Bauvoranfrage abgelehnt: Was tun? Möglichkeiten, Beschwerde & Alternativen in Rheinland-Pfalz
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Bauvoranfrage abgelehnt: Was tun? Möglichkeiten, Beschwerde & Alternativen in Rheinland-Pfalz

Hallo, Fragen aus Rheinland-Pfalz!
Ich hoffe ich bekomme hier ein paar Ratschläge oder Tipps, die mir bei der Lösung meines Problems weiterhelfen. Ich habe im Vorfeld schon im Forum gestöbert und war von den qualifizierten Antworten angetan ... dickes Lob!
Jetzt zum Sachverhalt..
Ich habe vor ein separates Einfamilienhaus auf dem Grundstück meiner Eltern zu errichten. Nachdem ich beim Bauamt nachgefragt habe, wurde mir zu einer Bauvoranfrage geraten. Diese habe ich nach Rücksprache mit dem Bauamt gestellt (kurze Schilderung des Bauvorhabens, Auszug aus dem Flächennutzungsplan in dem der Bereich des Bauvorhabens markiert ist  -  wurde mir so vom Bauamt empfohlen). Ich habe jetzt die Information bekommen, dass diese im Gemeinderat abgelehnt wurde. Die Gemeinde befürchtet wohl Erschließungskosten.
Zu den Details:
Das Grundstück liegt am Ortsrand an einer Straßenkreuzung (keine weiteren Häuser dahinter). Es grenzt an zwei Gemeindestraßen. Eine Straße verläuft vor dem Haus meiner Eltern, die andere neben dem Haus. Die Straße neben dem Haus endet unmittelbar hinter dem Haus und geht in einen Feldweg über. Ca. 10 m weiter befindet sich noch ein Kanal auf dem Feldweg (Abwasserversorgung ist also gesichert). Genau gegenüber dieses Kanalanschlusses möchte ich das Haus errichten. Der Bereich den ich bebauen möchte liegt definitiv im Flächennutzungsplan.
Gibt es Vorschriften, in denen die Bebauung des Ortsrandes geregelt ist und nach denen sich die Gemeinde richten muss? Abrundungssatzung?
Kann die Kreisverwaltung ein Bauvorhaben trotz Ablehnung der Gemeinde genehmigen?
Welche Möglichkeiten habe ich um gegen den Beschluss vorzugehen?
Kann der Beschluss zurückgenommen werden?
Gruß Michael
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Ihre Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus in Rheinland-Pfalz abgelehnt wurde. Das ist natürlich frustrierend.

    Mögliche Gründe für die Ablehnung könnten sein:

    • Das Bauvorhaben entspricht nicht dem Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan.
    • Es gibt keine Abrundungssatzung, die das Bauen am Ortsrand ermöglicht.
    • Die Erschließung (Kanal, Abwasserversorgung) ist nicht gesichert.
    • Das Bauvorhaben widerspricht Vorschriften zur Bebauung am Ortsrand.

    Folgende Schritte können Sie unternehmen:

    • Beschluss anfordern: Fordern Sie den Ablehnungsbeschluss der Gemeinde schriftlich an, um die genauen Gründe für die Ablehnung zu erfahren.
    • Rücksprache mit dem Bauamt: Sprechen Sie erneut mit dem Bauamt, um die Gründe im Detail zu verstehen und mögliche Kompromisse auszuloten.
    • Prüfung durch einen Anwalt: Lassen Sie den Ablehnungsbescheid von einem Anwalt für Baurecht prüfen.
    • Widerspruch einlegen: Legen Sie fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid ein.
    • Klage erheben: Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
    • Bauvorhaben anpassen: Überprüfen Sie, ob Sie das Bauvorhaben anpassen können, um den Vorschriften zu entsprechen.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt für Baurecht, um Ihre Erfolgsaussichten und die nächsten Schritte zu bewerten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauvoranfrage
    Ein formeller Antrag zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens vor dem eigentlichen Bauantrag. Sie dient der Planungssicherheit und hilft, unnötige Kosten zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Vorbescheid
    Flächennutzungsplan
    Ein vorbereitender Bauleitplan, der die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Er ist nicht rechtsverbindlich für den einzelnen Bürger, dient aber als Grundlage für die Bebauungspläne.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Bauleitplanung, Raumordnung
    Bebauungsplan
    Ein rechtsverbindlicher Bauleitplan, der detaillierte Festsetzungen für die Bebauung einzelner Grundstücke enthält. Er regelt z.B. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche und die Gestaltung der Gebäude.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze
    Abrundungssatzung
    Eine Satzung, die es ermöglicht, auch außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans zu bauen, wenn das Grundstück an eine bereits vorhandene Bebauung angrenzt und das Ortsbild dadurch nicht beeinträchtigt wird. Sie dient der organischen Weiterentwicklung von Ortschaften.
    Verwandte Begriffe: Außenbereich, Innenbereich, Ortsrand
    Erschließungskosten
    Die Kosten für die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen, Abwasseranlagen und anderen Einrichtungen, die für die Bebauung eines Grundstücks erforderlich sind. Diese Kosten können von den Grundstückseigentümern erhoben werden.
    Verwandte Begriffe: Anliegerbeiträge, Kanalanschlussbeiträge, Ausbaubeiträge
    Widerspruch
    Ein Rechtsbehelf gegen einen Verwaltungsakt, z.B. eine Ablehnung der Bauvoranfrage. Der Widerspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist bei der zuständigen Behörde eingelegt werden.
    Verwandte Begriffe: Klage, Rechtsbehelf, Verwaltungsakt
    Verwaltungsgericht
    Ein Gericht, das für Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden zuständig ist. Hier können Klagen gegen Verwaltungsakte erhoben werden, z.B. gegen die Ablehnung einer Bauvoranfrage.
    Verwandte Begriffe: Zivilgericht, Strafgericht, Baurecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Bauvoranfrage?
      Eine Bauvoranfrage ist ein formeller Antrag, um vorab zu klären, ob ein Bauvorhaben an einem bestimmten Ort grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie dient dazu, Planungssicherheit zu gewinnen, bevor ein vollständiger Bauantrag eingereicht wird.
    2. Welche Unterlagen sind für eine Bauvoranfrage erforderlich?
      Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Bundesland und Gemeinde. In der Regel sind ein Lageplan, eine Baubeschreibung, Grundrisse und Ansichten des geplanten Bauvorhabens erforderlich. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Baubehörde zu informieren.
    3. Was bedeutet eine Ablehnung der Bauvoranfrage?
      Eine Ablehnung bedeutet, dass das geplante Bauvorhaben in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig ist. Dies kann verschiedene Gründe haben, z.B. Verstöße gegen Bebauungspläne, Abstandsflächen oder andere baurechtliche Vorschriften.
    4. Kann man gegen eine Ablehnung der Bauvoranfrage vorgehen?
      Ja, gegen eine Ablehnung kann man in der Regel Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist (meistens ein Monat) bei der zuständigen Behörde eingelegt werden. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann man Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
    5. Was ist ein Flächennutzungsplan?
      Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Er gibt Auskunft darüber, welche Flächen z.B. für Wohnbebauung, Gewerbe oder Landwirtschaft vorgesehen sind.
    6. Was ist ein Bebauungsplan?
      Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der detaillierte Festsetzungen für die Bebauung einzelner Grundstücke enthält. Er regelt z.B. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche und die Gestaltung der Gebäude.
    7. Was ist eine Abrundungssatzung?
      Eine Abrundungssatzung ist eine Satzung, die es ermöglicht, auch außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans zu bauen, wenn das Grundstück an eine bereits vorhandene Bebauung angrenzt und das Ortsbild dadurch nicht beeinträchtigt wird.
    8. Was sind Erschließungskosten?
      Erschließungskosten sind die Kosten, die für die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen, Abwasseranlagen und anderen Einrichtungen entstehen, die für die Bebauung eines Grundstücks erforderlich sind. Diese Kosten können von den Grundstückseigentümern erhoben werden.

