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ExNorm Pleite!
BAU-Forum: Neubau

ExNorm Pleite!

Hallo,
nun ist es auch soweirt bei den großen Herstellern.
Heute hat ExNorm Insolvenzantrag gestellt.
Weiß jemand, wie es bei anderen Herstellern aussieht?
Wir wollen 2002 bauen, schwanken zwischen "massiv" und "Fertigbau".
Da man sich vor Insolvenz nicht schützen kann, ist die Frage, Was TUN?
Danke für Eure Antworten
Harry
  1. Tipp!

    Neben den allgemeinen Vorsichtsmaßregeln (gesundes Wachstum des Anbieters usw.) sowie Versicherungen die im Konkursfall die Fertigstellung bzw. die Übernahme von Garantieleistungen übernehmen empfiehlt es sich, die Zahlungsmodalitäten so zu gestalten, dass Sie eine möglichst große Zahl von Teilzahlungen haben, die erst nach Fertigstellung des jeweiligen Gewerks fällig sind (wir hatten z.B. 13 Raten). Im Insolvenzfall verlieren Sie so ggf. Zeit, aber kein (oder nur relativ wenig) Geld.
  2. Tja, da schützt während der Bauphase..

    Was ist aber mit Gewährleistung, die geht meist mit flöten und da hilft keine Versicherung mehr.
    Hanse Haus soll angeblich erst nach Übergabe 95 % der Summe verlangen, das wäre toll und gäbe eine Menge Sicherheit.
  3. Frage an Harry B.

    Kannst Du mir sagen, woher Du diese Info hast, dass ExNorm Insolvent ist? Ich habe mich nämlich auch fast für diese Firma entschieden und bin jetzt echt überrascht.
  4. Nicht nur ...

    ExNorm, auch zwei sächsische Unternehmen (Dresden) hat es erwischt! Pfeifen die Spatzen (Insider) vom Dach ... : ((
  5. Hier

    Habe es auf der SWR-Online achrichten Seite gefunden.
    Vielleicht können sie sich noch retten.
  6. Nochmal weggekommen

    Na dann habe ich ja nochmal Glück gehabt, wollte auch schon fast bauen mit Exnorm, ist aber dann nichts geworden wegen mangelnder Flexibität. Sitzen jetzt seit einen Monat in unserer neuen Hütte
    und freuen uns jedesmal wenn es kalt wird (heute -8 Grad ), weil in unsrer alten Behausung würden wir jetzt wieder alle so langsam erfrieren.
    Servus Herbert
  7. Ganz einfach <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">

    Foto von Stefan Lappe, Dipl.-Ing.

    nicht mit Generalunternehmer und Generalübernehmer oder Fertighaus & Co, sondern mit engagiertem Architekten und Einzelvergabe.
    Und die 95 % Auszahlung sind ja wohl nichts besonderes, diesen Gewährleistungseinbehalt vereinbare ich Grundsätzlich mit den Handwerkern.
  8. @S. L.

    Foto von Helmuth Plecker

    ... oder doch mit engagierten Generalübernehmer/GUAbk.?! Ich werde hier jetzt nicht schon wieder eine Grundsatzdiskussion bezüglich Generalunternehmer;Generalübernehmer . /. Architekten führen, aber Sie sollten schon die bestehenden Möglichkeiten rundum empfehlen und nicht eine ganze Gruppe ausschließen. Da hängen Arbeitsplätze dran!
  9. Nochmal zur Gewährleistung:

    Es scheint Versicherungsprodukte zu geben, die bei Konkurs des Anbieters für die Dauer der Gewährleistung bei Schadensfällen eintreten. Zumindest kenne ich das von einem Anbieter (Viebrock), der eine solche Gewährleistungsbürgschaft von vornherein in den Hauspreis einkalkuliert.
  10. schon mal über ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin zusammen,
    ... eine Vertragserfüllungsbürgschaft nachgedacht? Da übernimmt ein namhaftes Kreditinstitut einen Teil der Haftung für die Vertragserfüllung des AN. Allerdings glaube ich, dass die immer weitergeschrieben werden muss, so regelmäßig nach Abschlagszahlungen.
    Der Ratschlag der größeren Anzahl an Raten- / Abschlagszahlungen ist auch nicht schlecht, weil damit das Risiko etwas minimiert wird.
    Um nun nicht alle Generalunternehmer/Generalübernehmer gleich aus dem Rennen zu werfen, bliebe es doch zu prüfen, ob man nicht vertraglich regeln könnte, dass im Falle der Insolvenz des Generalunternehmer/Generalübernehmer ein Durchgriffsrecht auf Gegenseitigkeit möglich ist. Der Vorteil wäre der, dass die Handwerker und der AG/BH das Geld bzw. die Leistung erhalten werden.
    MfG
    Stefan Ibold
  11. Lieber HP <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15"> ...

    Foto von Stefan Ibold

    Ihr Engagement steht bei regelmäßigen Forumsbesuchen wohl jenseits jeder Diskussion. Wenn alle Anbieter ihren Job so ernst nähmen hätten wir hier nichts zu posten.
    Aber ... einen Punkt kann kein Komplettanbieter verhehlen und um den geht's hier.
    Wenn Sie die Flügel strecken, haben Ihre Kunden deutlich größere Probleme als bei einer Einzelvergabe. An anderen Stellen hat die Zusammenarbeit mit Ihnen für den Kunden einige Vorteile  -  ich wickel ja auch Bauträgergeschäfte ab.
    Also keine Grundsatzdiskussion, wenn schon dann lieber offen über Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) der Möglichkeiten informieren. Jede Münze ...
    Gruß,
  12. Hört sich schon anders an, S.L.

