Ich war gerade beim Notar wegen eines Wohnungskaufes (Dachgeschosswohnung bei meiner Schwiegermutter )
Jetzt hat mir mein Notar gesagt das es 2 Möglichkeiten gibt um die Eigenheimzulage zu bekommen.
1. Wohnungskauf nach vorheriger Teilungserklärung durch das Landratsamt (es wird ein 2 tes Grundbuch ausgestellt ) so hatten wir das eigentlich vor, oder
2. Kauf eines Dauer Wohnrechtes das min 50 Jahre gelten muss,
auch hier nach vorheriger Teilungserklärung, hier wird allerding kein 2 tes Grundbuch erstellt und diese Variante ist günstiger.
Meine Frage: Ist Variante 2 rechtlich genauso Problemlos wie Variante eins oder muss hier noch auf besondere Dinge geachtet werden (Steuerrechtlich )?
Eigenheimzulage bei Dauer Wohnrecht
BAU-Forum: Baufinanzierung
Eigenheimzulage bei Dauer Wohnrecht
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Wille
Hallo,
was wollten Sie denn ursprünglich? Doch die Wohnung kaufen.
Lassen Sie sich vom Notar über die rechtlichen Folgen der beiden Möglichkeiten aufklären. Schließlich hat der Gesetzgeber den Notar für folgenreiche Rechtsgeschäfte mit Grundstücken nicht ganz unbegründet eingesetzt. Es ist schon ein Unterschied, ob Sie Eigentümer werden oder ein Dauerwohnrecht erhalten.
Einen Steuerberater sollten Sie auf alle Fälle einschalten.
Viele Grüße
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- … Aber es geht ja weiter: Kann der Fragesteller denn für die eigengenutzte Wohnung und zugleich für die von der Mutter genutzte Wohnung die Eigenheimzulage beantragen? (Immer vorausgesetzt, dass das mit dem Nießbrauch kein Problem …
- … entstanden ;-), hätte zwar in der Beratung etwas Geld gekostet, zweimal Eigenheimzulage wäre aber durchaus drin gewesen. …
- … alle Bauanträge für die Eigenheimzulage müssen eingereicht sein, gestalten lässt sich jetzt nichts mehr. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimzulage auch bei Austragshaus/Betriebsleiterwohnhaus? Bin noch nicht Eigentümer des Grundstücks!
- … Eigenheimzulage auch bei Austragshaus/Betriebsleiterwohnhaus? Bin noch nicht Eigentümer des Grundstücks! …
- … Eigentümer des Hofes und auch des zu bebauenden Grundstückes sind (noch) meine Eltern. Der Hof wird jedoch voraussichtlich später mal an mich übergeben werden. Wenn ich in 2005 noch den Bauplan bei der Gemeinde einreiche, kann ich dann trotzdem Eigenheimzulage beantragen, obwohl ich noch nicht Eigentümer des Grundstückes bin? …
- … mir meine Eltern das Grundstück noch dieses Jahr übergeben um die Eigenheimzulage beantragen zu können, oder wäre hier auch Erbbaurecht, Erbpacht o.ä. möglich …
- … ja alle Kosten des Neubaus trage und allein aus dieser Tatsache Eigenheimzulage beantragen kann? …
- … notariell), da kann Ihnen aber das FA sagen obs für die Eigenheimzulage ausreicht. …
- … Da die Eigenheimzulage erst gewährt wird ab Selbstnutzung müssen aucherst dann alle Voraussetzungen erfüllt …
- … noch einreichen und zudem Eigentümer des Grundstückes sein. Über Erbbaurecht, Dauerwohnrecht etc. wusste hier keiner so recht eine Antwort. …
- … Ich hätte durchaus noch die Chance auf Eigenheimzulage, wenn ich dieses Jahr noch den Bauantrag bei der Gemeinde einreiche …
- … sein (ich bin Eigentümer des Grundstückes oder Erbbauberechtigter, habe ein dauerhaftes Wohnrecht auf dem Grundstück etc. pp). Somit kann ja diese Eigentumssache (Notarvertrag …
- … Aber den Antrag zur Eigenheimzulage Stelle ich ja auch dann erst wenn ich einziehe, richtig? …
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- … ersetzen. Kann ich die Aufwendungen in 2004 der für 2003 beantragten Eigenheimzulage nachträglich zuschlagen? …
- … ob die Abschreibung mit Afa, Schuldzins usw. besser ist oder die Eigenheimzulage. …
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- … Nur würden wir gerne natürlich noch noch die bisherige Eigenheimzulage mitnehmen. …
- … ich in den Genuss des Grundbucheintrages / Besitzverhältnisses komme ohne die volle Eigenheimzulage zu schmälern. …
- … Eigenheimzulage min. 5 % der Kaufsumme max. 2500 / Jahr, da keine Kinder …
- … Gibt es auch ein Modell, wo ich ebenfalls im Grundbuch stehen kann uns Sie trotzedem die volle Eigenheimzulage bekommt? …
- … Eigenheimzulage also 1022,- p.a. erhalten. …
- … was ich hier vorschlage: Lassen Sie für sich ein Wohnrecht auf Lebenszeit eintragen und Ihre Partnerin wird Alleineigentümerin. Sollten Sie sich …
- … das Haus nie veräußern können, ohne das Sie der Löschung Ihres Wohnrechtes zustimmen, also eine Lösung herbeigeführt wird, mmit der beide Leben …
- … Bei dem Wohnrecht aber …
- … Meinung nach, ist genau dieses Beispiel ein weiterer Grund dafür die Eigenheimzulage mindestens zu überarbeiten oder ganz zu streichen. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Grundstücksbewertung bei Eigentumswohnung/Aufstockung
- … Bungalow, für dessen Aufstockung der Bauantrag schon eingereicht wurde (Sicherung der Eigenheimzulage;) …
- … darauf bedacht sein, dass er im worst case wenigstens ein lebenslanges Wohnrecht erhält. …
- … Eigenkapital: 5.000 + ca. 15.000 (abgezinste Eigenheimzulage, ohne Grundbucheintrag) …
- … m²), die Baukosten mit einem Sicherheitsabschlag von 20 %, dann EKAbk., Eigenheimzulage, EL abziehe, würde ich auf einen Beleihungswert von unter 80 % rauskommen. …
- … Wichtig, wenn ein lebenslanges Wohnrecht für Pa eingetragen wird, will die Bank in jedem Fall den …
- … Insgesamt natürlich schon recht knapp mit EKAbk., Vorfinanzierung der Eigenheimzulage sehr teuer, habt Ihr mit 8*2556 gerechnet? …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Finanzierung als Student?
- … wohnrecht? …
- … nehmen sie ihre Eltern als bürgen, zur Sicherheit für ihre Eltern lassen sie ein wohnrecht eintragen. wenn das der Bank nicht reicht kann ja ihre …
- … und an nahe Familienangehörige unentgeltlich zur Nutzung überlassen sollten Sie die Eigenheimzulage als, wenn auch nur kleines, Standbein Ihrer Finanzierung nicht vergessen! …
- … diesem Jahr erfolgt und eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung für die Eltern erfolgt, Eigenheimzulage beantragt werden kann, und so die Einkommensvoraussetzungen stimmen (wird beim Student …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - 10827: Eigenheimzulage bei Dauer Wohnrecht
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