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Eigenheimzulage bei Wohnrecht
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage bei Wohnrecht

Hallo,
wir haben im Oktober 2000 einen Altbau (Zweifamilienhaus) von den Schwiegereltern übernommen. Es wurde ein reeller Kaufpreis vereinbart und für die Schwiegereltern ein lebenslanges Wohnrecht für die Wohnung im Erdgeschoss im Grundbuch festgelegt. Da wir die zweite Wohnung erst komplett sanieren wollten, sollte der Einzug erst später erfolgen. In der irrigen Meinung einen Anspruch auf Eigenheimzulage zu besitzen, da wir ja eine unentgeltliche Überlassung an Verwandte vorgenommen hatten haben wir dann einen Antrag gestellt, der dann auch prompt abgelehnt wurde, da die Eltern ja die Wohnung nicht unentgeltlich überlassen bekommen, sondern lediglich ihr Wohnrecht in Anspruch nehmen. Im November 2001 waren wir dann mit dem Umbau fertig und sind eingezogen. Wir haben daraufhin einen neuen Antrag gestellt und bekamen diesen ebenfalls abgelehnt mit der Begründung, dass das Wohnrecht ja noch eingetragen wäre. Der Einwand, das wir das Haus ja selbst nutzen ließ der Finanzbeamte nicht gelten.
Es kann doch wohl nicht sein, das ich die Zulage bei einer schwammigen unentgeltlichen Überlassung bekomme und bei einer rechtlich sicheren Wohnrechtseintragung nicht. Ich habe auch im Internet trotz intensivster Suche nichts gefunden  -  das waren alles Fälle ohne eigene Nutzung oder Antragstellungen von Leuten, die nur ein Wohnrecht hatten  -  der Eigentümer aber ein Anderer war.
Was kann man tun?
Vorab schon mal vielen Dank
Gruß
Siegfried
Ich hatte was gefunden, was genau meinem Fall entspricht: Einfach auf dem unten stehenden Link Eigenheimzulage als Suchbegriff eingeben  -  Betrifft den Fall Eigenheimzulage für Dachausbau im Haus der Eltern.
  • Name:
  • Siegfried Plewka
  1. Heißes Eisen

    Da es sich um ein 2-Famileinahus handelt und sie auch in einer Wohnung wohnen und diese auch bezahlt haben, steht ihnen "normalerweise" auch die EHF zu. Das mit der schwammigen Formulierung gibt jetzt Spielraum für Interpretationen. Opfern sie ein paar € und gehen sie unbedingt zum Steuerberater. Die Chancen stehen gut.
    Gruß
    Harald Schneider
  2. Man kann

    den Klageweg bestreiten! (Bescheid widersprechen u. evtl. klagen) Wenn Ihr Fall so einzigartig ist das Sie bis zum BFH müssen, dann viel Geduld und gute Nerven.
    Bei derartigen Konstruktionen bekommen angesichts leerer öffentlicher Kassen die entsprechenden Stellen (oft mit Recht) besonders große Augen.
    Besser wäre es gewesen, vorab eine "verbindliche Auskunft" vom FA einzuholen.
  3. Wenn die Eltern keine Miete zahlen müssen, wohnen sie unentgeltlich.

    Die Eltern haben ihr Haus verkauft. An wen auch immer  -  das dürfte egal sein. Die Eltern wohnen jetzt mietfrei in dem von Ihnen gekauften Haus  -  von wem auch immer gekauft.
    Sie überlassen den eigenen, nicht selbst genutzten Wohnraum kostenlos Verwandten 1. Grades. Dafür gibt es es m.E. Eigenheimzulage, wenn Sie diese noch nicht selbst beansprucht haben.
    Bei der 2. Wohnung sieht es schlechter aus. Hierfür könnte Ihre Frau nochmal die Eigenheimzulage beantragen, da aber kein neuer Wohnraum geschaffen wurde, sondern das Haus von vornherein als 2-Familienhaus deklariert ist, stehen die Chancen da wohl schlecht.
    1x Eigenheimzulage für "gebrauchte Immoblilie" dürfte bei Ihnen aber durchaus möglich sein oder Ihnen sogar zustehen. Wie die Vorredner schon anregten, sollten Sie Ihre Ansprüche durchsetzen. Nicht jeder FA-Beamte taugt was  -  diese machen auch Fehler. Und wenn ein (unfähiger) FA-Beamter Ihren Antrag zu Unrecht ablehnt, ist das Bestand, wenn Sie dem nicht widersprechen. Wehren Sie sich, wenn Sie glauben, sich ungerecht behandelt zu fühlen.
    • Name:
  4. Einspruch

    Hallo Siegfried,
    legen Sie auf alle Fälle rechtzeitig (innerhalb der Rechtsbehelfsfrist) schriftlich Einspruch gegen den Bescheid ein. Die Begründung für Ihren Einspruch können Sie noch später nachreichen. Sie haben dann etwas mehr Zeit, mit einem Steuerberater den Sachverhalt zu klären und ggf. die Einspruchsbegründung zu erarbeiten.
    Herzliche Grüße
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