    Foto von Stefan Ibold

    jede Art zu Bauen bringt Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) mit sich für den Bauherren  -  auch Probleme. Ich will hier nicht über Statistiken reden, welche Art nun in Zahlen ausgedrückt mit mehr Problemen zu kämfen hat  -  mit Architekt oder mit Generalunternehmer/Generalübernehmer/Bauträger. Soviel zum Thema Flügel ausstrecken. Ich wehre mich lediglich gegen Ihre Aussage: "nicht mit Generalunternehmer und Generalübernehmer oder Fertighaus & Co, sondern mit engagiertem Architekten und Einzelvergabe. " Damit sagen Sie ganz klar, dass es mit Generalunternehmer und Generalübernehmer wohl nicht funzen kann, streckt man die Flügel aus  -  und diese Aussage ist schlichtweg falsch.
  13. News von Exnorm, demnächst Kampa?

    Schaut mal, die news von gestern, eine Absichtserklärung zur Übernahme der Geschäfte durch Kampa ... Carsten
  14. Nein HP ...

    Foto von Stefan Ibold

    wenn der Generalunternehmer Generalübernehmer sonst wer Komplett pleite ist, hat der BH größere Probleme als bei der Einzelvergabe und dem Insolventen Fliesenleger. Das ist Fakt.
    Und ich spreche nicht von Theorie und Statistik. Ein Teil meiner Tätigkeit dreht sich darum, die Bauherren bei solchen Erlebnissen wieder aus der Sch.. zu reiten.
    Leider ist es ja momentan auch nicht so, dass nur die schwarzen Schafe hops gehen.
    Und wie schon gesagt, die Generalunternehmer-Variante Spiel ich selbst auch mit und sie ist im Prinzip OK, aber das Insolvenzrisiko schlägt auf Bauherren, Subunternehmer / Nachunternehmer und Planer i.d.R. durch.
  15. Jein, S.L.

    Foto von Stefan Ibold

    Denn die Gewährleistungsvereinbaren lassen sich vom Generalunternehmer Generalübernehmer an den Bauherren abtreten und dann kann der Bauherr jeden einzelnen Handwerker in Regress nehmen, vorausgesetzt, die Vertragserfüllung zwischen Generalunternehmer Generalübernehmer und Handwerker ist beidseitig erledigt.
  16. Fertigstellungsgarantie

    Ich würde vom Bauträger oder Bauunternehmer eine Fertigstellungsgarantie verlangen. Dann haftet seine Bank dafür, dass das Haus fertiggestellt wird. Schon einmal ein Problem weniger. Dann würde ich die Gewährleitung nach VOBAbk. abschließen und die 5 % für die Gewährleistungsansprüche einbehalten.
    Noch schöne Feiertage für alle hier.
  17. aaaaaarggghhhhh!

    Ich würde es ganz anders machen: Ich würde vom Bauträger verlangen, dass ich das ganze Haus erst nach Ablauf einer 10-jährigen Gewährleistungsfrist bezahlen müsste und dann würde ich auch noch einen 20 %igen Sicherheitseinbehalt bis zum Ende der 30 jährigen BGBAbk.-Frist vereinbaren. Dann würde ich noch eine Festpreis-, Vertragserfüllungs- und eine lebenslange Gewährleistungsbürgschaft über die gesamte Bausumme vereinbaren. Dann würde ich den Bauträger noch auf unter DM 2.000/m² runterhandeln, weil die z.Z. eh jeden Auftrag annehmen müssen. Während der Bauzeit würde ich mir noch einen Super-Fachmann vom TÜV holen, sodass an die Baufirma nichts mehr auszuzahlen bleibt. So macht man Geschäfte! man, man, man ... Das ganze Sicherheitsgedödel ist doch nur eine Preisfrage. Wenn man 100 % Sicherheit will, muss man auch deutlich mehr zahlen ...
  18. Heee!

    aaaarggggghhhhh ist meins :-)
    • Name:
    • Martin Beisse
  19. @argh

    Ja genau so macht man Geschäfte! Weshalb soll man dem Bauherren keine Sicherheit geben wenn er es möchte? Wir sichern uns doch auch ab. Und wenn man dann nicht locker unter 2000,- DM bzw. 1022,58 € bleiben kann, ja dann macht man etwas falsch. Da nützt dann Ironie auch nicht viel. Trotzdem schöne Feiertage.
  20. @Rocca

    Foto von Martin Beisse

    Nein, Ironie bringt nicht viel  -  ist aber schon mal angebracht, denn es ist in der Wirklichkeit tatsächlich so. Fast jeder Bauherr hat den Anspruchm Geld zu sparen und somit auch gleichzeitig das Gefühl zu bekommen, Gewinn gemacht zu haben. Der Unternehmer darf diesen Anspruch nicht haben? Ich denke, diesem Anspruch ist jeder Seite zuzusprechen. Vom Unternehmer wird ständig gefordert: Sicherheit, Preisnachlass, Leistungszuschlag, kürzere Bauzeit, höherer Qualitätsanspruch bei gleichem Preis. Ja, uns was bietet der Bauherr in der Regel an? Zählen Sie mir doch auch mal 5 alltägliche Beispiele auf. Das leben besteht aus Nehmen und Geben!
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