Können wir die Außenwände daher stehen lassen und nur Dach und Innenwände abreißen? Die Wände sind höher als eine Einfriedung erlaubt, aber es handelt sich ja um 70 Jahre alten Bestand.
Hat da jemand eine Idee?
Hier sind Sie:
Können wir die Außenwände daher stehen lassen und nur Dach und Innenwände abreißen? Die Wände sind höher als eine Einfriedung erlaubt, aber es handelt sich ja um 70 Jahre alten Bestand.
Hat da jemand eine Idee?
Das Dach von der Gerage runternehmen würde
Wenn das so gewünscht ist, wäre es eine Lösung.
Das ist meine Vermutung, da ja, wie sie schreiben, der Bestandsschutz entsprechend erlischt.
Danke und VG
Hier auf der Grundlage unvollständiger Angaben eine kostenlose Planung vorzunehmen, ist weder Sinn des Forums noch meine Intention.
P.S.: Die Forderung von 3 Stellplätzen ist für mich nur mit einem gewerblichen Bauvorhaben in Einklang zu bringen.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Einfriedung, Garagenmauer". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Einfriedung, Garagenmauer" oder verwandten Themen zu finden.
Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum