Ablehnung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Ablehnung

Liebes Forum, (betrifft Bayern)
wir haben einen ziemlichen Problemfall mit unserem (geplanten) Bauantrag für ein Einfamilienhaus. Vielleicht kann mir hier im Forum jemand eine Einschätzung geben, wie wir uns verhalten sollten.

Wir haben eine Kaufoption auf ein Grundstück, das im Bebauungsplan für Einfamilienhausbebauung zulässig ist. Das Gebiet im Bebauungsplan ist ebenso wie "unser" Grundstück noch nicht erschlossen, liegt aber an einer bereits erschlossenen Straße (und grenzt an ein erschlossenes Grundstück), sodass die Erschließung durch uns sichergestellt werden kann (und werden wird).
Dennoch hat das Bauamt der Gemeinde signalisiert, dass sie den Bauantrag ablehnen werden (der Bauausschuss wird wahrscheinlich ablehnen), da die Bebauung des Grundstückes ein späteres Umlegungsverfahren des Gebietes erschweren würde.
Nun meine Frage: Sollen wir den Antrag einreichen (um eine mgl. Eigenheimzulage zu sichern) und später gegen eine Ablehnung Einspruch erheben. Hätte ein Gang vor das Verwaltungsgericht Aussicht auf Erfolg?
Warum kann die Gemeinde eine Bebauung mit dem Hinweis auf Schwierigkeiten auf ein späteres Umlegungsverfahren verhindern?
Erstens besteht ein gültiger Bebauungsplan und die Umlegungsflächen könnten bestimmt werden, zweitens kann man (falls es irgendwann zum Umlegungsverfahren kommt) das bebaute Grundstück mit einbeziehen (wie man es an anderer Stelle auch macht). Ich sehe ein, dass die Bauverwaltung mehr Arbeit hätte, aber verhindert würde doch keine Umlegung.
Aufgrund der niedrigen Bautätigkeit in der Gemeinde ist die Entwicklung des Gebiets trotz Bebauungsplan sehr fraglich, sodass es sein könnte, dass das gesamte Gebiet auf lange Sicht nicht erschlossen und genutzt wird.
Wie verbindlich sind die Grundstücksgrenzen innerhalb des B-Plans? Kann ich statt eines 450 m² Grundstücks, wie es im Bauplan beschrieben ist ein 500 m² Grundstück erwerben und unter Einhaltung der Bebauungsgrenzen bebauen?

  • Name:
  • Joerg
  1. Ablehnung des Bauantrages wegen zukünftigem Umlegungsverfahren

    ...
  2. Ist denn schon eine Veränderungssperre beschlossen?

    Hallo,
    da fällt mir nur ein "Bauvorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren", Stellungnahme der Gemeinde abwarten, wenn keine kommt innerhalb kürzester Zeit hochziehen, also vielleicht mit Holkzständerbauweise planen und dann im Februar einziehen, also für Tatsachen schaffen.
    Dazu brauchen Sie aber einen fixen Architekt, und der muss prüfen, ob die Erschließung auch wirklich gesichert ist.
    Also schauen Sie mal, ob Sie noch einen Architekten finden, der das bis zum 30.12. hinbekommt.
    Besser wäre es aber doch, Sie verzichten auf die Eigenheimzulage und gehen das nächstes Jahr in Ruhe an, sonst könnte es bei einer Schnellplanung unangenehm und vielleicht teurer als durchdachte Planung und dann ohne Eigenheimzulage werden.
    Gruß
  3. leider fehlt durch die Eigenheimzulage die Zeit, das richtig zu machen

