Baukostenüberschreitung
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Baukostenüberschreitung
ich habe einen Neubau von einem Architekten planen lassen. Nach
den ersten Ausführungen sind Kosten immer mehr gestiegen und überschreiten die Baukostenschätzung. Wie geht man damit um. Viele
Gewerke sind jetzt teuer als vorgesehen. Vor allem die, die der
Architekt vergessen hat!
Danke
-
Wie schon Didi H. sagte: "Ich brauche mehr Details! "
- Welchen Auftrag hat der Architekt genau? Welche Leistungsphasen wurden beauftragt?
- Wer hat die Ausschreibungen/Vergabe gemacht?
- Was wurde z.B. vergessen? Die Heizung oder der Gartenteich?
- Steigen die Kosten für Dinge die UNVERÄNDERT geblieben sind, oder haben Sie hier und da mal auf dem Bau genickt und unvorsichtig Dinge gesagt wie "Jaja, elektrische Rollläden wären nicht schlecht"?
die Experten hier brauchen etwas mehr Input um Rat geben zu können. (denke ich mir als Laie)
-
ah, Dr. Sigge
) )
recht hat er, der Christian.
Obwohl ich mir lebhaft vorstellen könnte, dass es in diesem Fall um keinen konkreten solchen geht, sondern um das Anreißen einer feinen Diskussion, damit wir uns mal wieder alle so richtig in die Haare geraten können ...
Ach ja, Fake ist wohl das richtige Wort dafür! -
Na,
... wir wollen doch immer an das Gute im Menschen glauben.Aber stimmt schon: Ohne Fakten hätte ich an so einer Diskussion (ähnlich wie die Fliesenmängel in sonst/1203) auch kein Interesse.
@TU bin heute alleine durch Änderung der Schriftart dem Dr. um 6 Seiten näher gekommen! -
Kostenüberschreitung - welche?
Kostenüberschreitung ist ein leidiges Thema beim Bauen. Diese Frage stellt sich immer wieder - und danach - wer ist schuld.
Um aber konkrete Aussagen zu treffen können, sollten vielleicht mehr Details in die Diskussionsrunde geworfen werden.
Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende.
Stephan Rieder -
Also die ist wie die meisten Forenbeiträge keine ...
Also die ist wie die meisten Forenbeiträge keine Fake oder ähnliches. Mir ist nur aufgefallen, dass ich zu diesem Thema im Forum nichts gefunden habe.
Also die höheren Kosten sind bis jetzt nicht durch Vergolden der Wasserhähne entstanden, sondern durch falsche Planung und Vergesslichkeit: Vergessenen Gewerke: Terrassengeländer, Zimmerarbeiten für Einbau von zwei Fenstern (Holzhaus), Teil der Dränage längs des Kellers außen, Estrich im Wohnzimmer, Hauseingangstreppe
Planung falsch: Flächenberechnung 1/3 zu klein (1/3 Kosten zusätzlich, Treppeneinbau muss neu geplant werden (kostet das doppelte), da wie im Bauantrag beschrieben nicht durchführbar,
Ach ja, der Auftrag des Architekten umfasste alle Leistungsphasen nach HOAIAbk. und die Ausschreibungen und Vergabe.
Wie soll ich denn damit zurechtkommen, wenn die Kreditsumme dann nicht ausreicht?
So nun schreibt mir mal -
du
hast gefragt, wie man damit umgeht.
Also, erstmal würde ich mich mit dem Architekten zusammensetzen und eine Liste der 'vergessenen' Sachen machen, incl. der Preise (Schätzung oder tatsächliche, wenn diese bereits vorliegen).
Dann würde ich hiermit zu meiner Bank gehen und die Geschichte mit denen besprechen, um die Finanzierung zu sichern, zu aktualisieren oder umzustellen.
Wenn ich dann ganz sicher den monetären Schaden schwarz auf weiß wüsste, würde ich zum Anwalt gehen und mir die Möglichkeiten sagen lassen.Und du bist wirklich ganz sicher, dass der Architekt von dir direkt beauftragt wurde und dass er alle Leistungsphasen im Auftrag hat?
Und du bist weiterhin sicher, dass es sich tatsächlich um einen Fall handelt und nicht darum, dass du zu diesem Problem 'nichts im Forum gefunden' hast?
-
Differenzieren
Hallo "Gast",
bis jetzt werden die höheren Kosten als "vergessene Gewerke / Leistungen" beschrieben. Man muss vor dem Gespräch nochmals selbstkritisch differenzieren und - wie schon vorab angesprochen - überprüfen ob es sich tatsächlich um eine Vergesslichkeit des Architekten/in handelt. Eine Absturzsicherung / Geländer ist z.B. in Schleswig-Holstein erst ab 1 Meter Absturzhöhe vorgeschrieben. Ist das Geländer, wie auch die benannten Holzfenster vorab besprochen worden oder erst nachträglich "gewünscht"? Auch die um 1/3 geringere Flächenberechnung macht mich stutzig: das riecht nach Flächenerweiterung im Planungsverlauf, vielleicht ohne ständige Aktualisierung und Information in schriftlicher Form. Im übrigen ist das weitere Vorgehen wie im vorigen Beitrag sinnvoll!
Mit freundlichem Gruß
Heiko Nielson -
Also bitte mal mich ernst nehmen! sagt Ernst
Vielen Dank für Eurer Interesse.
Ja, es handelt sich um einen Fall. Basta.
Die Dinge, die ich beschrieben habe, sind zwingend notwendig laut Bauordnung. Das mit dem diskutablen Terrassengeländer weiß ich auch. Bei mir liegt aber die Terrasse am Südhang über dem freien Lichtschacht (Länge 10 m) der Kellerfenster (Höhe ca. 3 m).
Die besprochenen Fenster sind im Bauplan eingezeichnet und genehmigt worden. Alle nachträglichen Dinge brauchen in der Regel auch nachträglich eine Genehmigung. Um Wünsche nachher geht es nicht.
Die wunderbare Flächenvermehrung fällt auch nicht vom Himmel, sondern ist im Bauplan festgelegt. Es geht nur darum, dass die Kosten nicht zur Kalkulation passen und die Planung so schlecht ist.
Die Good-Will Tour mit dem Architekten hat natürlich zu nichts geführt. -
gut, Ernst!
-
Vertrag?
Haben Sie einen Architektenvertrag nach HOAIAbk. abgeschlossen - am besten schriftlich? Ausschreibung und Vergabe sind Leistungsphasen der HOAI (das "und" in Ihrem Text ist zu viel).
Wenn dabei ein Kostenrahmen (Kostenobergrenze) vereinbart wurde, gehört es zum mangelfreien Architektenwerk, diesen einzuhalten.
Andernfalls können Sie bei Schludrigkeiten in der Ausschreibung wohl nur noch darauf hinwirken, dass fehlende Leistungen durch den Architekten erfasst werden und nach Vorliegen der Gesamtkosten gemeinsam entscheiden, ob es möglich ist den Kredit zu erweitern oder durch Umplanung eventuell die fehlende Summe noch reinzuholen.
Die Umplanung sollte dann natürlich nicht noch mehr kosten, also klare schriftliche Vereinbarung treffen.
Freundliche Grüße
Interne Fundstellen
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- … wir also aller wieder bei den alten Vorwürfen angekommen. Nur der Architekt kann richtig und billig bauen, alle Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer usw. sind …
- … alles pro Stück (Bauleitung, Ausschreibung usw.) mithin 160.000 für ein freies Architektenbüro. Jetzt Stelle ich nen Arbeitslosen Architekten ein, Zahl ihm …
- … Bitte auch die Lohnnebenkosten, Bürokosten, sonst. Nebenkosten usw. für den Architekten dazurechnen; vielleicht noch eine Schreibkraft dazu ... …
- … Schreibkraft der soll selbst kopieren. Und am PC sollen sogar selbst Architekten arbeiten können. Aber genau diese Denkweise treibt die Kosten in …
- … schätzungsweise 25 Beiträge waren eindeutig kontra Architekt - dafür aber voll des Lobes für den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. …
- … besser. Lediglich die ständigen Aussagen hier im Forum besser mit freiem Architekt zu bauen stören mich enorm und das hat mit großer Sicherheit …
- … also auch die allgemeinen Betriebskosten sowie Gewerbesteuern. Wenn der Bauträger den Architekten und den Bauleiter als Angestellten beschäftigt, dann gehören deren Kosten …
- … sogar auch in diesen kalkulatorischen Posten, während jemand, der mit freien Architekten arbeitet, diese Kosten den sog. reinen Baukosten hinzuschlagen muss. …
- … Um einen einigermaßen korrekten Vergleich von Bauträger-Haus und Architektenhaus durchführen zu können, benötigen wir zuerst korrekte Informationen über die …
- … kostet beim Architekten 560 . …
- … kostet beim Architekten 1308 . …
- … kostet beim Architekten 2056 . …
- … kostet beim Architekten 1121 …
- … kostet beim Architekten 4674 …
- … der Architekt fertigt eine zeichnerische Darstellung des objekts mit …
- … bauen mit einem Bauträger dran. was leistet er im Gegensatz zum Architekten und was kostet es. macht es transparent, Freunde! : --) …
- … kostet beim Architekten 560 . …
- … kostet beim Architekten 1308 . …
- … kostet beim Architekten 2056 . …
- … kostet beim Architekten 1121 …
- … kostet beim Architekten 4674 …
- … der Architekt fertigt eine zeichnerische Darstellung des objekts mit …
- … bauen mit einem Bauträger dran. was leistet er im Gegensatz zum Architekten und was kostet es. macht es transparent, Freunde! : --) …
- … ... die letzten schätzungsweise 25 Beiträge waren eindeutig kontra Architekt - dafür aber voll des Lobes für den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. …
- … auch nicht, denn schließlich sind die allermeisten Fachleute hier entweder freie Architekten/Bauingenieure oder Handwerker. Und keiner dieser Gruppen wird schon aus …
- … Denn die Bauträger sind quasi eine direkte Konkurrenz zu den freien Architekten und die Bauträger drücken die Handwerker gerne im Preis und …
