Auf dem Grundstück befindet sich eine Doppelgarage mit Dachboden. Dieser ist nicht ausgebaut und wird vom bisherigen Eigentümer als Lagerraum genutzt. Der Zugang zum Dachboden erfolgt über eine Außentreppe.
Jetzt habe ich hier im Forum schon gelesen, dass ich mangels Grenzabstand dort keine Wohnung/Wohnraum schaffen darf. Deshalb frage ich mich, welche Nutzungsmöglichkeiten zulässig wären:
- Heimkino (mit Sofa und Beamer)
- Fitnessraum (Laufband / Fahrradergometer)
- Ruheraum / Entspannungsraum / Yogazimmer
- Gästezimmer für kurzzeitige Übernachtung
Herzlichen Dank für die Antworten im Voraus.