    Hallo Andreas,
    erstmal Danke für die Antwort.
    Gestern habe ich mich mit dem Architekten zusammengesetzt. Er wird den Plan noch in diesem Jahr fertigbekommen  -  sieht zwar Schwierigkeit auf uns zukommen, hält diese eventuell aber für lösbar. Die ganze Planeingabe bringt ein großes Risiko mit sich, ob der Plan genehmigt werden kann (wir risikieren zunächst die Planungskosten).
    Falls der Plan durchgehen sollte, entstehen weitere Schwierigkeiten, wie die Abwasser usw. und entsprechende Kosten.
    Sie haben wahrscheinlich Recht und durch die Eigenheimzulage wird die ganze Sache überstuerzt. Andrerseits suchen wir seit über einem Jahr ein Grundstück vor Ort und bekommen einfach keines  -  ob es im nächsten Jahr besser wäre, wissen wir nicht.
    Eines habe ich aber gelernt  -  ein guter Architekt oder Planer kann viel schneller die bautechn. /rechtl. Situation erfassen. Ich war sehr oft im Bauamt und bei anderen Stellen der Gemeinde (bis zum Bürgermeister) bekam jedesmal eine etwas andere Auskunft (aber immer, dass der Bauantrag abgelehnt werden würde  -  wobei es da auch gewaltige persönlch. Differenzen zw. unserem Grundstücksverkäufer und dem Bauamt gibt).
    Dann habe ich mich durch Gesetzestexte und Internet gewühlt, nur um festzustellen, dass die Aussage von der Gemeinde irgendwie nicht passt  -  aber andere Probleme auftreten, die mir niemand genannt hat.
    Wenn ich mehr Zeit hätte, würde ich mit meinem Arch. die Sache richtig angehen (habe ich aber durch die Eigenheimzulage nicht mehr).
    Dies umso mehr, als wir uns so sehr auf die Grundstückssuche konzentriert (und die verbundenen Schwierigkeiten) konzentriert haben, dass wir uns für das Haus selbst nicht viel Zeit genommen haben (ist jetzt ein Fertighaus aus dem Katalog).
    Vielleicht habe ich aber noch Glück und ein benachbartes Grundstück (erschlossen, sofort bebaubar) wird mir noch verkauft. Das würde alles vereinfachen. Das erfahre ich aber erst am 26.12.
    Die Situation ist wirklich vertrackt und bereitet mir gewaltige Bauchschmerzen, hat aber einfach eine Eigendynamik bekommen.
    Zum Hintergrund: Zwischen unserem Grundstücksverkäufer und der Gemeinde (Bauamt und Bürgermeister) bestehen starke Spannungen, sodass die Gemeinde wohl nicht zu Entgegenkommen bereit ist. Wir sitzen dazwischen, können die Gründe aber nicht nachvollziehen und wollen uns nicht so behandeln lassen (wenn es unüberwindliche techn. Gründe geben würde, wäre es etwas anderes, aber durch guten Willen wäre das Ganze zu lösen).
    Zurueckziehen möchte ich aber auch nicht. Zum Einen, um den Grundstücksverkäufer nicht zu enttäuschen  -  zum anderen, um nicht einfach alles zu akzeptieren.
    Na ja, jedenfalls Danke für die Antwort (und Aufmerksamkeit)
    • Name:
    • Joerg
  4. B-Plan?

    Also wenn ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht und die Erschließung gesichert ist, reicht eine Vorlage im Genehmigunsgfreistellungsvefahren. Die Gemeinde kann dann nur erklären, ob ein Genehmigungsverafhren durchgeführt werden soll oder nicht. Ablehnen kann Sie nicht, nur eine Stellungnahme abgeben. Die Entscheidung triff im Fall, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt). Es spielt dann keine Rolle, ob der Bürgermeister den Grundstücksverkäufer leiden kann oder nicht. Wie ist das denn nun mit der Erschließung? Die Baustraße ist schon da? Auch Kanalisation? Wo ist da das Problem?
    Gruß
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Ablehnung, Gemeinde". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baugenehmigung nicht nachweisbar  -  Bestandschutz-Grenzbebauung.
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Unser Zwerchgiebel soll nicht den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst entspechen ...?
  3. BAU-Forum - Alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen - Gartenanlage, Hangbefestigung, volles ausnutzen des Grundstückes f. einen Rollstuhlfahrer!
  4. BAU-Forum - Dach - Dacheindeckung Farbwahl trotz Bebauungsplan
  5. BAU-Forum - Dach - Ich habe da mal eine Frage ...
  6. BAU-Forum - Dach - Mansarddach in meiner Baulücke nicht gestattet?
  7. BAU-Forum - Dach - Dachfarbe im Bebauungsplan
  8. BAU-Forum - Dach - Dachpfannen Farbe
  9. BAU-Forum - Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus - Ist Passivhaus möglich?
  10. BAU-Forum - Rund um den Garten - Eibe darf nicht gefällt werden

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Ablehnung, Gemeinde" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Ablehnung, Gemeinde" oder verwandten Themen zu finden.