- … wir also aller wieder bei den alten Vorwürfen angekommen. Nur der Architekt kann richtig und billig bauen, alle Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer usw. sind …
- … muss relativiert werden: die wenigsten der hier anwesenden Fachleute sind freie Architekten, es sind - gottseidank für Sie als Bauherrn! - auch …
- … dabei. Sie haben allerdings Recht, dass Handwerker im allgemeinen lieber mit Architekten bauen, weil sie da fachlich kompetente Verhandlungspartner auf der anderen …
- … Denn die Bauträger sind quasi eine direkte Konkurrenz zu den freien Architekten und die Bauträger drücken die Handwerker gerne im Preis und …
- … Problemstellungen von Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer-Bauten sind und nur ein Bruchteil davon Architektenbauten betreffen. Ihnen kommt es sicher anders vor - ist aber …
- … normal, denn die paar Architekt-Probleme fallen extrem auf, während die Masse der Probs untergeht. …
- … Ich bin kein Bauträger-Fan. Ich baue ja nicht mal mit einem Bauträger. Klar, sind viele Fragen hier von Bauträger-Bauherrn. Die meisten Bauherrn bauen mit Bauträger, was aber übrigens keinesfalls ausschließt, dass daran auch freie Architekten oder Handwerker beteiligt sind. …
- … Architekt-Probleme .. eben! …
- … es sind überwiegend freie Architekten, Ingenieure, sachverständige und Handwerker, die …
- … dass der Architekt einennicht alleine stemmt , dürfte hinlänglich bekannt sein. …
- … Architekt erforderlich ist, um bei den Anbietern die spreu vom Weizen zu trennen? …
- … warum ist das nicht zu kapieren, dass der freie Architekt und einzig und allein der! …
- … Grundsätzlich haben sowohl Bauträger als auch Architekten wirtschaftliche Zwänge (nörgelnde, verschwendungssüchtige Ehefrauen, ... ;-)). Und ich bin …
- … der Meinung, dass auch Architekten nicht nur der Baukunst wegen, sondern auch worrangig des Broterwerbs wegen arbeiten und (Zeit und Leistung) optimieren, nicht anders als ein Bauträger auch. Genauso glaube ich, dass beiden nicht an Mängeln gelegen ist, da Mängelbeseitigung Aufwand bedeutet und damit wieder den wirtschaftlichen Erfolg schmälert. …
- … Genauso wie es engagierte Architekten gibt, gibt es mit Sicherheit engagierte Bauträger, Ich behaupte …
- … Ansonsten gilt für mich: Architektenhaus = Maßanzug, Bauträger- / Fertighaus = Konfektionsware. Für beides gibt es …
- … zwischen den Beteiligten hin- und hergeschoben (hingeschoben, hergeschoben) werden und sowohl Architekt als auch Bauherr sich zwischen den Stühlen wiederfinden (Erfahrung im Bekanntenkreis). …
- … Beides Markus um Deine letzte Frage zu beantworten. Ihr Architekten und Ingenieure habt glasklare Vorgaben durch die HOAIAbk.. Aber packen …
- … so alles auf dem Markt herumtreibt und welche Voraussetzungen vorliegen müssen: Architekt / Ingenieur = Studium. Bauunternehmer = Meisterbrief. Bauträger = Erlaubnis nach § …
- … gebracht. DAS ist schon mal der grundlegende Unterschied zum frei beauftragten Architekten. Daher gebe ich MLS im Prinzip recht. Nur ist das …
- … kein Freibrief, Architekt's BLIND (!) zu vertrauen, denn auch sie sind Menschen mit Schwächen, Unfähigkeiten und u.U. auch Unseriositäten ... …
- … Auch dort müssen Kontrollregularien geschaffen werden, will man 100 % sicher gehen. Und damit - so glaube ich - haben manche Architekten so ihre Schwierigkeiten. Ebenso haben sie manchmal Probleme mit …
- … der krasse Unterschied: beim Architektenhaus steige ich traumtänzern / nixblickern / Lumpen …
- … MoRüBe. Auch wenn er drin wäre, gäbe es darauf gar kein Architektenhonorar. …
- BAU-Forum - Energieeinsparverordnung EnEV - Haftung bei falschem EnEV-Gutachten
- … wir bauen mit unserem Architekten ein KfW60-Haus. Dies war auch allen Beteiligten von Anfang an …
- … klar (Architekt und Statiker, der auch das EnEVAbk.-Gutachten erstellen sollte). …
- … Frage: Wie gehe ich jetzt damit um? Wer haftet jetzt für was? Der Architekt? Der Statiker? Schließlich wollten wir doch ein KFW60-Haus und bekommen …
- … Planern muss hierzu Gelegenheit gegeben werden (Beseitigung des Mangels). Da sind Architekt und Statiker in der Pflicht, m.E. jeder in dem Maß, wie …
- … er vertragliche Vorgaben nicht umgesetzt hat. Wäre ich der Architekt, würde ich die Verantwortung bei mir sehen. Es kann nicht Aufgabe des Statikers sein, zwecks Passendmachen eines Nachweises eigenmächtig in die Architektur einzugreifen und Fenster zu verkleinern. Im Idealfall macht er …
