Guten Tag!
Da mein Lebengefährte und ich die Landwirtschaft seiner Eltern weiterführen wollen, aber das elterliche Haus zu klein für uns alle ist, haben wir uns überlegt ein eigenständiges Häuschen auf den Hofgrund zu bauen. (Niederbayern)
Nach reiflicher Überlegung wäre die einzige Möglichkeit unseren Traum zu verwirklichen, vier alte Garagen zwischen Stall und Stadl wegzureißen. Allerdings befinden sich die Außenmauern genau an der Grundstücksgrenze. Und diese müssten wir auch bebauen, da sonst das Haus mitten im Hof stehen würde und die tägliche Arbeit massiv behindern würde. Zudem hat der Nachbar ein Gebäude erbaut (schon vor Jahren), das die vorgeschriebenen 5 m Abstand nicht einhält.
Welche Möglichkeiten für uns gibt es, die rechtlich in Ordnung sind, dorthin ein Haus zu bauen? Müssen WIR dann den Abstand einhalten? Es stand ja bereits ein Gebäude!
Für einen guten Rat bin ich sehr dankbar!
Gruß, Claudia
Einfamilienhaus über die Bebauungsgrenze?
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen
Einfamilienhaus über die Bebauungsgrenze?
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Einfamilienhaus auf landwirtschaftlichem Grund
Hallo Frau Ring,
da die Situation doch ein wenig problematischer ist, wäre es sinnvoll sich dafür Unterstützung durch einen Architekten zu holen. Die Bebauungsmöglichkeiten sollten evtl. mit der Gemeinde und dem zuständigen Landratsamt abgeklärt werden.
Eine Lösungsmöglichkeit wird sich dann sicher finden lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Frohe Weihnachten und ein Gutes Neues Jahr aus Niederbayern -
Antwort
Vielen Dank Herr Rieder für die zügige Antwort!
Ja, wir werden einen Architekten zu Rate ziehen. Wir wollten nur sicher gehen, ob es überhaupt möglich wäre dort ein Einfamilienhaus zu bauen. Nicht dass die Hoffnung gleich im Keim erstickt wird.
Nochmals recht vielen Dank und auch Ihnen und Ihrer Familie ein besonders schönes Weihnachtfest!
Freundliche Grüße, Claudia Ring -
Ohne Nachbarzustimmung nicht möglich
Erstens muss der Nachbar zustimmen und muss die nicht eingehaltene Abstandfläche per Baulast übernehmen. Wenn er das nicht will muss das Gebäude mindestens 3 m Grenzabstand einhalten. Wenn gegenüber dem geplanten Haus bereits ein Gebäude steht kommt es noch auf die Einhaltung der Abstände untereinander an. Werden diese zu gering, ist eine Baulastübernahme gar nicht möglich, oder Sie müssen eine Brandwand ohne Fenster an der Grenze errichten.
Aber wie gesagt: Zu diesem Punkt ist die Nachbarzustimmung ausschlaggeben. Durch die bestehenden Garagen haben Sie kein Grenzbebauungsrecht für ein Wohnhaus, da die Garagen unter Umständen ohnehin an der Grenze zulässig sind.
Zweitens ist noch abzuklären, ob das Haus planungsrechtlich zulässig ist, bevor man große Pläne schmiedet. Dazu wäre erstmal wichtig zu wissen, wo die Hofstelle liegt. Im Außenbereich? Im Ortskern oder einem Gebiet mit B-PlanAbk.? Hierzu fragen Sie beim Bürgermeisteramt an.
Gruß
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