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  2. BauGB §34/§35: Bebauung im Ortsteil vs. Außenbereich

    § 34 oder § 35 BauGBAbk.
    Hallo,
    was meinen Sie damit "liegt definitiv im Flächennutzungsplan"?
    Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans?
    Also ein Gebiet nach § 34 BauGB beschreibt einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Innerhalb eines solchen Gebeites erhält man in der Regel immer eine Baugenehmigung, wenn sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügt. So ein § 34-Gebiet kann nicht ausgeweitet werden, außer es werden neue Bebauungspläne aufgestellt. Alle Grundstücke, welche nicht innerhalb des Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, sind per Definition Außenbereich nach § 35 BauGB, es sei denn das Grundstück liegt innerhalb eines Ortsteil ohne Bebauungsplan mit einigem städtebaulichen Gewicht. Wie Sie geschrieben haben, wollen Sie am Ortsrand bauen. Nun ist es so, dass der § 34-Bereich hinter der letzten vorhandenen Bebauung aufhört, nämlich hinter dem Haus Ihrer Eltern. Dabei spielen Grundstücksgrenzen keine Rolle. Wo das letzte Haus steht gilt § 34, im Garten dahinter § 35 "Außenbereich". Dort gibt es keine Baugenehmigung. Das ginge erst dann, wenn für das Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt würde. Im Außenbereich dürfen nur "Privilegierte", z.B. Landwirte bauen. Ich habe sogar mal einen Antrag für eine Gartenhütte abgelehnt bekommen, die sollte auf ein Grundstück 20 m hinter dem letzten Wohnhaus. Wurde abgelehnt mit einer ähnlichen Begründung wie oben und das dann wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatzt jedem Wohnhaus in Randlage so eine Hütte im Außenbereich genehmigt werden müsste.
    So könnte der Fall auch bei ihnen liegen, aber die Gemeinde muss doch auch eine Begründung geschrieben haben? Was steht denn da drin? Es kann auch sein, dass das Grundstück im Geltungsbereich eines B-Plans liegt und Ihr Vorhaben liegt außerhalb der überbaubaren Fläche. Oder war die Bauvoranfrage einfach zu unvollständig und konnte deshalb nicht beantwortet werden?
    Gruß
  3. Flächennutzungsplan ohne Bebauungsplan: Vorgehen in RLP

    kein Bebauungsplan für diesen Ortsteil
    Vorab schon mal ein Dankeschön für den Beitrag!
    Mit der Aussage "liegt definitiv im Flächennutzungsplan" meinte ich den Plan, den mir die Verbandsgemeinde zur Verfügung gestellt hat.
    Ein Bebauungsplan existiert in unserer Gemeinde nur für das Neubaugebiet.
    Eine Begründung habe ich noch nicht, da ich die Information "inoffiziell" erhalten habe. Das Haus würde sich auch ins Ortsbild einfügen, da schräg gegenüber auch ein Haus steht. Zudem gibt es in der Ortschaft ähnliche Grundstücke, auf denen Häuser gebaut wurden.
    Die Bauvoranfrage habe ich inhaltlich mit einem Mitarbeiter des Bauamtes abgestimmt und müsste demnach auch ausführlich genug sein. Bei Unvollständigkeit würde ich außerdem dementsprechende Rückfragen und nicht gleich eine Ablehnung erwarten.
    Gruß Michael
  4. Bauvoranfrage Ablauf: Prüfung & Beschluss in der Gemeinde

    Foto von Martin G. Halbinger

    Ablauf
    Zum Ablauf so einer Voranfrage (bei Bauanträgen ähnlich):
    Die Gemeindeverwaltung (Bauamt) prüft die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Bauvorhabens und erarbeitet einen Beschlussvorschlag an den Gemeinderat oder Bauausschuss o.ä.
    Dieser wird dann in diesem Gremium diskutiert, wobei die fachliche Kompetenz in manchen (insbes. kleineren) Gemeinden eher fragwürdig ist ... (die wenigsten Kommunalpolitiker sind Baujuristen ...)
    Es wird beschlossen, ob das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird, oder nicht (wie vermutlich bei Ihnen)
    Danach geht der Antrag (zusammen mit den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und dem Beschluss = Stellungnahme der Gemeinde) zur Unteren Bauaufsichtsbehörde (meist Landratsamt o.ä.)
    Diese prüft den Antrag, leitet Ihn bei Bedarf an Fachstellen zur Stellungnahme und entscheidet dann abschließend darüber.
    Bei dieser Entscheidung kann es auch sein, dass die Bauaufsichtsbehörde das "gemeindliche Einvernehmen ersetzt" d.h. anders entscheidet.
    Gegen diesen Bescheid (pos. oder neg. Vorbescheid, bzw. Baugenehmigung / Ablehnung) können Sie und z.T. auch Nachbarn Widerspruch einlegen und ihn dadurch von der nächsthöheren Behörde oder von Gerichten prüfen lassen.
    Ob überhaupt Chnacen bestehen kann nur mit Ortskenntnis beurteilt werden ...
  5. Bauvoranfrage Ablehnung: Nächste Schritte nach Beschluss

