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Wo beantrage ich die Förderung für ein Niedrigenergiehaus? Wann?
BAU-Forum: Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus

Wo beantrage ich die Förderung für ein Niedrigenergiehaus? Wann?

Hallo Leute.
Ich will heute noch den Bauantrag für ein Niedrigneergiehaus stellen.
Ich möchte im nächsten Jahr ein Niedrigenergiehaus bauen mit Pellets Zentralheizung im Keller und Solaranlage auf dem Dach zur Wassererwärmung.
Nun habe ich hier einen Wäreschutznachweis für ein Niedrigenergiehaus liegen.
Was mache ich damit und wo gebe ich ihn ab?
Wie und wo und wann beantrage ich die Förderung?
Muss ich bis zum 31.12.02 eingezogen sein um die Förderung zu erhalten?
MfG
Holger
  1. Zusammen mit Eigenheimzulage

    Der Antrag für die Niedrigenergiehaus (NEH)- Förderung wird zusammen mit dem Antrag auf Eigenheimzulage beim Finanzamt gestellt. Zeitpunkt: Unmittelbar nach Einzug. Der Wärmeschutznachweis wird mit dem Antrag eingereicht.
    Wenn Sie für 2002 Förderung erhalten wollen, müssen Sie noch in 2002 einziehen.
    • Name:
    • Friedrich Meyher
  2. Und wenn ich erst 2003 einziehe?

    Danke für die Antwort.
    Bekomme ich noch eine Niedrigenergiehaus  -  Förderung wenn ich erst 2003 in das Haus einziehe. Ich habe gehört die Förderung sei bis 31.12.2002 befristet.
    Oder liege ich da falsch?
  3. Forum Bau-Finanzierung

    • Name:
    • Ricardo Lopez Caballero
  4. Folgendes gilt nach meinem Kenntnisstand

    Die Förderung für ein Niedrigenergiehaus wird nur noch gewährt, wenn der Bauantrag vor Februar 2002 gestellt wurde (d.h. bis zum 31.01.2002). Auch muss die Baumaßnahme im Jahr 2002 fertig gestellt sein. Jeder der später kommt geht leer aus ... Gerne höre ich bessere Nachrichten, ich stehe vor dem gleichen Problem (Bauantrag noch nicht eingereicht, möchte gerne möglichst viel Förderung).
    • Name:
    • GRV
  5. Sie müssen vor dem 1.02.02 den Bauantrag stellen!

    Ökozulage für den Neubau läuft aus!
    Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung am 1.02.2002 fällt die seit 1994 gezahlte Ökozulage für Neubauten weg. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, wird die Zusatzförderung für den Einbau energiesparender Anlagen (z.B. Lüftung mit WRG) von bis zu 500 DM jährlich sowie die Zusatzförderung für NE-Häuser von 400 DM jährlich über den Zeitraum von 8 Jahren aber noch gezahlt, wenn vor dem 1.02.02 der Bauantrag gestellt wird. Bei genehmigungsfreien Bauvorhaben ist der Beginn der Bauausführung maßgebend.
    Mit freundlichem Gruß
    Ullrich Jahn
    Mit Energie Geld sparen!
  6. Dann muss ich aber noch 2002 fertig werden oder wie?

    Muss ich dann noch vor dem 3.12.02 mit dem Bau fertig werden und einziehen um die Ökozulage und Niedrigenergiehaus (NEH) Förderung zu erhalten?
  7. Einzug vor dem 31.12.02

    Fertig ist so eine Sache, Tapeziert braucht z.B. noch nicht sein.
    Sie müssen das Haus bezogen haben und bestimmungs gemäß nutzen!
  8. Wie sind denn da die Bestimmungen?

    Muss ich z.B. Außen verputzt haben?
    Gibt es da irgendwelche genauen Bestimmungen?
    Was muss fertig sein und was nicht?
  9. Aussage FA Köln

    ein Stuhl reicht. Umgemeldet muss man allerdings sein.
    Naja Wasseranschluss sollte man wohl auch haben, wie da der Nachweis ist, weiß ich allerdings nicht.
    Bzgl. Mobiliar und sonstiger Ausstattung (siehe oben.. Tapete ) schreibt man nichts vor.
    • Name:
    • Santini
  10. Links zum Thema

    Links zum Thema
    • Name:
    • GRV
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