Definition für Baubeginn bei Mietwohnungsbau
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Definition für Baubeginn bei Mietwohnungsbau

Aktuell gibt es eine 5 % Abschreibung über 6 Jahre bei Mietneubau. Die Abschreibung beginnt bei "Baubeginn". Wie ist dieser Begriff definiert seitens des Finanzamtes (Abriss altes gebäude?, Baugrube ausheben?), wie muss man ihn nachweisen. Danke !
  • Name:
  • Manfred
  1. amtlicher Baubeginn

    Amtlich beginnt ein Bau mit der Baugenehmigung, nicht vorher. Damit wäre ein Baubeginn mit dem Datum der Baugenehmigung. Allerdings kann eine Baugenehmigung verfallen wenn nicht ernsthaft begonnen wird. Die Planungen vor einer Baugenehmigung sind nicht amtlich.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. keine Ahnung

    ob es diese Abschreibung gibt. Was sagen Steuerberater (ok, zu teuer) oder Finanzamt?
  3. Finanzministerium

    Foto von Martin G. Halbinger

    Zitat aus einer Pressemeldung des Bundesfinanzministeriums

    "Sonderabschreibungen sind nur möglich, wenn die Baumaßnahme nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 begonnen wird (Datum der Beantragung der Baugenehmigung oder Bauanzeige)"

    Im Gesetz selber (§ 7b EStG) sind dann auch weitere Jahre aufgeführt, es wurde wohl später nochmal verlängert.

    Zweifelsfreie (und ggf rechtsverbindliche) Auskunft gibts beim Steuerberater oder Finanzamt.

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