    Danke für die Info
    Danke für die Informationen. Ich werde mich dann nach Eingang eines schriftlichen Beschlusses an die entsprechende Behörde wenden, falls dieser negativ ausfallen sollte.
  6. Gleichbehandlung: Genehmigungspraxis in Ortsrandlage

    Ach so,
    Hallo,
    dann ist noch gar nichts spruchreif. Die Stellungnahme der Gemeinde ist dann eher nebensächlich, wenn ähnliche Vorhaben in jüngerer Vergangenheit schon genehmigt wurden. Die Entscheidung trifft die untere Bauaufsichtsbehörde, die muss auch nach den Gleichbehandlungsgrundsätzen entscheiden, also wenn schon Häuser in Ortsrandlage genehmigt wurden, wird man Ihnen das nicht verwehren können. Es kommt darauf an, wie weit Ihr Grundstück vom "im Zusammenhang bebauten Ortsteil" entfernt liegt, ob es nach § 34 oder § 35 bewertet wird. Dann warten Sie mal ab.
    Gruß
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauvoranfrage abgelehnt in Rheinland-Pfalz: Was nun?

    💡 Kernaussagen: Die Ablehnung einer Bauvoranfrage in Rheinland-Pfalz muss nicht das Ende bedeuten. Prüfen Sie, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt oder ob §34 (Innenbereich) bzw. §35 BauGB (Außenbereich) greifen (siehe BauGB §34/§35: Bebauung im Ortsteil vs. Außenbereich). Informieren Sie sich über die Begründung der Ablehnung und die Entscheidungsprozesse in der Gemeinde. Achten Sie auf die Gleichbehandlungsgrundsätze bei der Genehmigungspraxis in Ortsrandlagen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Aussage "liegt definitiv im Flächennutzungsplan" ist nicht gleichbedeutend mit einer Genehmigung. Es ist entscheidend, ob ein Bebauungsplan existiert oder ob die Bebauung den Kriterien des §34 oder §35 BauGB entspricht. (siehe Flächennutzungsplan ohne Bebauungsplan: Vorgehen in RLP)

    ✅ Zusatzinfo: Der Ablauf einer Bauvoranfrage beinhaltet die Prüfung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen durch die Gemeindeverwaltung und einen Beschlussvorschlag an den Gemeinderat. Die fachliche Kompetenz kann variieren, daher ist es wichtig, sich gut zu informieren (siehe Bauvoranfrage Ablauf: Prüfung & Beschluss in der Gemeinde).

    👉 Handlungsempfehlung: Nach Erhalt eines schriftlichen Beschlusses über die Ablehnung der Bauvoranfrage, wenden Sie sich an die entsprechende Behörde, um die Gründe zu erfahren und mögliche Rechtsmittel zu prüfen. Beachten Sie dabei die Gleichbehandlungsgrundsätze, insbesondere wenn ähnliche Vorhaben in der Vergangenheit genehmigt wurden (siehe Gleichbehandlung: Genehmigungspraxis in Ortsrandlage).

    Die Gemeinde prüft die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Ein negativer Beschluss muss nicht das Ende bedeuten. Es ist ratsam, sich nach Eingang des Beschlusses an die zuständige Behörde zu wenden, um die Ablehnung zu prüfen (siehe Bauvoranfrage Ablehnung: Nächste Schritte nach Beschluss). Die untere Bauaufsichtsbehörde trifft die finale Entscheidung unter Berücksichtigung der Gleichbehandlungsgrundsätze.

    Die Chancen auf eine Baugenehmigung steigen, wenn das Bauvorhaben sich in die Umgebung einfügt und keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Prüfen Sie, ob es Präzedenzfälle in der Ortsrandlage gibt, die Ihre Argumentation unterstützen. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Bebauungsplan, dem Flächennutzungsplan und den relevanten Paragraphen des BauGBAbk. ist unerlässlich.

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