wir haben einen ziemlichen Problemfall mit unserem (geplanten) Bauantrag für ein Einfamilienhaus. Vielleicht kann mir hier im Forum jemand eine Einschätzung geben, wie wir uns verhalten sollten.
Wir haben eine Kaufoption auf ein Grundstück, das im Bebauungsplan für Einfamilienhausbebauung zulässig ist. Das Gebiet im Bebauungsplan ist ebenso wie "unser" Grundstück noch nicht erschlossen, liegt aber an einer bereits erschlossenen Straße (und grenzt an ein erschlossenes Grundstück), sodass die Erschließung durch uns sichergestellt werden kann (und werden wird).
Dennoch hat das Bauamt der Gemeinde signalisiert, dass sie den Bauantrag ablehnen werden (der Bauausschuss wird wahrscheinlich ablehnen), da die Bebauung des Grundstückes ein späteres Umlegungsverfahren des Gebietes erschweren würde.
Nun meine Frage: Sollen wir den Antrag einreichen (um eine mgl. Eigenheimzulage zu sichern) und später gegen eine Ablehnung Einspruch erheben. Hätte ein Gang vor das Verwaltungsgericht Aussicht auf Erfolg?
Warum kann die Gemeinde eine Bebauung mit dem Hinweis auf Schwierigkeiten auf ein späteres Umlegungsverfahren verhindern?
Erstens besteht ein gültiger Bebauungsplan und die Umlegungsflächen könnten bestimmt werden, zweitens kann man (falls es irgendwann zum Umlegungsverfahren kommt) das bebaute Grundstück mit einbeziehen (wie man es an anderer Stelle auch macht). Ich sehe ein, dass die Bauverwaltung mehr Arbeit hätte, aber verhindert würde doch keine Umlegung.
Aufgrund der niedrigen Bautätigkeit in der Gemeinde ist die Entwicklung des Gebiets trotz Bebauungsplan sehr fraglich, sodass es sein könnte, dass das gesamte Gebiet auf lange Sicht nicht erschlossen und genutzt wird.
Wie verbindlich sind die Grundstücksgrenzen innerhalb des B-Plans? Kann ich statt eines 450 m² Grundstücks, wie es im Bauplan beschrieben ist ein 500 m² Grundstück erwerben und unter Einhaltung der Bebauungsgrenzen bebauen?