Bebauungsgrenze
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bebauungsgrenze

Ich habe einen Bauantrag für einen Anbau eines Einfamilienhauses an mein Elternhaus am 08.12.03 gestellt.
Also eine Hinterbebauung mit Durchgang in den Altbau.
Über das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan.
Bei der Bauvoranfrage, die der Architekt gestellt hat wurde mündlich ein Baugrenze von 20,00 m in der Flurkarte festgelegt.
Dies hat uns alle sehr verägert da das Grundstück (1050 m²) eine viel größere Hinterbebauung zulassen würde und einige Bebauungen der Nachbarn diese Gerenze überschreiten.
Zudem wird die Wohnqualität im Altbau sehr beinträchtigt da der Abstand der Bauwerke nur 2,60 m von einander beträgt.
Die 20,00 m haben wir dann erstmal so hingenommen und unser Bauplanung mit sehr viel Unverständnis durchgeführt.
Beim einreichen des Bauantrages durch den Architekten war der Baubehörde die gesagten 20,00 m nicht mehr bekannt.
Ob es jetzt mehr oder weniger werden könnten, darüber ist nichts gesagt worden.
Darauf hin habe ich dann einen sehr freundliche schriftliche Anfrage an die Baubehörde mit der Bitte die Bebauungsgrenze zu erhöhen (ca. 3,00 m) gestellt.
Würde diese erhöht könnte man den Grundriss geringfügig ändern und beide Wohnparteien wären glücklich.
Mein o.g. Schreiben lautet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie  -  wie im Telefonat am 09.01.04 mit Frau xxxxx besprochen  -  die in den Planungsunterlagen angegebene Bebauungsgrenze von 20,00 m zu überdenken.
Die gedachte Bebauungsgrenze wurde uns durch unseren Architekten mitgeteilt.
Jedoch schränkt uns diese in unserem Bauvorhaben immens ein.
Eine angemessene Sicht aus dem Küchenfenster des Altbestandes ist unter diesen Umständen nicht mehr möglich.
Die genannte Grenzbestimmung enttäuscht unsere gesamte Familie, da das Grundstück eine freiere Bebauung zulassen würde. Durch eigene Überlegungen und Gespräche mit unseren Nachbarn können wir Ihnen mitteilen, dass kein Nachbargrundstück durch eine weitläufigere Bebauung beeinträchtigt würde (z.B. Sonneneinstrahlung).
Zudem ist auf der  -  dem Bauantrag beigefügten  -  deutschen Grundkarte zu erkennen, dass einige Bebauungen der xxxx Str. die gedachte Bebauungsgrenze von 20,00 m stark überschreiten.
Eine Entzerrung beider Wohneinheiten um ca. 3,00 m an der xxxxx Str. wäre ein großer Zugewinn und würde das harmonische Zusammenleben auf einem Grundstück für die Zukunft sichern.
Darum bitte ich sie noch einmal  -  auch im Namen meiner Eltern  -  die Bebauungsgrenze zu überdenken.
Über eine positive Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.

Das Antwortschreiben lautet:
Die in den Antragunterlagen vom 08.12.03 dargestellte geplante Bebauung war hinsichtlich der Bebauungstiefe Gegenstand einer Vorbesprechung mit dem von Ihnen beauftragten Entwurfsverfasser. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens hinsichtlich einer Bebauunstiefe von 20,00 m wurde damit vorab geklärt.
Ob auch einer weitere Bebauung des rückwärtigen Bereiches des Flurstücks zulässig sein könnte und sich im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches nach Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt, vermag ich derzeit nicht abschließend zu beurteilen. Hierzu wären geänderte Bauzeichnungen erforderlich, die die geplante Bebauung darstellen. Ich stele Ihnen daher anheim, einen neuen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage hierzu einzureichen.

Was soll ich jetzt machen wenn ich einen neuen Bauantrag Stelle ist meine Eigenheimzulge 2003 weg.
Ist für so eine Sache ein neuer Bauantrag nötig oder ist es nur eine Änderung des Bauantrages.
Wenn ich einfach 1,00 m mit dem Bau zurück gehe also 21,00 m was uns auch schon sehr helfen würde habe ich dann mit einem Abbruch zu rechnen, oder bleibt es bei einem leichten vergehen.
bitte um Antwort.
Danke

  • Name:
  • St. Vier
  1. Bebauungtiefe

    >"Was soll ich jetzt machen"?
    >
    Wieder mit der Baugenehmigungsbehörde informell abstimmen, bis zu welcher Tiefe ein Einfügen i.S. des § 34 BauGB noch gegeben ist und abklären, ob die Behörde bereit ist, die Planänderung als sogenannte "Tektur" in das laufende Verfahren einzubeziehen.
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