- … als Fachmann im Zug einer integralen Planung dem Architekten Vorschläge, die zum KfW-60-Haus führen. Das hängt aber von seinem Auftrag ab. Soll er nicht planen, sondern nur nachrechnen, reicht das Ergebnis so geht es nicht . …
- … Wer zahlt denn das (wenn auch nur interimsweise). Mir als Bauherr geht Aufgrund eklatanter Baukostenüberschreitung auch langsam die Luft aus (aber das ist ein anderes …
- … Ursprünglich wollte ich einmal eine Baubeschreibung haben worauf hin sich unser Architekt fast totgelacht hat und uns (dummen) Bauherren (ja so kamen wir …
- … 1. KfW60 Haus wird vom Architekt und uns geplant …
- … Berechnung schließt er sich mit dem Architekt kurz, so das Fenstergrößen und U-Werte haargenau zu KfW60 führen (und nicht weiter) => denn wir wollen ja das Darlehen …
- … 5. Die KfW möchte das Gutachten (ich wusste nicht, dass es längst fertig in der Schublade des Architekt lag) => super durch den Zeitverzug ist die Zinsbindung abgelaufen. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Hilfe! - Probleme bei der Baufinanzierung
- … Baukostenüberschreitung eingeplant? …
- … Wo finde ich Hilfe bei falsch berechneten Kosten für eine Baufinanzierung. Berechnungen wurden vom Architekten festgelegt, der die wiederum vom Wirtschaftsberater erhalten hat. Der …
- … als freier Handelsvertreter und wusste was dort das Material kostete. Obwohl Architekt und Wirtschaftsberater wussten, das wir mit der Kostenrechnung über diese Baufirma …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Drastische Baukostenüberschreitung, lohnt sich Klage!
- … Drastische Baukostenüberschreitung, lohnt sich Klage! …
- … Bei der Honorarvereinbarung mit unserem Architekten ging dieser von Baukosten in Höhe von 246.000 aus …
- … Vertragssumme von ca. 30.000 angegeben. Schlussendlich in Rechnung gestellt und vom Architekten als in Ordnung befunden wurden 77.376 ! …
- … Teil des Architektenhonorars einbehalten, da dieser sich auch nicht um die Beseitigung der zahlreichen Mängel kümmert, die laut seiner Aussage nicht im Architektenvertrag enthalten seien (stimmt, Leistungsstufe 9 ist ausgeschlossen). Trotzdem denken …
- … und jetzt, wo alles schon in den Sand gesetzt wurde, dem Architekt seine letzte Kohle verweigern? …
- … 246.000 als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars ist keine Vereinbarung einer max. Kostenobergrenze. …
- … wie begründet den der Architekt die Mehrkosten, seit ... …
- … wie begründet den der Architekt die Mehrkosten, …
- … da wäre dann bestimmt auch etwas Geld für die Überwachung des Architekten drin gewesen. Was wurde denn genau gebaut? …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Architektenhonorar auf zu hohen Baukosten berechnet
- … Architektenhonorar auf zu hohen Baukosten berechnet …
- … Mein Partner erbt ein Grundstück, das mit einem Einfamilienhaus bebaut werden soll. Nach mehreren Besuchen bei Bauträgern haben wir uns entschlossen mit einem Architekten zu bauen. Meine Schwiegermutter hat einen ehemaligen Arbeitskollegen ( …
- … Architekt a.D.) der uns einen Bekannten (Architekt) empfohlen hat. …
- … Und überhaupt würde ich die Finger davon lassen. Thema für den Architekten damit erledigt! …
- … zzgl. Nebenkosten für Teilung und Einmessung 3.500 , Statik 6.000 und Architekt 35.700 . …
- … ausgehändigt bekamen. Der Architekt a.D. meinte zu unserer Beruhigung doch glatt: Wir haben nur mit den besten und hochwertigsten Materialien gerechnet. Ein paar Tage später haben wir den Architekten angerufen und ihm mitgeteilt, dass das keinesfalls das Haus …
- … 2 Wochen später trudelte dann eine Rechnung des Architekten ein. Die folgendes ausweist: …
- … Mich interessiert nun, ob es wirklich sein kann, dass der Architekt sein Honorar auf Baukosten ermittelt, die wir uns nie werden leisten …
- … Kann mir jemand sagen, ob die Rechnung des Architekten so okay ist? …
- … Dass der Architekt bei den geringen Vorgaben eine Entwurfsplanung gemacht hat, ... da war …
- … Nach der gängigen Auffassung der hier postenden Forumsarchitekten schuldet der Architekt dem (potentiellen) Bauherren den Erfolg. Und der …
- … Wenn der Architekt nicht fähig ist, ein Haus für 160 T zu planen, dann …
- … Ich finde die Vorgehensweise eures Architekten schlichtweg unverschämt. …
- … eines Geschäftshauses war ein Finanzierungsrahmen von DM 2,8 Millionen vorgegeben. Der Architekt plante und erwirkte eine Baugenehmigung. Im Folgenden war es dem Architekt …
- … Das Gericht weist die Klage des Architekten ab und gibt der Widerklage des Bauherrn im wesentlichen statt. …
