Hallo,
wir haben ein Haus mit Keller. Der Boden ist sehr lehmhaltig, es soll auch Schichtenwasser da sein. Ein Bodengutachten haben wir nicht machen lassen. Uns wurde geraten eine Drainage zu bauen. Dieses haben wir auch machen lassen. Die Drainage entspricht der Norm DINAbk. 4095 (wurde im Vertrag bestätigt). Es wurden blaue Stangenrohre mit Flies, Kies drunter und drüber, ein Kontrollschacht und ein Pumpenschacht (beide DNAbk. 300) verlegt.
Da wir nun schon die 3. Pumpe in 1 1/2 Jahren haben (Schwimmer verhakt sich mit Schlauch) und der Keller schon 2 mal nass war bzw. ist, hat der Drainagebauer uns einen größeren Schacht zugesagt (600 er).
Während des Baus stand die Bodenplatte häufig im Wasser. Nun meine Frage, ist es sinnvoll, wenn schon einmal aufgebuddelt wird, den neuen Schacht etwas tiefer als die Drainagerohre zu setzen, damit die Pumpe eher anfängt das Wasser abzupumpen? Wir dachten an 10 - 20 cm tiefer setzen.
Hoffentlich kann mir jemand helfen. Vielen Dank schon mal.
Drainageschacht tiefer setzen?
BAU-Forum: Keller
Drainageschacht tiefer setzen?
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Ich lese etwas von 2 DN 300er Schächten
Aber kein Übergabeschacht.
Ich halte die Lösung für ungünstig.
Sie können maximal die Pumpe "reinhängen"
Eine Dränung soll in eine, Übergabeschcht, mind. DNAbk. 1000 enden. Hier kann dann (wenn's Notwendig ist) eine Pumpe installiert werden. Dann sollte aber auch eine Alarmanlage installiert werden, um genau den Problemen vorzubeugen, welche Sie bisher hatten.
Link zum Thema: -
Übergabeschacht
Danke für die Antwort.
Richtig. Ich habe 2 Schächte DNAbk. 300, einen Kontrollschacht. In dem anderen ist die Pumpe, somit Übergabeschacht.
Ich habe mir Ihren Link angesehen. Eigentlich müsste ich ja dann an jeder Ecke des Hauses einen Kontrollschacht haben und dann einen Schacht DN 1000 (da könnte man wenigstens reinsteigen). Kann ich von dem Drainagebauer verlangen, dass er mir jetzt einen Schacht DN 1000 einbaut. Ich habe von ihm schriftlich bestätigt bekommen, dass die Drainage nach DINAbk. 4095 gebaut wurde.
Ist die DIN 4095 eigentlich nur käuflich zu erwerben oder auch sonst noch wo zu finden? -
DINen gibt es bei Beuth
somit nur käuflich zu erwerben.
Gehen Sie davon aus, dass das wesentlichste bei mir schon (natürlich nicht Wortwörtlich) zu erlesen ist.
Ansonsten: -
auch andere Pumpe
Hallo,
abgesehen davon, dass es nicht danach aussieht, dass die DINAbk. 4095 eingehalten wurde, so ist in solch engen Schächten eine Pumpe mit herkömmlichem Schwimmer ohnehin fehl am Platze. Es gibt doch auch leistungsfähige Pumpen mit integriertem Schwimmer. Da kann sich dann auch nichts verharken. Bei einem 1-Meter-Schacht können Sie auch herkömmliche Pumpen nehmen.
Wenn Sie ein Wasserproblem im Keller haben, wenn die Pumpe versagt, dann sieht es auch ganz nach einem anderem Lastfall aus. Sind Sie sicher, dass Ihre Kellerwand darauf ausgerichtet ist?
Viele Grüße -
Der Sinn einer Dränung ist, nach DIN 18195-4 ...
