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Anspruch auf Eigenheimzulage übertagen
BAU-Forum: Baufinanzierung

Anspruch auf Eigenheimzulage übertagen

Hallo!
Ich hätte da eine Frage an die Experten hier Im Forum. Es geht um die Übertragbarkeit des Anspruchs auf Eigenheimzulage in Bayern. Im Dezember 2003 reichte mein Vater einen Bauplan für einen Anbau an unser Wohnhaus ein. Das Haus gehörte zu diesen Zeitpunkt meinen Vater. Der Anbau war von Anfang an für die Nutzung zu meinen Wohnzwecken (Sohn) gedacht. Ca. 180 m² Wohnfälche separater Eingang usw.
Der Bauplan wurde dann im September 2004 genehmigt. Da ich 2004 noch nicht verheiratet war und auch noch keine Kinder hatte wurde der Bau nicht sofort ausgefürt, sondern eben erst mal die Eigenheimzulage von 2003 gesichert. Mittlerweile bin ich verheiratet und habe auch ein Kind. Außerdem gilt der Baupaln nur noch bis September 2008, da auch noch keine Baubeginnsanzeige gemacht wurde.
Zum 31.12.06 hat mein Vater mir sein betriebliches und auch privates Vermögen überschrieben, also auch den zu bebauenden Grund. Im Vorhanden Haus hat er nun ein Wohnrecht. Auf die Frage ob das für die evtl. spätere Gewährung von Eigenheimzulage schädlich sein könnte meinen sowohl Notar, als auch Steuerberater, dass das kein Problem sei, wegen Rechtsnachfolge und Fußstapfenprinzip oder so. Bauamt meine auch einfach Bauherrenwechsel machen und gut is.
Trotzdem stellt sich mir nun die Frage ob ich die Eigenheimzulage irgendwie verspielen kann. Im Moment ist als Bauherr noch mein Vater angegeben und es wurde noch kein Baubeginn angezeit. Kann ich nun einen Bauherrenwechsel auf meinen Namen machen und Baubeginn anzeigen? Kann ich dann die Eigenheimzulage beanspruchen, der Bauantrag ist ja von 2003 und es wird das Objekt das 2003 geplant war auch so errichtet. Ich trage dann als Bauherr auch die Herstellungskosten und der Anbau war von Anfang an für meine Zwecke gedacht.
Ich bedanke mich schon jetzt recht herzlich für Ihre Antworten.
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