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Abnahme eines Edelstahlschornsteins durch den Bezirksschornsteinfeger: Konformität mit aktuellen Ableitbedingungen
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Abnahme eines Edelstahlschornsteins durch den Bezirksschornsteinfeger: Konformität mit aktuellen Ableitbedingungen

Der Bezirksschornsteinfeger nimmt bei meinem Nachbarn einen neu errichteten Edelstahlschornstein ab. Der Schornstein ist an der Traufe und geht schätzungsweise 50cm über First und ist wasgrecht 6 meter vom First entfernt. Frage: Geht das überhaupt noch nach den neuen Ableitbedingungen?
  1. wer abnimmt sagt dass es geht

    Der Bezirksschorni nimmt ab, also sagt er dass es geht, er ist ausgebildet und kennt alle Vorschriften. Wenn die tatsächliche Ableitung sie schädigt müssen sie klagen. Zuerst kostet es sie einen Privatgutachter, dann bestellt das Gericht einen amtlich vereidigten Sachverständigen. Kostet viel Geld und geht über Jahre. Der Klügere gewinnt.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Also

    So hinnehmen wie es ist und gut sein lassen.Stören tut es mich ja nicht. Hatte nur die neuen Vorschriften gelesen im Zusammenhang mit dem Austausch meines alten kaminofen und dachte wie geht das
  3. doch noch eine Frage

    nach welchem Kriterium kann der Schornsteinfeger so einen Schornstein welche 40cm über First geht und waagrecht 6 Meter vom First entfernt (an der Traufe) ist abnehmen? Wie vorher schon geschrieben geht das doch nach den neuen Bedingungen gar nicht mehr.

    Oder gibt es Ausnahmen? Das Gebäude ist schon ein bisschen älter.

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