- … Dem Architekten stände ein Anspruch auf weiteres Honorar nicht zu. Der Bauherr sei hier Aufgrund der Baukostenüberschreitung zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt gewesen. Bei einer Beendigung …
- … des Architektenvertrages durch Kündigung aus wichtigem Grund behalte der Architekt grds. sein Honorar für erbrachte Leistungen. Der Architekt verliere allerdings seinen Honoraranspruch, wenn die Leistungen des Architekten …
- … ein Erstattungsanspruch des Bauherrn im Hinblick auf die bereits an den Architekten geleisteten Abschlagszahlungen. Darüber hinaus könne der Bauherr von ihm aufgewandte …
- … Unkosten als Schadensersatz gegen den Architekten geltend machen. Die Baukostenüberschreitung Stelle eine Verletzung des Vertrages durch den Architekten dar und berechtige den Bauherrn, Schadensersatz zu fordern. …
- … Sie haben definitiv was in Auftrag gegeben und das hat der Architekt auch gemacht. …
- … Thema. Aber einen gewissen Betrag wird der Architekt gekommen, denn er hat ja was gemacht. Ob das Ergebnis Ihnen gefällt ist was anderes. Und ob das Vorgehen der Architekt (alle Vorgaben ignorieren ) korrekt war ist auch noch was …
- … 6.000 DM als Lehrgeld gebucht (OK, das meiste konnte der nächste Architekt weiterverwenden). …
- … mag ich nicht folgen ... Aber einen gewissen Betrag wird der Architekt gekommen, denn er hat ja was gemacht. Ob das Ergebnis Ihnen …
- … wenn ein Bauherr sagt Plane mir mal ein Kaufhaus und der Architekt plant eine Tennishalle? Kriegt er dann auch Geld, denn er hat …
- … Aber einen gewissen Betrag wird der Architekt gekommen, denn er hat ja was gemacht. …
- … Wieso? Der Architekt im …
- … Nur leider meinten schon viele einen Rechtsstreit mit dem Architekt vor Gericht zu gewinnen und hatten formal wohl recht. Nur leider …
- … Klar hat der Architekt hier nicht mit Leistung geglänzt. Nur er hat was gemacht. Und …
- … Gab es eigentlich vom Architekten keine Aktennotiz o.ä., in der die Ergebnisse der Grundlagenermittlung zusammengefasst …
- … deutlicher werden müssen. Und es wäre zu klären, ob Sie dem Architekten gekündigt haben, oder ob er jetzt dran ist, seine Hausaufgaben …
- … Viele Kunden kommen zum Architekten ohne Umfang, Rechte und Pflichten aus einem Architektenvertrag/-Auftrag …
- … ich finde es unter diesen Voraussetzungen absolut selbstverständlich! Wie kann ein Architekt behaupten, im Interesse seines Kunden zu handeln, wenn er nicht einmal …
- … Dieser Architekt wirkt arrogant, extreme Missachtung des Finanzrahmens, Eigenleistung unerwünscht (wessen Wünsche zählen …
- … unsere Meinung schon nachzuvollziehen ist. Am Donnerstag haben wir mit dem Architekten gesprochen und ihn zu dieser Rechnung befragt. In dem Telefongespräch …
- … kamen wir auch auf unsere Budgetobergrenze zu zu sprechen. Der Architekt äußerte sich folgender Maßen: Hätte ich gewusst, dass ihre Budgetobergrenze bei 160 T liegt, wären wir nie zusammengekommen. Das sind Bauvorhaben die ich nicht realisieren möchte. Wundert es da noch jemanden, dass wir mit ihm nicht zu einer Meinung kamen? Wir haben ihm nun angeboten, dass wir uns bei 1.500 treffen können. Er will es sich überlegen und sich melden. …
- … Ich kann ihnen allen mitteilen, dass wir aus dieser Sache gelernt haben. Jedoch muss ich auch sagen, dass der neue Architekt wesentlich umfangreicher beraten hat. Außerdem hat er von sich aus …
- … Gestern gab es Post vom Anwalt unseres ehemaligen Architekten. …
- … Gut das nicht alle Architekten so sind! …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - HOAI für Architekten und Statiker
- … HOAIAbk. für Architekten und Statiker …
- … Das Angebot des Statikers wird mir auch noch als sehr günstig vom Architekten vorgestellt, weil der Statiker mir sogar bereits 30 % Nachlass …
- … für Architekten und die Ingenieure (fachlich Beteiligte) gemeinsam. Allerdings gelten unterschiediche §§ …
- … Baustelle überprüfen. (Diese Leistung hat nichts mit der Bauüberwachung durch einen Architekten zu tun). …
- … a) fragen Sie explizit bei Ihrem Architekten und dem Statiker nach und lassen Sie sich deren Rechnungen …
- … nicht für Sie zufriedenstellen sein, informieren Sie sich bei der Bay. Architektenkammer und der Bay. Ingenieurekammer-Bau, beide in München, …
- … und 5 des Tragwerksplaners handelt es sich um keine Doubletten der Architektenleistung. Beide Leistungsbilder sind in nummerierte Leistungsphasen aufgeteilt. Auch die Bauüberwachung …
- … des Tragwerksplaners ist etwas anderes als die Objektüberwachung des Architekten, es wird nicht doppelt geleistet und abgerechnet. …