Der Sinn einer Dränung ist, nach DINAbk. 18195-4 "Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden; Bemessung und Ausführung - 2000/08" abdichten zu können, obwohl ohne Dränung, Wasser nach DIN 18195-6 "Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser; - 2000/08", hier dann aufstauendes Sickerwasser ansteht.
Wenn die Dränung dann aber versagt, ist / könnte die Abdichtung auch versagen.
Ergo:
Wenn die Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser geplant und ausgeführt worden wäre, hätte es keiner Dränung bedurft.
Aber wer kennt sich schon mit solchen Feinheiten aus ;-( -
Kellerabdichtung
Hallo,
unser Keller hat eine "normale" Abdichtung. Lt. Werkvertrag: 2 waagerechte Isolierungen gegen aufsteigende Feuchtigkeit, unter der Sohlplatte eine PE-Kunststoff-Folie, Hohlkehle, im erdbedeckten Bereich der Kelleraußenwände wird eine senkrechte Abdichtung mit Dickbeschichtung gegen Erdfeuchte und nicht drückendes Wasser aufgebracht.
Wir haben auf Anraten des Bauleiters und des einen Maurers (Chef von der Maurergruppe) eine Drainage eingebaut. War wohl ein Fehler, wir hätten wohl besser die bessere Abdichtung nehmen sollen.
@Mark Carden
Verstehe ich es richtig =>
normale Abdichtung (nicht drückendes Wasser) und Drainage,
oder
bessere Abdichtung (drückendes Wasser) keine Drainage
Das hat beides das gleiche Ergebnis. Es sollte zumindest im Normalfall das gleiche Ergebnis haben.
Vielen Dank schon mal. -
Solange die Dränung funktionier, hat es das selbe ...
Solange die Dränung funktionier, hat es das selbe Ergebnis.
= Trockener Keller.
Sollte Die Dränung versagen und es ist nicht gegen den dann anstehende Lastfall gesperrt worden, kann die Absperrung versagen und der Keller wird nass.
Nach diesem hört es sich nun bei Ihnen an.
PS: Die PE Folie unter der Bodenplatte ist keiner Abdichtung, sondern eine Trennschicht - mehr nicht.
1. Als nächstes stellt sich die Frage nach der Höhenlage der Dränrohre (sicherlich falsch angeordnet)
2. Dann die Frage nach einer Flächendränung unter der BP (wenn der Baugrund nicht wasserundurchlässig ist)
3. Dann die Frage ob überhaupt geplant wurde
4. usw. ca. 87,5 Fragen
Nun zu Ihrer ersten Frage:
Es wäre Sinnvoll sich jemanden dazu zunehmen, der weiß wie Drainageanlagen erstellt werden.
Kostet zwar Geld, hilft Ihnen aber hier sicherlich weiter.
Ich hoffe es ist mir keiner Böse, wenn ich zu jemanden meines gleichen raten würde.
Eine öbuvAbk. Sachverständige des Maurer u. Betonbauerhandwerks.
Schließlich sind es meistens Rohbauer, welche Dränungen bauen. -
Guten Morgen! 1. Die Dränrohre wurden seitlich der ...
Guten Morgen!
1. Die Dränrohre wurden seitlich der Bodenplatte verlegt.
2. Unter der Bodenplatte wurde keine Flächendränung gemacht - Lehmboden (wurde uns auch nicht gesagt bzw. überhaupt darüber gesprochen, wusste gar nicht, dass es sowas gibt zu dem Zeitpunkt)
3. Geplant wurde wohl auch nicht. Der Bauleiter der Firma hat gemeint, Bodengutachten brauchen wir nicht, wir schauen uns die Baugrube an. Und dann hat der Maurer gemeint, wir brauchen eine Dränung und ich musste innerhalb einer Woche jemanden finden der das macht. Alles ziemlich blöd gelaufen.
Also die Dränrohre sind neben der Bodenplatte und ich habe gerade ausgemessen, dass der Schacht ca. 30 cm tiefer als die Dränrohre liegen muss. Ist die Schachttiefe ausreichend?
