Ich habe ein Baugrundstück gekauft 271 qm. Möchte gerne eine Grenzbebauung Einfamilienhaus mit Einer Garage, leider sagt Bauamt Erkelenz es ist nicht möglich, da die Nachbargarage länger als 9 m ist.
Deshalb bin ich auf die Idee gekommen die Grundstücke zu vereinigen Vereinigungsbaulast. Die Nachbarin ist auch nicht dagegen, dass die Grundstücke vereint werden. Die Garage von der Nachbarin steht genau auf der Grenze, aber das Dach von der Garage hängt mit 50cm auf meinem Grundstück.
Wenn ich richtig verstehe und wie das BauO vorschreibt ist es möglich die Grundstücke zu vereinen und ich kann einen Bauantrag einreichen und mein Grundstück bebauen, ohne Abstand zur Garage.
Sehen Sie genauso oder täusche ich mich mit meinen Vermutungen? Auf eine Antwort werde ich mich sehr freuen, vielen Dank.