- … Falls ich mich in einigen Punkten nicht deutlich ausgedrückt habe, tut es mir leid. Einige Punkte möchte ich noch mal vervollständigen. Es handelt sich um einen Hallenbau für ein Gewerbegebäude. Die Bausumme soll nicht über 550.000 gehen, so ist es mit dem Architekten vereinbart. Warum der Statiker in seinem Angebot von einer …
- … Der Architekt setzt für seine LPH (1-8) nach HOAIAbk. 53.000 netto an. Wenn ich sie richtig verstehe hat der Statiker ebenfalls, nach HOAI, Kosten für die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe, die er mir auf jeden Fall in Rechnung stellt, egal wie der Architekt dem Statiker zuarbeitet. …
- … ist, den Architekten und den Bauherren in dessen Funktion als Sonderingenieur (Fachingenieur) zu …
- … Im Übrigen arbeitet nicht der Architekt dem Statiker zu, sondern der Tragwerksplaner, wie bspw. auch der HLSE-Ingenieur, …
- … Vermessungsingenieur, etc. stellen dem Architekten deren spezielles explizites Fachwissen zur Verfügung gegen Honorar. Sie wirken als am Bau Beteiligte mit (bes. wichtig, m.E. an erster Stelle ist hierbei der Statiker i. Albei allen BVAbk.) …
- … Den Architekten beschäftigen Sie auf Basis Stundenhonorar mit den Bauabnahmen. …
- … hier schreibenden Architekten werden mich kritisieren, aber die Erfahrung zeigt, dass Baukostenüberschreitungen bei Architekten keine Seltenheit sind. Einen ersten Eindruck …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Schlussrechnung nach vorzeitiger Kündigung d. A-Vertrags
- … Seit 2002 plante ich mit Architekt meinen Haustraum. Geschlossen wurde HOAIAbk.-Vertrag für Hausbau, mit einer Kostenschätzung von …
- … 350.000 (mehr sollte es nie kosten). Der Architekt wurde phasenweise beauftragt. …
- … Zur Mitte LPAbk. 5 (Beginn 04) stellte sich heraus, dass Fehler in einzelnen Plänen und Aufgrund Fehlberatung (teure Dachkonstruktion, teure Materialauswahl, Betonbauteile wäre genauso teuer wie konv. Bauweise) des Architekts zu teuer geplant wurde. Dies wurde schriftlich bemängelt (z.B. …
- … Im persl. Gespräch gab der Architekt zu, dass er durch spezielle Zusammenfassung einzelner Gewerke so manchen Handwerker …
- … einem Aufstellungsblatt der benötigten Teile und einem Festpreis) Nachträglich stellte der Architekt es als Funktionalausschreibung dar, die aber so nie beidseitig besprochen bzw. …
- … abgestimmt gewesen ist. Nach langem Hin und Her bemühte sich der Architekt doch noch ganze 2 Firmen anzufragen, allerdings die gleichen in konv. …
- … 1 Angebot usw.) und Bevorzugung einzelner Haus und Hoflieferanten überschlug der Architekt zu Beginn d.J. die Kosten auf über 599.000 . …
- … der Architekt ab dem Zeitpunkt der Alternativausschreibung äußerst unflexibel in der weiteren Zusammenarbeit gezeigt hat und absolut uneinsichtig an seinen Konzeptionen festhielt, habe ich aus wichtigen Gründen den Architektenvertrag in der Leistungsphase 6 gekündigt. …
- … Interessant ist, das ich zu Beginn im Juli die Auskunft vom Architekten hatte, dass die Rohbauangebote noch dauern würden. Mit der Schlussrechnung …
- … hatte der Architekt dann auf einmal noch 2 ungeprüfte Angebote von Anfang Juli, davon wieder eines v. dieser fragwürdigen Lieblingsfirma des Architekten mit einem ominösen sehr hohen Festpreis. …
- … Zum Zeitpunkt der Kündigung hatte der Architekt keine anderen Zahlen, da wie bereits erwähnt bei einzelnen Gewerken nur 1 Angebot abgegeben worden war und die Alternativausschreibung ja noch lief. Wenn ich mich richtig belesen habe, gilt für die Berechnung der LPAbk. 5 der Kostenanschlag, gibt es dem zum Zeitpunkt nicht, wird nach der Kostenberechnung/Kostenschätzung berechnet. Immerhin wäre es in meinem Fall eine Differenz von 220.000 gewesen, somit wäre die Schlussrechnung natürlich auch wesentlich niedriger ausgefallen. …
- … Außerdem tauchte in der Aufschlüsselung dann auf einmal die LP 7 auf, für die ich bisher den Architekt noch nicht einmal beauftragt hatte. Ebenso hat er für die …
- … Um welchen Mehraufwand es sich handelt bleibt das Geheimnis des Architekten oder sind es gar noch die anstehenden Korrekturen/Ergänzungen Aufgrund …
- … sowieso nicht beauftragt worden wäre, weil zu teuer). Natürlich brauchte der Architekt Zahlen, aber die Frage die sich mir stellt ist folgende: Kann …