Sie haben sicherlich recht mit den Sachverständigen, aber uns ist leider im Moment das Geld ausgegangen. Ich hoffe, dass ich mit meinem Wissen was ich von Ihnen bekomme, dem Drainagebauer sagen zu können wie er es bauen muss. Wenn ich ihm mit einem Sachverständigen noch auf die Pelle rücke, stellt er sich womöglich noch quer und wir müssten es noch vor Gericht austragen. Im Moment ist er noch bereit uns einen größeren Schacht zu setsen und den Keller trocken zu bekommen. Ich hoffe, das er seine Meinung nicht noch ändert.
Wenn er anfängt sich quer zu stellen, werden wir selbstverständlich einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt hinzuziehen. -
Falsche Denke
Fakt ist, ihre Abdichtung ist (nun?) kaputt.
Sonst würde kein Wasser reinkommen.
Es sein denn, es kommt über Bauteildurchdringungen der Sohle etc. -
Abdichtung
Es ist Wasser reingekommen. Heißt das => Abdichtung kaputt und es kommt immer wieder Wasser rein?
Sachverständiger => alles überprüfen lassen (Haus ausbuddeln)
Wenn der Sachverständige feststellt, dass die Abdichtung kaputt ist, muss dann der Drainagebauer den Schaden übernehmen? Nicht nur die kaputte Dichtung, sondern auch Pflaster wieder setzen usw.
Wenn Abdichtung heile (was wahrscheinlich ja nicht der Fall ist) würden wir den Sachverständigen zahlen.
Der eine Mann von der Trocknungsfirma meinte, dass eine Abdichtung nie 100 %ig in Ordnung ist. Es gibt immer Haarrisse.
Frage: Wie lange dauert es bis eine Dämmung anfängt zu schimmeln? Am 13.12. haben wir den Schaden festgestellt. Ich mache mir wegen evtl. Schimmel sorgen.
Wie geht man denn dann in einem solchen Fall vor?
Sachverständigen zur Überprüfung hinzuziehen und dann evtl. Klagen?
Mir wurde gesagt, wenn die Drainage nicht richtig gebaut wurde, würde ein "eingebauter Mängel" vorliegen und der Drainagebauer wäre 30 Jahre in der Gewährleistung. Ist das richtig?
Vielen Dank für Ihre Mühe mir zu helfen. -
Einiger Ihrer Fragen darf ich nicht beantworten. Denn ...
Einiger Ihrer Fragen darf ich nicht beantworten.
Denn dann wurde ich Rechtsberatung betreiben.
Wenn jemand behauptet, eine Abdichtung im 3. Jahrtausend erstellt hat immer Haarrisse, dann weiß zumindest ich, was ich von so einem zu halten habe.
Ein Sachverständiger stellt fest.
Was Sie dann mit den Feststellungen betreiben, obliegt Ihnen.
Sie haben dann aber den Beweis angetreten, dass eine Undichtigkeit vorliegt, wenn dieses so wäre.
Das Wasser muss ja irgendwie reinkommen.
Ob die Undichtigkeit schon vorher vorlag - dann dem Abdichter anzulasten wäre, oder aber erst nachher durch eine Fehlfunktion der Dränung, mag ich aus der Entfernung nicht abschätzen zu können.
Nehmen Sie einen Drän- und Abdichtunkspezialisten.
Ich habe hier schon so viel Sch ... zu lesen müssen.
Die 30 Jahre können Sie vergessen, .
Der haftet so lange wie die Gewährleistungsfrist läuft.
2,4 oder 5 Jahre im Regelfall, der Vertragsart und wann abgeschlossen.
Lansam wird der Thread sehl lang.
Sie dürfen mich aber gerne anrufen wenn noch technische Fragen bestehen.
Telefonnummer ist im Profil hinterlegt.
Sie wären nicht die erste die davon Gebrauch macht
Interne Fundstellen
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