Wir sind dabei ein Niedrigenergiehaus 60 in einer Reihenhaussiedlung zu bauen. Die geplanten Dachflächenfenster weisen allerdings z.T. nicht den Mindestabstand von 1,25 m zum Nachbargebäude auf, sodass der Bauträger eine "Vereinigungsbaulastung" zur Heilung vorsieht. Was sind die Nachteile? Ist nicht auch eine Brandschutzmauer als alternative beim Niedrigenergiehaus möglich?
Vielen Dank vorab für die Hilfe.
BJE
Niedrigenergiehaus 60 + Branschutzmauer?
BAU-Forum: Dach
Niedrigenergiehaus 60 + Branschutzmauer?
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Rechtsberatung einholen
Werter Fragesteller
Eine Baulast bindet Sie und alle Ihre nachfolger.
Eine Aufhebung der Baulast kann nur das Bauordnungsamt aussprechen.
Eine Vereinigungsbaulastmacht aus Ihren Reihenhausgrundstücken baurechtlich ein Grundstück. Lassen Sie sich auf dem zuständigen Bauordnungsamt und am besten zusätzlich von einem RA mit Baurechtskenntnis über die Folgen - auch langfristig - beraten.
Außerdem kostet eine Baulast Gebühren und macht im derzeitigen Zustand einen neuen Bauantrag/Bauanzeige erforderlich (weitere Gebühren und Honorare). Wer trägt die, Ihr Bauträger?
Wenn Ihr Bauordnungsamt pingelig ist, darf bis zur Erteilung der neuen Genehmigung nicht weitergebaut werden.
Warum heilt Ihr Bauträger das Ganze nicht einfach durch die Änderung der Dachfenster, schließlich hat er Fehler begangen.
Eine Aufführung der Gebäudetrennwände als Brandabschnitte ist auch bei Niedrigenergiehaus (NEH) möglich, aber sehr kostenintensiv, da oberhalb der Dacheindeckung nur nicht brennbare Dämmungen verwandt werden dürfen und der konstruktive Aufwand recht hoch ist.
MfG
Dühlmeyer -
Vereinigungsbaulast
Vielen Dank an Hr. Dühlmeyer für die Info.
Warum versetzt der Bauträger nicht die Fenster? Genau das ist der Punkt, der Bauträger ließ den Bauherren bei der Planung zunächst alle Freiheiten ohne Angaben von Brandschutzbestimmungen od. Mindestabstandsgrenzen. Da 80 % aller Dachflächenfenster nun die Mindestgrenzen nicht aufweisen, versucht der Bauträger durch eine Eintragung einer Vereinigungsbaulast den Sachverhalt zu heilen, sonst bietet er eine Rückabwicklung an! Da uns der Sachverhalt nicht direkt betrifft (wir halten den Mindestabstand ein) sind die gesetzl. Möglichkeiten od. baulichen Maßnahmen / Alternativen zu hinterfragen. Ist auch eine "Teilbaulast" Eintragung möglich? Wie sieht es bzgl. einer Nachbarschaftserklärung aus?
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