- … ein Architekt einfach bei Kündigung willkürlich mal eben einen Kostenanschlag zusammenzimmern, obwohl er genau in dieser LPAbk. aus besagten Gründen vorzeitig gekündigt wurde? Was ist zum Zeitpunkt der Kündigung für den Auftraggeber maßgeblich, der HOAIAbk.-Vertrag für die LP 5, wenn kein Kostenanschlag vorliegt oder ein nachträglich zusammenüberreichter Kostenanschlag? Wenn letzteres der Fall wäre, würde das für mich bedeuten, dass wenn im Falle einer Kündigung der Architekt einen extrem hohen Kostenanschlag zusammenstellen könnte, woran er sich abschließend …
- … mehr bereit die neue kommende Schlussrechnung zu bezahlen, da sich der Architekt weigert seine Fehler in einigen Plänen zu korrigieren, Herausgabe von Unterlagen …
- … ca. 1.600,00 für sein Büro/Arbeitsmodell. In 2002 hatte ich einen Architekten-Vorplanungvertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltete für die LPAbk. 1-4 auch das Modell. …
- … Ist ein Architekt berechtigt für bereits abgeschlossene LPAbk.'s in diesem Fall 1-4 nachträglich …
- … der wimper zu zucken - am Architektenhonorar sparen sie max. ein zehntel ... …
- … Was war der wichtige Grund, aus dem Sie dem Architekten gekündigt haben - die Baukostenüberschreitung? Hatten Sie dabei Hilfe eines …
- … Haben Sie einen Kostenrahmen (Obergrenze) im Architektenvertrag vereinbart? …
- … 1. Erhebliche Baukostenüberschreitung trotz mehrfacher Aufforderung sich an die im HOAI-Vertrag vereinbarte Baukostensumme …
- … 2. Honorar für erforderliche Mehrleistungen, die der Architekt selbst zu verteten hatte. …
- … Nein, ich habe keinen RA in Anspruch genommen. Im Architektenvertrag wurde eine Obergrenze von 350.000,00 nach Kostenschätzung vereinbart. Darauf basierte auch die ersten Rechnungen in den LPs 1-4 und selbst die letzte für die LPAbk. 5, welche bereits zu 10 % nach dem A-Vertrag in RG gestellt und bereits gezahlt wurde. …
- … M.E. möchte sich der Architekt auf meine Kosten noch einmal so richtig gesund stoßen . …
- … genau abschätzen, welche weiteren Kosten mir durch diese fragwürdige Arbeit des Architekten entstehen werden und darauf sitzen bleiben möchte ich allerdings auch …
- … meist denken, sie könnten ohne Studium auch das machen, wofür ein Architekt zu recht lange für lernen musste. …
- … zu Ihnen (meine Profilaienbauherrensenfmeinung): Das mit dem Kleckerkram stimmt schon. Der Architekt ist doch das kleinere Problem. Was macht ihr Haus? Ist das …
- … Als Anregung dennoch: Wenn Ihr Architektenvertrag wirklich so eindeutig formuliert war (diese Information haben Sie auch …
- … erst auf Nachfrage mitgeteilt), hat der Architekt seinen Auftrag nicht erfüllt. Der Weg zum RA könnte m.E. sogar einen Rückforderungsanspruch wegen unbrauchbarer Planung ergeben. …
- … Das ein Architekt lang studieren muss liegt nun einmal an unseren Gesetzen, dafür …
- … eine lange Studienzeit noch lange kein Garant dafür, wie gewissenhaft der Architekt die Interessen des Bauherren umsetzt! Was für eine Argumentation ... …
- … Aufklärung über die langen Studienzeiten über die hart arbeitenden RAe sowie Architekten. Vielleicht sollten Sie Zukunft auch einmal in Erwägung ziehen, dass …
- … als studierter Bauherr (nicht RA, nicht Architekt) ziehe ich das natürlich in Erwägung. Allerdings glaubt manch Studiertert oft …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - 10248: Baukostenüberschreitung
- … Baukostenüberschreitung …
- … ich habe einen Neubau von einem Architekten planen lassen. Nach …
- … Architekt vergessen hat! …
- … - Welchen Auftrag hat der Architekt genau? Welche Leistungsphasen wurden beauftragt? …
- … Ach ja, der Auftrag des Architekten umfasste alle Leistungsphasen nach HOAIAbk. und die Ausschreibungen und Vergabe. …
- … Also, erstmal würde ich mich mit dem Architekten zusammensetzen und eine Liste der 'vergessenen' Sachen machen, incl. der …
- … Und du bist wirklich ganz sicher, dass der Architekt von dir direkt beauftragt wurde und dass er alle Leistungsphasen im …
- … angesprochen - überprüfen ob es sich tatsächlich um eine Vergesslichkeit des Architekten/in handelt. Eine Absturzsicherung / Geländer ist z.B. in Schleswig-Holstein erst …
- … Die Good-Will Tour mit dem Architekten hat natürlich zu nichts geführt. …
- … er denn reagiert, dein Architekt? …
- … Haben Sie einen Architektenvertrag nach HOAIAbk. abgeschlossen - am besten schriftlich? Ausschreibung und …
- … Wenn dabei ein Kostenrahmen (Kostenobergrenze) vereinbart wurde, gehört es zum mangelfreien Architektenwerk, diesen einzuhalten. …
- … wohl nur noch darauf hinwirken, dass fehlende Leistungen durch den Architekten erfasst werden und nach Vorliegen der Gesamtkosten gemeinsam entscheiden, ob …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Welche Leistungen beim Architekten beauftragen?
