Hallo!
Wir sind dran, ein Bauernhaus zu kaufen (Baujahr. 1930). Die Scheune wurde 1986 zum "Rohbau" (Wände und Dach) umfunktioniert, aber bis dato nicht fertiggestellt. Somit wäre der komplette Ausbau (Ver- / Entsorgung (Versorgung, Entsorgung) mit allen Medien, Estrich, Putz, Beläge, sanit. Einrichtung, etc.) noch durchzuführen, zudem müssen noch 4 Dachfenster eingebaut werden, was bei der damaligen Dachrenovierung vergessen wurde (?).
Nun zur Frage:
Welche Eigenheimzulage bekommen wir denn da? Wir kaufen ein altes Haus, wäre also eigentlich die Gebrauchtimmobilien-Eigenheimzulage, also 1278 €/a.
Gleichzeitig stellen wir aber neuen Wohnraum fertig und sind auch Erstbezieher. Einzug wäre noch in diesem Jahr. Geplant ist eigentlich, erst den Rohbau fertigzustellen und in diesen dann einzuziehen und danach den Altbau zu renovieren und später zu vermieten.
Demnach könnten wir doch mit der kompletten Eigenheimzulage rechnen (also 2550 €/a).
Oder ist es gar so, dass wir (nicht verheiratet) die Teile separat kaufen können und somit eine Altbau- und eine Neubau-Eigenheimzulage beantragen könnten? Alt- und Neubau (Altbau, Neubau) bilden jeweils in sich geschlossene Einheiten. Lediglich die Heizung versorgt beide Häuser, ist aber nur vom Neubau her zugänglich.
Di Möglichkeit dieser Variante (alt+neu-Eigenheimzulage) glaube ich aber weniger, da der Altbereich ja vermietet werden soll (was in den 8 Jahren bei 250 € Warmmiete wohl mehr bringt als die 1278 €/a)
Laut Angabe des Besitzers ist der Anbau noch nicht als Wohnraum gemeldet. Er hat mir erzählt, dass das Finanzamt wohl 1986 da geschrieben hat und er hat aber gemeldet, dass der Anbau noch nicht fertiggestellt sei.
Übrigens hat der Altbau 80 m², der Neubau 130 m² Wohn- und Nutzfläche (Wohnfläche, Nutzfläche). Zudem hat der Neubau noch 2 Garagen, einen Heizraum und einen großen Abstellraum mit ca. 20 m²
Für Ihre Antworten danke ich jetzt schon recht herzlich.
MfG
P. Pucheu
Mal wieder eine spezielle Frage zur Eigenheimzulage
BAU-Forum: Baufinanzierung
Mal wieder eine spezielle Frage zur Eigenheimzulage
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Zwei Dinge die Sie machen sollten
1. Lassen Sie sich von Ihrem Finanzamt beraten. Eigentlich verweisen die Finanzbeamten ja auf den Steuerberater, aber der wird wohl hier auch nicht rechtssicher weiterhelfen können, da letztendlich das Finanzamt festsetzt welche Eigenheimzulage es geben wird. außerdem existiert wohl bereits Schriftwechsel hinsichtlich des Bautenstandes.
2. Informieren Sie sich in Ihrem Bauamt, ob der Anbau mit Genehmigung errichtet ist und ob es zur Fertigstellung weiterer Genehmigungen oder einer erneuten Genehmigung bedarf und ob es auflagen oder ähnliches gibt, denn für einen Schwarzbau gibt es keine Eigenheimzulage!
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