAU-Forum - Wassersparen / Regenwassernutzung - Magnetventil als Umschalter benutzen Regenwasser/Stadtwasser
  9. BAU-Forum - Wassersparen / Regenwassernutzung - Frischwasser und Regenwasseranschluss an einem normalen UP Spülkasten
  10. BAU-Forum - Wassersparen / Regenwassernutzung - Brunnenwasser und WC-Spülung

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Anschluss, Trinkwassernetz" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Anschluss, Trinkwassernetz" oder verwandten Themen zu finden.