- … Welche Leistungen beim Architekten beauftragen? …
- … Wir sind gerade dabei den Umbau und die Sanierung einer gekauften Immobilie zu planen/organisieren und dabei stellen sich einige Fragen. Kurz zu den Umständen und zur aktuellen Situation. Wir haben eine alte Villa (Baujahr 1928) erworben und wollen daraus 2 Wohnungen machen, die 1. WG im EGAbk. soll an die Eltern vermietet werden, wir nutzen das OGAbk. und bauen zusätzlich das DGAbk. aus. Ursprünglich wurde das Haus für eine Familie gebaut und dann nach dem 2. Weltkrieg in ein Zweifamilienhaus umgebaut. Wir haben jetzt duch Abriss der eingebauten Trennwände (Holz und Hartfaserplatten) den ursprünglichen Zustand wieder hergestellt und sind dabei den neuen Grundriss zu planen. Von einem Architekten haben wir dazu mehrere Vorentwürfe bekommen und sind mit …
- … Konzept steht soweit fest und wir sind mit der Leistung des Architekten bisher sehr zufrieden. Beispiel vorhandenes Badezimmer - alle Besucher der …
- … da kann die Dusche hin, da eine Eckbadewanne, etc. - der Architekt hat dann in seinem 1. Entwurf aus dem Bad 2 Wände …
- … Frage, dem Sinn und Zweck der verschiedenen Leistungsphasen. Im Vertragsentwurf des Architekten kommen wir bei Vergabe der Leistungsphasen 2 bis 8 und …
- … TDM zu zahlen und trotzdem einen Entwurf und die Planung vom Architekten und eine, so hoffen wir, solide Bauausführung. Was halten Sie …
- … 30.000 DM als Differenz zu werten. Ist die Objektüberwachung durch einen Architekten tatsächlich so aufwendig und wichtig? …
- … Auftragsvergabe (ohne Ausschreibung) an befreundete Unternehmer ist in der Tat eine Architektenbeauftragung nur bis Phase 4 möglich. Sie müssen sich dann aber …
- … Bauabwicklung keinen unparteiischen Bauleiter auf Ihrer Seite haben. Ferner ist der Architekt dann auch nicht mehr in die Pflicht zu nehmen wenn Baukostenüberschreitung …
- … Architektenleistung …
- … dies ist eine knifflige Frage. Zu diesem Thema wurden in diesem Forum schon viele Diskussionen geführt und Ihre Frage ist geradezu geschaffen, um eine (weitere ) Grundsatzdiskussion zu führen. Den Versuch etwas Aufklärung zu betreiben finden Sie in dem angeführten Link. Ansonsten sind die Forumsteilnehmer zurzeit sehr sensibilisiert bei derartigen Themen. Aber gerade (auch) Ihre Frage wird nicht abschließend zu klären sein. Meine persönliche Meinung hierzu ist, dass Sie den Architekten, am besten in Abstimmung mit der ausführenden Firma (Sie …
- … rate Ihnen schon zu einer unabhängigen Bauüberwachung, sei es durch den Architekten oder einen Bauleiter. Bei freien Bauleitern, so darf sich eigentlich …
- … ein Architekt …
- … Objektüberwachung ... Bauunternehmer sind Freunde.. nun gut, vielleicht übertragen sie dem Architekt tatsächlich die Oberbauleitung allgemein üblich 6 % des Honorars. es sollte dann …
- … Der Architekt hat den Umfang bis Phase 4, stand aber bei Fragen zur …
- … Ich habe mit Unternehmern gearbeitet, die mir auch vom Architekten oder anderen Bauherren empfohlen worden sind, Bauleitung habe ich auch …
- … Da hilft vielleicht ein Bauleiter, oder der Architekt macht es im Stundennachweis. …
- … Details 1:10-1:1, je nach bedarf, Ansichten 1:50, Technikplanung, etc. etc, ihr Architekt wird sie weitergehend hierzu beraten. …
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