Rispenband
BAU-Forum: Neubau

Rispenband

An ungedeckten Dachstühlen sehe ich immer die schräg und quer angebrachten Rispenbänder. Dienen diese nur der Stabilisierung und Aussteifung des Dachstuhles vor der Eindeckung oder haben sie auch beim eingedeckten Dach später noch eine statische Funktion?
Unser Dachdecker hat keinerlei Rispenbänder im Dachstuhl angebracht, obwohl er von den Sparrenlängen her nicht gerade einfach gestaltet ist. Weiterhin war wohl das Holz auch eher minderwertig, denn wir stellen mittlerweile massive Sparrenverdrehungen und lange, breite Risse in der Holzkonstruktion fest. Aber da kann man wohl nichts machen? Würde ein Schließen der Risse mit Holzkitt dauerhaft etwas bringen, zumindest optisch?
  • Name:
  • H.G.H.
  1. Nur ist gut

    Das ist ein klarer Mangel. Durch die Windrispen wird der Dachstuhl stabilisiert bzw. gegen seitliche Verschiebung gesichert. Die Ziegel spielen da keine Rolle.
    Alternativ wäre eine Bretterschalung in bestimmter Dimensionierung statt Windrispen einzusetzen. Offenbar wurde auch die Kippsicherung nicht richtig ausgeführt. Da wird gerne an den (teuren) Verbindern gespart. Rügen Sie das als Mangel. Wenn die Abnahme noch nicht erfolgt ist, muss der Zimmermann die Richtigkeit beweisen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. Statisch erforderlich!

    Foto von Helmuth Plecker

    Ihre Frage kann man nicht pauschal beantworten. Rispenbänder dienen der Aussteifung des Dachtragwerks. Vor- und nach der Eindeckung. Ob diese Maßnahme immer erforderlich ist oder durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann, steht in Ihrer statischen Berechnung (sollte sie zu mindestens). Dort sollte sogar drin stehen, mit welchen Nägeln das Rispenband befestigt werden muss am Sparren. Ob das Holz minderwertig ist, ist nun eine Behauptung von Ihnen. Es kommt nun mal vor, dass sich das Holz verdreht  -  das hängt aber nicht davon ab, ob das Holz minderwertig ist, sondern von den schlanken Querschnitten. Wenn das Holz reißt, in Faserrichtung (longitidual), ist das meist OK augfgrund der Trocknung. Das ist eine Schwindvorgang.
  3. Also das der Dachdecker Windrispen draufmacht ...

    Foto von Norbert Basqué

    Hallo H.G. H
    also dass der Dachdecker Windrispenbänder auf dem Dachstuhl befestigt ist schon abenteuerlich, es sei denn er hat auch den Dachstuhl aufgeschlagen, denn das dürfen die Dachdecker neuerdings, ähnlich, wie die Zimmerleute Dächer eindecken dürfen.
    Windrispenbänder dienen der Schubaussteifung des Daches; in früheren Zeiten wurden die Aussteifung durch ein diagonal von unten an die Sparren genageltes Brett übernommen. Bei Dachstühlen, die viele Kehlen und Grate aufweisen ist oftmals eine weitere Aussteifung durch Windrispenbänder nicht erforderlich, da die Aussteifung über die Grat- und Kehlsparren (Gratsparren, Kehlsparren) erfolgt.
    Um Ihre Frage aber ganz genau beantworten zu können, müsste man ihren Grundriss und die Dachausmittlung kennen.
  4. Nachtrag

    Vielen Dank für die Antworten. Unsere Firma hieß "Holzbau ... "
    Die sind Zimmermann und Dachdecker in einem gewesen. Das grundlegende Problem was ich habe, sind fehlende Arbeitspläne und unvollständige Statik. Zwar alles bezahlt und auch eingeklagt, aber im juristischen Dickicht hängengeblieben. Klage wegen angeblicher Unschlüssigkeit zurückgenommen und immer noch keine Pläne. Es ging u.a. darum, wer mir die Pläne nun zu liefern hat, der Architekt oder der Statiker. Die beiden schieben sich den schwarzen Peter gegenseitig zu, vom Statiker habe ich über den Architekten nur eine Rechnung bekommen, kenn ihn nicht mal. Statiker behauptet, mit mir keinen Vertrag zu haben. Architekt meint, für die Arbeitspläne des Dachstuhls sei der Statiker zuständig. So wird man von unseriösen Baufachleuten zum Narren gehalten, wenn man zu zeitig und bereitwillig zahlt. Aber noch ist hoffentlich nicht aller Tage Abend. Sobald ich einige noch fehlende Dokumente von Behörden erkämpft habe, kann die Sache hoffentlich geklärt werden.
    • Name:
    • H.G.H.
  5. Zum Nachtrag

    Foto von Norbert Basqué

    Hallo H.G. H,
    also zunächst einmal grundsätzlich. Die Werkplanung wird in der Regel vom Zimmereiunternehmen auf Basis der Statik gefertigt.
    Die Statik legt im wesentlichen fest, welche Dimensionen die statisch relevanten Bauteile wie Sparren, Pfetten etc. haben. Wenn der Statiker gut ist, finden Sie dort auch zusätzliche Angaben über die Verankerung der Bauteile, i.d.R. aber nur für die Befestigung der Pfetten am Ringanker des Mauerwerks; der Rest erfolgt im Rahmen der Werkplanung als konstruktive Durchbildung. Auf die Werkplanung haben Sie keinen Anspruch; es sei denn, es ist vertraglich besonders vereinbart.
    Der Statiker liefert Ihnen ausschließlich den Standsicherheitsnachweis, d.h. er legt fest, welches Tragsystem zum Einsatz kommt, wie Sparren und Pfetten hinsichtlich zulässiger Durchbiegung, Pressung etc. bemessen werden müssen.
    Wenn nicht besonders vom Statikerfestgelegt legt das Holzbauunternehmen fest, welche Befestigungsmittel zum Einsatz kommen; z.B. ob Sparrennagel oder Sparrenpfettenanker etc. verwendet werden.
    Zur Holzqualität ist zu sagen, dass nach DINAbk. 4078 Holz ausschließlich hinsichtlich der statischen Eigenschaften sortiert wird. Wahrscheinlich geht die Statik von Schnittklasse S10 aus; d.h. nicht jeder Riss ist zulässig  -  Frost- und Blitzrisse (Frostrisse, Blitzrisse) sind unzulässig.
    Bessere Holzqualitäten, wie technisch getrocknetes Konstruktionsvollholz sind möglich, kosten aber auch mehr. Hier wäre kundenorientierte Aufklärung der Bauherren durch den Architekten, resp. den Zimmermann wünschenswert.
    MfG
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