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Unterirdischer Gastank verletzt Baugrenze
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Unterirdischer Gastank verletzt Baugrenze

Hallo,
wir bauen in B-Württemberg ein Einfamilienhaus. Der Bauaushub steht unmittelbar bevor. Ich möchte auf dem Grundstück einen unterirdischen Flüssiggastank vergraben. Darf der Tank die Bebauungsgrenze des Grundstückes verletzen? Baugrenze liegt 2,5 m hinter der Grundstücksgrenze. Der Domschacht zum Befüllen des Tanks würde innerhalb der Baugrenze liegen. Hat hier jemand Erfahrung? Was ist im Zwischenraum Bebauungs- / Grundstücksgrenze eigentlich erlaubt?
Im Voraus vielen Dank für zahlreiche Antworten.
Gruß
Jörg
  • Name:
  • J. Red
  1. und wenn ...

    ... der Tank heute eingegraben und verfüllt wird, wer sieht ihn dann morgen noch? Hauptsache sie bleiben auf Ihrem Grundstück!
    Rechtlich wäre dies nicht richtig aber praktisch machbar ...
    • Name:
    • ANDRE
  2. Landesbauordnung

    Foto von Lieselotte Tussing

    haben Sie schon überprüft, ob Ihr Flüssiggasbehälter nicht sowieso der Genehmigung durch die Baubehörde bedarf?
    LBOAbk. s.u.a. Link.
    • Name:
  3. Wieso rechtlich nicht richtig

    @Andre,
    nach meiner Auffassung stellt der Gastank keine Verletzung irgendwelcher baurechtlicher Geschichten dar. Dem Gastank ist eine (Isolations-) Prüfbescheinigung des Hersteller beigelegt. Nach Verlegung der Rohrleitung zum Haus wird die Anlage noch einer Druckprüfung mit Bescheinigung unterzogen. Ich denke (bin mir aber nicht sicher) dass die Baugrenze nur durch oberirdische Anlagen oder Gebäude verletzt werden kann. Wie sieht es im übrigen bei einem Lichthof (Abgrabung bis zur Kellersohle Größe ca. 2x5 m) vor dem Keller aus, der die Baugrenze verletzt?
    @TU,
    der Link ist wirklich spitze und nur zu empfehlen. Bzgl. des gastanks habe ich in der Schnelle nichts gefunden. Trotzdem vielen Dank.
    • Name:
    • jörg
  4. welches Bundesland

    Foto von Lieselotte Tussing

    ist es denn?
    • Name:
  5. Baden-Württemberg

    @TU,
    steht auch oben in meinem ersten E-Mail
    Gruß
    • Name:
    • Jörg
  6. Blinder Vogel

    Foto von Lieselotte Tussing

    ! ich natürlich!
    außer dem u.a. Link habe ich beim Querlesen der LBOAbk. BW nichts gefunden, hoffe aber, dass sich noch ein kenntnisreicher Architekt dazu meldet.
    • Name:
  7. Baulinie = Bebauungsplan

    Foto von Martin G. Halbinger

    Baulinien sind Festsetzungen eines Bebauungsplans (egal ob einfach oder qualifiziert). In der Regel bedeutet dies: bauliche Anlagen (auch Erdtank) sind nur innerhalb der Baugrenzen / Baufenster zulässig.
    Grundsätzlich kann (und wird) die Baubehörde Ausnahmen zulassen.
    Wenn Ihr Erdtank genehmigungsfrei ist (je nach Größe z.B. in Bayern bis 10 m³; siehe LBOAbk.) stellen Sie einen Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan bei Ihrer Baubehörde oder reden Sie einfach mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
    Evtl sind ja im Text zum Bebauungsplan Regelungen zu Nebenanlagen oder es gibt andere betroffene Verordnungen.
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